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Mietvertrag Schweiz: Wichtiges auf einen Blick

Wie sieht ein Mietvertrag in der Schweiz aus? Welche Fallstricke gibt es und wie können Sie ihn kündigen? Comparis klärt wichtige Fragen rund um den Schweizer Mietvertrag.

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Schweizer Mietvertrag: Das Wichtigste in Kürze

Der Mietvertrag regelt die Überlassung einer Wohnung oder eines anderen Mietobjekts gegen Zahlung eines Mietzinses. Der Mietvertrag bildet die rechtliche Grundlage für das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter

Sie können einen Mietvertrag schriftlich oder mündlich abschliessen. Die Schriftform ist allerdings üblich und empfehlenswert. Zu den wichtigsten Inhalten zählen Angaben

  • zu den Mietparteien

  • zum Mietobjekt

  • zur Mietdauer

  • zum Mietzins

  • zu den Nebenkosten

  • zu einer allfälligen Mietzinskaution

  • zu den allgemeinen Vertragsbestimmungen

Hier erfahren Sie, worauf Sie beim Unterzeichnen des Mietvertrages achten sollten.

Wohnung untervermieten: Tipps für den Untermietvertrag

Ob bei einem Einzug in eine WG oder in die erste gemeinsame Wohnung – ein Untermietvertrag schafft klare Verhältnisse und bietet rechtliche Sicherheit. Erfahren Sie, worauf Sie für ein reibungsloses Zusammenleben achten müssen.

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Mietvertrag Schweiz: Häufig gestellte Fragen

Die Mietparteien dürfen grundsätzlich miteinander vereinbaren, was sie möchten. Sind die Vereinbarungen gesetzeswidrig, gelten sie nicht – selbst bei einem unterschriebenen Vertrag.

Ein Mietvertrag ist gültig, sobald Sie sich mit dem Vermieter über die wesentlichen Vertragspunkte geeinigt haben. Dazu gehört laut OR 253 die Bereitschaft

  1. des Vermieters, Ihnen die Sache (in diesem Fall die Wohnung) zum Gebrauch zu überlassen.

  2. des Mieters, für den Gebrauch einen Mietzins zu bezahlen.

Wer sich über diese zwei Dinge einigt, schliesst einen Mietvertrag ab. Das kann auch mündlich geschehen.

Ein befristeter Mietvertrag endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt. Während der Laufzeit können ihn weder Vermieter noch Mieter ordentlich kündigen. Das schränkt die Flexibilität stark ein. Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung.

Sie können vorzeitig aus einem Mietvertrag aussteigen, indem Sie Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter einen zahlungsfähigen und zumutbaren Nachmieter vorschlagen. Dieser muss bereit sein, den Vertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. Andernfalls sind Sie grundsätzlich bis zum fristgerechten Kündigungstermin zur Mietzahlung verpflichtet.

Nein, ein unterschriebener Mietvertrag ist grundsätzlich verbindlich. Ein Rücktritt ist nur unter einer von zwei Bedingungen möglich:

Mietvertrag kündigen

Hier finden Sie wichtige Informationen und Bestimmungen zur Kündigung des Mietvertrags.

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