Kündigung der Wohnung: Vorlage und Infos
Haben Sie eine neue Wohnung gefunden? Dann müssen Sie Ihre alte Wohnung kündigen. Hier finden Sie wichtige Informationen und Bestimmungen.

16.03.2026

iStock / miniseries
1. Mietkündigungsschreiben: Vorlage zum Herunterladen
Ihren Mietvertrag müssen Sie schriftlich kündigen. Das gilt auch bei einem mündlich abgeschlossenen Mietverhältnis.
Dabei haben Sie zwei Möglichkeiten:
Sie kündigen fristgerecht.
Sie kündigen ausserterminlich.
Für eine fristgerechte Kündigung der Wohnung können Sie direkt diese Vorlage nutzen:
Wie kündige ich die Wohnung richtig?
Das Kündigungsschreiben müssen alle im Vertrag aufgelisteten Mietparteien unterschreiben. Versenden Sie die Kündigung als eingeschriebenen Brief. Denn: So können Sie schlimmstenfalls beweisen, dass und wann der Brief angekommen ist.
Alternativ können Sie die Wohnungskündigung auch persönlich vorbeibringen. Lassen Sie sich den Empfang samt Datum bestätigen.
Wichtig: Bei Eheleuten und eingetragenen Partnerschaften müssen bei Familienwohnungen grundsätzlich beide die Kündigung unterschreiben – unabhängig davon, wer im Mietvertrag steht (Art. 266m OR).
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2. Welche Kündigungsfristen gelten bei regulärer Kündigung des Mietvertrags?
Werfen Sie einen Blick in Ihren Mietvertrag. In der Regel sind dort die genauen Kündigungsfristen festgelegt. Falls darin nichts festgehalten ist, gelten die ortsüblichen Termine.
Für Wohnungen und Häuser gibt das Gesetz eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten vor. Diese kann im Vertrag verlängert werden, nicht aber verkürzt.
Gut zu wissen: Für möblierte Einzelzimmer gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen.
Wichtig dabei: Die Kündigung muss spätestens am letzten Werktag vor Beginn der Kündigungsfrist bei der Vermieterschaft eintreffen.
Beispiel: Möchten Sie also zum Beispiel auf den 30. Juni kündigen, muss die Kündigung spätestens am 31. März bei der Vermietung eintreffen.
Trifft die Kündigung verspätet ein, ist sie erst ab dem nächsten zulässigen Kündigungstermin gültig. Schlimmstenfalls können Sie die Wohnung also erst mehrere Monate später kündigen.
3. Ausserterminliche Kündigung: Was beachten?
Kündigen Sie ausserterminlich – oder haben die Kündigungsfrist nicht eingehalten? Eine Kündigung ist dann grundsätzlich trotzdem gültig. Voraussetzung: Sie müssen eine geeignete Nachmieterin oder einen geeigneten Nachmieter finden.
Teilen Sie Ihrer Vermietung schriftlich mit, dass Sie ausserterminlich ausziehen und eine Nachmieter-Partei suchen.
Ohne zumutbaren Nachmieter müssen Sie den Mietzins bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiter bezahlen.
Welche Anforderungen muss der Nachmieter erfüllen?
Die Nachmieter-Partei muss laut Gesetz (Art. 264 Abs. 1 OR) zumutbar sein.
Zumutbar heisst, der Nachmieter muss:
zahlungsfähig sein
bereit sein, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen
Lassen Sie sich von der Nachmieterschaft bestätigen, dass sie die Wohnung ab einem vereinbarten Termin übernehmen möchte. Der Vermieter muss den zumutbaren Nachmieter zwar nicht akzeptieren, Sie sind aber ab dem theoretischen Übernahmetermin von der Mietzahlung befreit.
Gut zu wissen: Will die Vermieterschaft den Mietzins anheben oder die Mietbedingungen anderweitig anpassen und der Nachmieter springt deswegen ab?
Dann sind Sie dennoch von Ihren vertraglichen Pflichten befreit. Das heisst: Sie müssen den Mietzins ab dem theoretischen Übernahmetermin nicht mehr bezahlen.
Lassen Sie sich sicherheitshalber bestätigen, dass die Vermieterschaft Sie aus Ihrem Mietvertrag entlässt.
4. Sonderfälle bei der Wohnungskündigung
Befristetes Mietverhältnis
Ein befristetes Mietverhältnis endet mit dem Ablauf der vereinbarten Dauer. Eine Kündigung ist nicht nötig (Art. 266 Abs. 1 OR). Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Dauer ist nur möglich, falls das im Mietvertrag so vereinbart ist.
Gut zu wissen: Wird das befristete Mietverhältnis stillschweigend fortgesetzt, wandelt es sich in ein unbefristetes Mietverhältnis um.
Kündigung beim Tod des Mieters oder der Mieterin
Der Mietvertrag läuft nach dem Tod der Mieterin oder des Mieters weiter. Die Erben sind automatisch die neuen Mieter.
Die Erben dürfen den Mietvertrag auf den nächstmöglichen gesetzlichen Termin kündigen (Art. 266i OR) – unabhängig von einer allfälligen Mindestmietdauer oder im Vertrag festgehaltenen längeren Kündigungsfrist.
Das ausserordentliche Kündigungsrecht müssen Sie auf den erstmöglichen Termin ausüben. Andernfalls verlieren Sie das Recht und müssen sich an die vertraglich vereinbarten Fristen halten.
Gut zu wissen: Verstirbt eine Person kurz vor einem Kündigungstermin, geben viele Vermietungen den Erbinnen und Erben eine zweiwöchige Bedenkfrist.
Wichtig: Die Erben müssen den Mietvertrag gemeinsam kündigen. Eine Ausnahme gilt, wenn eine einzelne Person der Erbengemeinschaft eine Vollmacht für die Vertretung der Gemeinschaft hat.
5. Häufige Fragen zum Kündigen der Mietwohnung
Bei einer dreimonatigen Kündigungsfrist muss die Kündigung mindestens drei Monate vor Beginn der Frist eintreffen. Das heisst für häufige ortsübliche Termine:
| Kündigungsdatum | Kündigung vor dem |
|---|---|
| 31. März | 31. Dezember |
| 30. Juni | 31. März |
| 30. September | 30. Juni |
Die Kündigung muss immer am letzten Werktag vor Ende des Monats eintreffen. Dabei ist nicht der Poststempel ausschlaggebend: Es gilt der Tag, an dem die Kündigung bei der Vermietung eintrifft oder bei der Post abholbereit ist.
Es gibt verschiedene Formulierungen für Kündigungsschreiben. Es müssen allerdings alle wichtigen Informationen in der Kündigung stehen. Dazu gehören:
Genaue Bezeichnung aller Mietobjekte, die Sie kündigen wollen. Denken Sie auch an allfällige Nebenräume wie Stellplatz, Garage und Hobbyraum.
Zeitpunkt der Kündigung.
Unterschriften aller Personen im Mietvertrag sowie bei Familienwohnungen allfällige Ehepartner oder eingetragene Partner.
Andere Angaben wie etwa die Gründe für die Kündigung sind freiwillig.
Wenn Sie unsicher sind, nutzen Sie am besten eine Vorlage für die Wohnungskündigung. So vergessen Sie keine Informationen.
In der Wohnungskündigung muss in jedem Fall das Datum stehen, zu dem Sie die Wohnung kündigen. Das ist in der Regel der letzte Tag eines Monats.
Zusätzlich sollten Sie noch das Datum einfügen, an welchem Sie den Brief geschrieben haben. So können andere Personen das Schreiben zeitlich einordnen.
Sie müssen die Kündigung immer schriftlich zustellen. Schriftlich heisst, dass der Brief unterschrieben sein muss. Deswegen müssen Sie die Wohnungskündigung per Post oder persönlich zustellen.
Nutzen Sie den Postweg, verschicken Sie den Brief am besten per Einschreiben. Denn: So haben Sie einen Zustellnachweis. Bringen Sie den Brief persönlich vorbei, lassen Sie sich den Empfang bestätigen.
In der Wohnungskündigung müssen alle wichtigen Informationen zur Kündigung stehen. Dazu gehören:
Genaue Bezeichnung aller Mietobjekte, die Sie kündigen wollen. Denken Sie auch an allfällige Nebenräume wie Stellplatz, Garage und Hobbyraum.
Zeitpunkt der Kündigung.
Unterschriften aller Personen im Mietvertrag sowie allfällige Ehepartner oder eingetragene Partner.
Sie können noch weitere Informationen ergänzen. Dazu gehören etwa der Grund für die Kündigung sowie die Bitte, dass die Vermietung Sie über den Abgabetermin und Besichtigungstermine informieren soll.
Am besten nutzen Sie für die Wohnungskündigung eine Vorlage. So können Sie sichergehen, dass alle wichtigen Informationen enthalten sind.
Eine Kündigung per E-Mail ist in der Schweiz nicht gültig. Das gilt auch für Fax oder Kommunikations-Apps. Denn: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das heisst, dass das Dokument eigenhändig unterschrieben sein muss.
Die Wohnungskündigung gilt als zugestellt, wenn der Pöstler sie dem Adressaten aushändigt. War die Zustellung nicht möglich? Dann gilt der erste Tag, an dem die Vermietung den Brief gemäss Abholeinladung hätte abholen können.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 14.04.2023




