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Versicherungen: Rücktritt kurz nach Vertragsschluss nun möglich

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wurde überarbeitet und enthält viele Neuerungen. Hier die wichtigsten.

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Lara Surber

28.01.2022

Ein Mann liest einen Vertrag.

iStock / AntonioGuillem

1.Keine «Knebelverträge» mehr
2.Widerrufsrecht bei neu unterzeichnetem Vertrag
3.Erweiterte Verjährungsfrist
4.Kündigungsverbot für Krankenversicherer
5.E-Mail statt Unterschrift
6.Direktes Forderungsrecht für Geschädigte

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wurde 1908 aus der Taufe gehoben und erlebte in den folgenden Jahrzehnten diverse Anpassungen. Die neuste Revision trat am 1. Januar 2022 in Kraft. Comparis hat die wichtigsten Änderungen für Versicherungsnehmende in der Folge zusammengetragen. Die Gesamtheit der Neuerungen finden Sie hier.

1. Keine «Knebelverträge» mehr

Bisher: In der Versicherungsbranche waren Verträge mit einer Vertragsdauer von bis zu fünf Jahren lange gängige Praxis.

Neu: Mehrjährige Versicherungsverträge können nach Ablauf einer dreijährigen Frist ordentlich von beiden Seiten gekündigt werden.

Tipp: Beharren Sie beim Abschluss eines Versicherungsvertrags immer auf das einjährige Kündigungsrecht.

2. Widerrufsrecht bei neu unterzeichnetem Vertrag

Bisher: Ein unterschriebener Versicherungsvertrag kann frühestens auf Vertragsende unter Einhaltung der Kündigungsfrist aufgelöst werden.

Neu: Wer einen Versicherungsvertrag abschliesst, kann davon binnen 14 Tagen ohne Verpflichtung zurücktreten.

Tipp: Analysieren Sie regelmässig und ohne Zeitdruck Ihr Versicherungsportfolio und passen Sie Ihre Versicherungsleistungen gegebenenfalls an.

3. Erweiterte Verjährungsfrist

Bisher: Ein Schaden muss spätestens innerhalb von zwei Jahren nach Schadenseintritt der Versicherung gemeldet werden.

Neu: Diese Frist beträgt neu fünf Jahre.

Tipp: Melden Sie Schäden immer unverzüglich Ihrer Versicherung. So kommen Sie schneller zu Ihrem Geld. Und Sie vermeiden den Aufwand, nach Jahren versicherungsrelevante Dokumente auftreiben zu müssen.

4. Kündigungsverbot für Krankenversicherer

Bisher: Unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist oder nach einem Schadenfall dürfen Zusatzversicherungen zur sozialen Krankenversicherung von beiden Parteien gekündigt werden.

Neu: Das ordentliche Kündigungsrecht sowie das Recht auf Kündigung nach einem Schadenfall steht nur noch den Versicherten offen.

Tipp: Prüfen Sie regelmässig, ob sich ein Wechsel zu einem neuen Anbieter finanziell und bezüglich der angebotenen Versicherungsleistungen lohnt. Kündigen Sie beim alten Anbieter erst, wenn der neue Anbieter Ihre Aufnahme bestätigt hat.

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5. E-Mail statt Unterschrift

Bisher: Versicherer verlangen oft eine schriftliche Kündigung inkl. physischer Unterschrift.

Neu: Es genügt auch, eine Kündigungserklärung per E-Mail zu verfassen.

Tipp: Speichern Sie Ihre elektronischen Kündigungserklärungen an einem separaten Ort ab. Fordern Sie vom Versicherer in Ihrer E-Mail stets eine Rückbestätigung Ihrer Kündigung ein.

6. Direktes Forderungsrecht für Geschädigte

Bisher: Die Person, die den Schaden verursacht hat, muss den Schaden seiner Haftpflichtversicherung melden.

Neu: Geschädigte können ihre Ansprüche direkt bei der Haftpflichtversicherung der Person, die den Schaden zu verantworten hat, geltend machen.

Tipp: Machen Sie als geschädigte Person von diesem neuen Recht Gebrauch, wenn Sie keine Zeit verlieren möchten.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 19.01.2021

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