Hörgerät: Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?
Ein hochwertiges Hörgerät kann im Alltag Abhilfe schaffen, stellt allerdings eine finanzielle Belastung dar. Wir informieren Sie über Hörgerät-Preise und die Kostenbeteiligung von Krankenkasse, AHV und IV.

24.09.2025

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1. Wie viel kostet ein Hörgerät in der Schweiz?
Die Kosten für Hörgeräte unterscheiden sich je nach Modell stark.
Einfache Modelle erhalten Sie in der Regel für 500 bis 1’500 Franken pro Hörgerät. Ein solches Gerät bietet Ihnen die Mindestunterstützung bei einem Hörverlust.
Mittelklasse-Modelle werden in der Regel für rund 1’200 bis 2’500 Franken pro Ohr angeboten. Solche Modelle verfügen in der Regel über zusätzliche Funktionen, wie beispielsweise die Hervorhebung von Sprache oder das problemlose Richtungshören.
Bei besonders hochwertigen Modellen oder individuell angefertigten Geräten müssen Sie mit Kosten von bis zu 4’500 Franken pro Ohr rechnen.
2. Was zahlen AHV und IV an ein Hörgerät?
Menschen mit einer Hörschwäche bleiben nicht alleine auf den Kosten sitzen. In der Regel sind die Sozialversicherungen (IV/AHV) für die Anschaffung, Betreuung und den Unterhalt von Hörgeräten zuständig. Es gelten folgende Voraussetzungen:
Die Invalidenversicherung (IV) zahlt einen Beitrag für zugelassene Hörgeräte, sofern ein Hörverlust ärztlich attestiert wurde und die Versorgung zu einer spürbar besseren Verständigung mit der Umwelt führt. Den Anspruch können Sie alle sechs Jahre geltend machen.
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) zahlt nach der Pensionierung einen Beitrag für zugelassene Hörgeräte, sofern ein Hörverlust von mindestens 35 Prozent vorliegt. Den Anspruch können Sie alle fünf Jahre geltend machen.
Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die Kostenbeteiligung der IV/AHV bei Hörgeräten.
Leistung/Versorgung | Kostenbeitrag IV | Kostenbeitrag AHV* |
---|---|---|
Einseitiges Hörgerät | CHF 840 alle 6 Jahre** | CHF 630 alle 5 Jahre** |
Beidseitiges Hörgerät | CHF 1’650 alle 6 Jahre** | CHF 1’237.50 alle 5 Jahre** |
Batterie für einseitige Versorgung | CHF 40 | CHF 0 |
Batterie für beidseitige Versorgung | CHF 80 | CHF 0 |
Reparaturen/Elektronik | Bis zu CHF 200 (gegen Vorlage einer Kopie der Reparaturrechnung) | CHF 0 |
Quelle: Hörgeräte der IV / Hörgeräte der AHV
* Für Personen im ordentlichen AHV-Alter, die bereits wegen einer Hörbeeinträchtigung IV-Leistungen bezogen haben, gilt die Besitzstandswahrung. Das bedeutet: Der frühere IV-Leistungsstandard bleibt auch nach dem Wechsel zur AHV erhalten, solange die IV-Voraussetzungen weiter erfüllt sind.
**Stellt ein anerkannter HNO-Facharzt eine erhebliche Veränderung der Hörfähigkeit fest, die einen früheren Ersatz des Hörgeräts rechtfertigt, haben Sie bereits vor Ablauf der fünf bzw. 6 Jahre Anspruch auf eine Kostenbeteiligung.
Höhere Kostenbeteiligung für Hörgeräte bei Kindern
Die Kostenbeteiligung der IV fällt für Minderjährige höher aus als für Erwachsene. Für Hörgeräte gelten folgende Kostenbeteiligungen:
2’830 Franken für die Versorgung eines einzelnen Ohrs
4’170 Franken für die beidseitige Versorgung
Wie bei Erwachsenen besteht der Anspruch auf eine Kostenbeteiligung alle sechs Jahre.
Ein Cochlea-Implantat (CI) ist eine implantierbare elektronische Hörprothese für Menschen mit hochgradigem Hörverlust oder Taubheit. Die Kostenübernahme ist wie folgt geregelt:
Bei Kindern übernimmt die IV die gesamten Kosten für ein CI, inklusive Nachbetreuung.
Bei Erwachsenen übernimmt die IV die Kosten für den Prozessor und dessen Einstellung, die jährliche Batteriepauschale und das Hörtraining.
Seniorinnen und Senioren, die vor dem ordentlichen AHV-Alter keine Leistungen der IV bezogen haben, erhalten von der AHV eine Kostenübernahme von 75 Prozent des Cochlea-Implantats. Die Kosten für die Einstellung übernimmt in der Regel die Krankenkasse. Die Kosten für Batterien und das Hörtraining werden in der Regel nicht übernommen.
3. Wie viel zahlt die Krankenkasse in der Schweiz für Hörgeräte?
Hörgeräte gehören nicht zu den sogenannten Hilfsmitteln, die von der Grundversicherung der Krankenkasse vergütet werden. Das bedeutet: In den meisten Fällen beteiligt sich die Grundversicherung nicht an der Anschaffung eines Hörgeräts.
Ausnahme: Die Grundversicherung beteiligt sich an der Anschaffung eines Hörgeräts, wenn zwar die medizinischen Kriterien der AHV/IV erfüllt sind, die versicherungstechnischen Voraussetzungen jedoch nicht. Solche Konstellationen betreffen in der Regel rückkehrende Auslandsschweizer oder Asylsuchende und kommen selten vor.
4. Lohnt sich eine Zusatzversicherung bei Hörschwäche?
Die AHV-Pauschale von 630 Franken soll 75 Prozent der Kosten für ein einfaches und zweckmässiges Hörgerät samt Anpassung und Unterhalt decken. Reicht diese Deckung für das von Ihnen gewünschtes Hörgerät nicht aus, kann sich eine Zusatzversicherung lohnen.
Zusatzversicherungen beteiligen sich oft an der Restfinanzierung von ärztlich verordneten Hilfsmitteln. Sie zahlen aber nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz und einem maximalen Betrag.
Vergleichen lohnt sich
Das Angebot an ambulanten Zusatzversicherungen ist gross. Die Leistungspakete und die effektive Vergütung von Hilfsmitteln wie Hörgeräten unterscheiden sich stark. Vergleichen Sie sorgfältig die Leistungen und Prämien.
5. Wann brauche ich ein Hörgerät?
Ein Hörgerät wird empfohlen, wenn sich Ihr Hörvermögen spürbar verschlechtert hat. Das ist in der Regel ab einem Hörverlust von ca. 40 bis 60 Dezibel oder bei alltäglichen Verständnisschwierigkeiten der Fall. Typische Anzeichen für den Bedarf eines Hörgeräts sind:
Sie bitten Ihre Gesprächspartnerinnen und -partner häufig darum, sich zu wiederholen.
Sie haben Schwierigkeiten, Sprache in lauter Umgebung zu verstehen (z. B. im Restaurant).
Sie müssen die Lautstärke von Fernseher oder Radio regelmässig erhöhen.
Sie haben das Gefühl, dass andere undeutlich sprechen.
Sie ziehen sich aus sozialen Situationen zurück.
Zögern Sie nicht zu lange
Bei entsprechenden Symptomen empfiehlt sich ein Hörtest beim HNO-Arzt. Schwerhörigkeit kann die Lebensqualität massiv einschränken und sogar das Risiko für Demenz erhöhen. Ein frühzeitiger Einsatz von Hörgeräten kann weiteren Hörverlust verhindern.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 09.12.2021