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Generika-Medikamente in der Schweiz: Was zahlen Krankenkassen?

Was sind Generika und warum sind sie günstiger als Originalmedikamente? Comparis erklärt, was Sie über Generika und die Kostenübernahme durch die Krankenkasse wissen müssen.

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Roman Heiz

06.08.2024

Ein Bild zeigt eine Apothekerin in der Schweiz, die einer Kundin Generika-Medikamente aushändigt.

iStock / makasana

1.Was ist ein Generikum?
2.Wann sollte ich das Originalmedikament wählen?
3.Was ist die Generika-Liste?
4.Zahlt die Grundversicherung Generika?
5.Lohnt sich eine Zusatzversicherung für Medikamente?

1. Was ist ein Generikum?

Generika sind wirkstoffgleiche Kopien von ehemals patentgeschützten Medikamenten. Das heisst: Der Wirkstoff des Nachahmerpräparats entspricht demjenigen des Originalpräparats.

Generika-Medikamente entsprechen auch bei der Dosierung und Darreichungsform den Originalpräparaten.

Nicht von jedem Medikament gibt es ein Generikum. Zudem dürfen Unternehmen erst nach Ablauf des Patentschutzes ein Medikament nachahmen.

Fragen Sie nach Generika

Fragen Sie in Ihrer Arztpraxis oder in der Apotheke beim Beziehen von Medikamenten explizit nach einem Generikum.

Hilfreich ist auch eine Generika-Suchmaschine wie etwa mymedi oder Generikum.ai.

So funktioniert es: Geben Sie im Suchfeld den Namen des Originalmedikaments ein. Das Suchergebnis zeigt mögliche Generika-Präparate.

2. Wann sollte ich das Originalmedikament wählen?

Ergänzende Hilfsstoffe können dazu führen, dass das Generikum anders verdaut wird als die Originaltablette. Es kann darum in gewissen Fällen medizinisch notwendig sein, das Originalmedikament zu verwenden.

Eine Umstellung von einem Originalpräparat auf ein Generikum sollte zudem unter ärztlicher Aufsicht erfolgen. Das gilt besonders für Medikamente, bei denen eine präzise Dosierung zu einem bestimmten Zeitpunkt und eine langfristige Wirkung mit einem konstanten Wirkstoffspiegel sehr entscheidend sind.

Beispiele hierfür sind Antiepileptika, psychiatrische Medikamente oder Medikamente, die nach Transplantationen eingenommen werden müssen.

Fragen Sie im Zweifelsfall den verschreibenden Arzt oder die Ärztin sowie die abgebende Apothekerin oder den Apotheker.

3. Was ist die Generika-Liste?

Generika müssen grundsätzlich wie alle anderen Medikamente vom Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic zugelassen und auf der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt sein.

Innerhalb dieser Liste ist eine spezielle Generika-Liste abrufbar. In der Spalte O/G ist ersichtlich, ob es sich um ein Originalpräparat (O) oder um ein Generikum (G) handelt.

4. Zahlt die Grundversicherung Generika?

Ja. Präparate auf der Spezialitätenliste (SL) müssen laut Krankenversicherungsgesetz (KVG) von der obligatorischen Grundversicherung abzüglich Kostenbeteiligung übernommen werden. Das gilt auch für Generika.

Welche Kosten übernehmen Krankenkassen bei Generika?

Wie bei allen medizinischen Leistungen zulasten der Grundversicherung gilt auch bei Medikamenten zunächst eine Franchise. Bis zu diesem Maximalbetrag zahlt die Grundversicherung nichts.

Danach gilt ein Selbstbehalt von 10 Prozent – bis zu einem Betrag von 700 Franken pro Kalenderjahr. Die Grundversicherung übernimmt folglich 90 Prozent der Medikamentenkosten.

Nach Erreichen der 700 Franken übernimmt die Grundversicherung die gesamten Kosten.

Mehrkosten bei Originalmedikamenten

Der Selbstbehalt kann von 10 Prozent auf 40 Prozent steigen, wenn das Originalmedikament deutlich teurer ist als ein gleichwertiges Generikum.

Das bedeutet: Unter Umständen müssen Sie für das Original mehr Selbstbehalt bezahlen als für das Generikum. Das gilt aber nur, wenn die Verwendung eines Generikums aus medizinischer Sicht unbedenklich ist.

Bei der Produktion von Generika entfallen teure Forschungs- und Entwicklungskosten. Darum sind Generika zwischen 30 und 70 Prozent günstiger als die Originalmedikamente.

Medikamente auf der Spezialitätenliste haben einen festgesetzten Fabrikabgabe- und Publikumspreis.

Der Fabrikabgabepreis hält fest, für welchen maximalen Preis Fachpersonen und Apotheken das Arzneimittel erwerben können.

Der Publikumspreis bestimmt, welcher Höchstpreis von Patientinnen und Patienten beziehungsweise den Krankenversicherungen verlangt werden darf.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) legt die Grenzwerte grundsätzlich jährlich per 1. Dezember fest. Eine Festlegung erfolgt zudem, nachdem zum ersten Mal ein Generikum eines bestimmten Originalpräparats in die Spezialitätenliste (SL) aufgenommen wurde.

Die Grundversicherung vergütet in der Regel nur in der Schweiz zugelassene und in der Spezialitätenliste (SL) aufgeführte Generika.

Für Ausnahmen ist eine vorgängige Kostengutsprache durch die Krankenkasse erforderlich.

5. Lohnt sich eine Zusatzversicherung für Medikamente?

Diverse ambulante Zusatzversicherungen übernehmen teils Medikamentenkosten, die von der Grundversicherung nicht gedeckt sind. Oft ist aber ein Selbstbehalt von 10 Prozent fällig.

Gewisse Medikamente sind in der Regel weder von der Grund- noch von der Zusatzversicherung gedeckt. Dabei handelt es sich um Arzneimittel aus der Liste der Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV).

Zusatzversicherungen im Vergleich

Nicht jede Zusatzversicherung zahlt dieselben Medikamente. Auch die Prämien variieren je nach Krankenkasse. Ein Vergleich kann sich darum lohnen.

Zusatzversicherungen vergleichen

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 07.07.2022

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