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25 Mythen rund um Versicherungen und Finanzen

Comparis ist 2021 25 Jahre alt geworden. Ein Vierteljahrhundert ist Zeit genug, um Mythen über Themen rund um Versicherungen und Finanzen zu sammeln. Comparis erklärt, was stimmt und was nicht.

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1.Mythen rund ums Thema Krankenkassen vom Gesundheitsexperten Felix Schneuwly
2.Mythen zur Autoversicherung von Mobilitäts-Expertin Andrea Auer
3.Mythen über Privatkredite vom Comparis-Finanzexperten Michael Kuhn
4.Mythen rund um die Hausrat- und Privathaftpflicht-Versicherung und Hypotheken vom Versicherungs- und Immobilienexperten Frédéric Papp
5.Mythen rund um die Vorsorge und Gebühren vom Vorsorgeexperten Leo Hug
6.Mythen aus der digitalen Welt vom Comparis-Digitalexperten Jean-Claude Frick

Comparis ist vor 25 Jahren mit dem Online-Vergleich von Krankenkassenprämien gestartet. Seither sind diverse andere Vergleichsapplikationen im Bereich Autoversicherung und Handy-Abo und der schweizweit grösste Marktplatz für Immobilien und Motorfahrzeuge dazugekommen und damit ganz viele Mythen rund um die Comparis-Geschäftsbereiche. 25 stellen die Comparis-Expertin und -Experten hier vor.

Mythen rund ums Thema Krankenkassen vom Gesundheitsexperten Felix Schneuwly

1. Ich kann die Krankenkasse nicht wechseln, wenn ich krank oder alt bin

Falsch! Die Grundversicherung können Sie unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand oder Alter wechseln. Die Kündigung muss am letzten Arbeitstag des Novembers bei der alten Kasse eingegangen sein. Zudem müssen Sie bis Ende Jahr bei der alten Krankenkasse alle offenen Rechnungen bezahlt haben. Allerdings spielt Ihre Gesundheit beim Abschliessen einer Zusatzversicherung eine Rolle. Eine Zusatzversicherung trotz Krankheit abzuschliessen, geht nicht immer. Die Krankenkasse kann Ihren Antrag ablehnen oder nur unter Vorbehalt annehmen.

Zum Krankenkassenvergleich

2. Die Krankenkassen machen mit der Grundversicherung Gewinn

Falsch. Die Grundversicherung ist eine Sozialversicherung und funktioniert nach dem Eingabe-/Umlageverfahren. Alle eingenommenen Prämien landen in einem Topf. Aus diesem werden alle Ausgaben in Form von Leistungen getätigt.

3. Meine Grund- und Zusatzversicherung kann ich nicht bei unterschiedlichen Krankenkassen haben

Das ist nicht so. Die Grund- und Zusatzversicherung kann durchaus bei unterschiedlichen Krankenkassen abgeschlossen werden.

4. Mit einer Einheitskasse wären die Prämien tiefer

Das wäre kaum der Fall: Die Verwaltungskosten machen bloss 4,5 Prozent der Prämien aus. Wäre diese Grösse das entscheidende Kriterium für die Prämienhöhe, müssten die Verwaltungskosten bei den grossen Kassen tiefer sein als bei den kleinen. Das ist nicht so. Es gibt grosse Kassen mit tiefen Verwaltungskosten und kleine mit hohen und umgekehrt.

Mythen zur Autoversicherung von Mobilitäts-Expertin Andrea Auer

5. Bei einer Tarifsenkung meiner Autoversicherung bezahle ich automatisch eine tiefere Prämie

Leider nein. Wie bei den Handy-Abos gelten die neuen Autoversicherungstarife nur für Neukunden. Möchten Sie als bestehender Kunde vom neuen Autoversicherungstarif profitieren, müssen Sie eine Vertragsanpassung vornehmen. Somit profitieren Sie quasi mit einem Neuvertrag vom besseren Tarif.

6. Bei einem fremdverursachten Schaden muss ich die Forderung nach Schadenersatz direkt beim Verursacher stellen

Das ist falsch. Sie haben in diesem Fall das sogenannte direkte Forderungsrecht bei der Autohaftpflichtversicherung des Verursachers. Es ist also wichtig, dass Sie im Unfallprotokoll aufnehmen, bei welcher Autoversicherung das Auto des Unfallverursachers versichert ist.

7. Eine Autoversicherung kostet online gleich viel wie beim Versicherungsberater

Nein, die Anbieter machen unterschiedliche Preise für die verschiedenen Verkaufskanäle. Oft gibt es beim Versicherungsberater nicht dieselben Angebote wie online oder bei einem unabhängigen Versicherungsberater. Deshalb lohnt sich ein kanalübergreifender Vergleich.

8. Die Autohaftpflichtversicherung ist obligatorisch. Darum kostet sie bei allen Anbietern gleich viel

Obwohl die Autohaftpflichtversicherung obligatorisch und derer Leistung mehrheitlich gesetzlich geregelt ist, sind die Prämienunterschiede erheblich. Dies hat unter anderem mit den unterschiedlichen Verwaltungskosten der Anbieter zu tun.

Mythen über Privatkredite vom Comparis-Finanzexperten Michael Kuhn

9. Privatkredite können oft nicht zurückgezahlt werden

Auch das stimmt nicht. Die meisten Personen überlegen sich genau, wofür sie einen Privatkredit aufnehmen wollen und wie sie diesen zurückzahlen können. Zudem werden die Gesuche von den Banken sehr genau geprüft, um Kreditausfälle zu vermeiden. Die Ausfallquote ist in der Schweiz mit 1 bis 2 Prozent pro Jahr entsprechend tief.

10. Wer einen Privatkredit aufnimmt, verschuldet sich über beide Ohren

Das ist in der Regel falsch. Die durchschnittlich gewährte Kreditsumme beträgt 25’000 Franken und liegt damit deutlich unter der gesetzlichen Limite von 80'000 Franken. Zudem unterliegt die Kreditvergabe strengen Regulierungen, um Kreditnehmende vor einer Überschuldung zu schützen.

11. Wenn ich auf Kurzarbeit bin, kann ich keinen Privatkredit aufnehmen

Falsch. Auch in Kurzarbeit kann ein Privatkredit beantragt werden. Die Kriterien für eine Vergabe sind aber je nach Finanzinstitut strenger als ohne Kurzarbeit. Zudem gibt es für Angestellte von gewissen Branchen – wie etwa der Gastronomie – bei einigen Finanzinstituten derzeit keine Möglichkeit, einen Privatkredit aufzunehmen.

12. Vor allem Junge nehmen einen Kredit auf

Diese Annahme ist zwar weit verbreitet, aber nicht richtig. Der durchschnittliche Kreditnehmer ist 37 Jahre alt, männlich und benötigt das Geld für ein neues Familienauto oder um neue Möbel anzuschaffen wegen der Gründung einer Familie.

Mythen rund um die Hausrat- und Privathaftpflicht-Versicherung und Hypotheken vom Versicherungs- und Immobilienexperten Frédéric Papp

13. Der Abschluss einer Hausratversicherung ist in der Schweiz obligatorisch

In den meisten Kantonen ist die Hausratversicherung freiwillig. Es gibt vier Ausnahmen: die Kantone Nidwalden, Waadt, Freiburg und Jura. In den Kantonen Nidwalden und Waadt ist eine Versicherung gegen Feuer- und Elementarschäden obligatorisch. Diese Versicherung muss man über die kantonale Feuerversicherung abschliessen. In den Kantonen Freiburg und Jura sind Feuer- und Elementarversicherung ebenfalls obligatorisch. Dort kann man den Versicherer aber frei wählen. Die Deckungen gegen Diebstahl, Wasserschäden und Glasbruch sind aber auch in diesen Kantonen freiwillig.

14. Wenn ich mit dem Auto eines Freundes einen Unfall verursache, wird der Schaden von meiner Autoversicherung bezahlt

Nicht richtig. Die Autoversicherung ist an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden. Die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung Ihres Freundes trägt den Schaden, den Sie anderen zufügen. Den Schaden am Auto Ihres Freundes müssen Sie aber selber bezahlen, wenn dieser keine Vollkaskoversicherung hat. Solche Risiken können Sie über den Zusatz «Fremdlenkerversicherung» in Ihrer Privathaftpflichtversicherung versichern lassen.

15. Wenn ich grobfahrlässig handle, zahlt die Privathaftpflichtversicherung nicht

Es gibt die Option, beim Abschluss der Privathaftpflichtversicherung einen Grobfahrlässigkeitsverzicht einzuschliessen. Die Versicherung verzichtet darauf,  bei grobfahrlässigem Handeln Regress zu erheben, und übernimmt die gesamten Kosten für den entstandenen Schaden. Achtung! Der Versicherungsschutz greift nicht bei Schäden, die etwa unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen Medikamenten entstanden sind. Auch bei grosser Geschwindigkeitsüberschreitung besteht kein Versicherungsschutz.

16. Die Privathaftpflichtversicherung deckt vom Mietenden verursachte Schäden an der Wohnung

Falsch: Über die Zeit entstandene Mieterschäden, wie etwa vergilbte Wände in der Wohnung aufgrund starken Rauchens, sind nicht versichert. Die Privathaftpflichtversicherung greift auch nicht bei selbst vorgenommenen Veränderungen in der Wohnung.

17. Die Hausratversicherung zahlt den Diebstahl von Bargeld

Nicht unbedingt: Beim sogenannten einfachen Diebstahl – also wenn nichts aufgebrochen wurde und keine Gewalt angewendet wurde – ist Bargeld nicht versichert. Hinzu kommt: Die Versicherungssumme bei Einbruch und Beraubung ist oft auf 5’000 Franken limitiert.

18. Die Bank darf die Hypothek bei Arbeitslosigkeit jederzeit kündigen

Nein. Zwar steht diese Klausel in vielen ­Hypothekenverträgen drin. Bei einer pünktlichen Bezahlung der Schuldzinsen darf die Bank aber eine laufende Festhypothek nicht ausserordentlich auflösen.

Mythen rund um die Vorsorge und Gebühren vom Vorsorgeexperten Leo Hug

19. Dank der Säule 3a kann ich mir im Rentenalter eine Weltreise leisten

Stimmt für die meisten Leute nicht: AHV und Pensionskassenrente decken rund 60 Prozent des früheren Arbeitseinkommens. Ein Rentner benötigt aber rund 80 Prozent seines letzten Einkommens, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Die Lücke von 20 Prozent des früheren Lohnes muss mit den Ersparnissen aus der Säule 3a oder sonstigem Vermögen finanziert werden.

20. Den Bezug der Säule 3a kann ich bis 70 aufschieben

Der Bezug der Säule 3a kann fünf Jahre über das ordentliche Pensionsalter aufgeschoben werden. Das gilt aber nur, wenn die betreffenden Personen während dieser Aufschubphase ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen. Andernfalls muss die Säule 3a spätestens beim Erreichen des ordentlichen Pensionsalters (Männer: 65, Frauen: 64) bezogen werden.

21. AHV-Renten werden nie gekürzt

Eine einmal fixierte AHV-Rente ist nicht für immer garantiert: So erhalten unverheiratete Rentnerpaare je eine volle AHV-Rente. Sobald sie aber heiraten, wird die für Ehepaare vorgesehene Plafonierung auf 150 Prozent vorgenommen. Die bisherige Rente wird also gekürzt. Umgekehrt wird die Plafonierung aufgehoben, wenn einer der Ehepartner stirbt.

22. In der Pensionskasse spart jeder für sich

Wegen der gestiegenen Lebenserwartung erhalten heutige Rentnerinnen und Rentner bis zu ihrem Ableben im Durchschnitt mehr Geld von ihrer Pensionskasse ausbezahlt, als sie dort angespart haben. Diese überhöhten Leistungen werden durch Versicherte finanziert, die noch in die Pensionskasse einzahlen. Die Pensionskassen bedienen sich am Vorsorgevermögen der beruflich Aktiven. Nur so können sie den Verpflichtungen gegenüber den Rentnern nachkommen. Die junge Generation trägt also mit A-fonds-perdu-Beiträgen zur Finanzierung der heutigen Renten bei.

Mythen aus der digitalen Welt vom Comparis-Digitalexperten Jean-Claude Frick

23. Moderne Smartphones brauchen keine Schutzhülle

Schön wär’s. Die Hersteller präsentieren zwar immer stärkere Displays und bruchfestes Glas. Doch moderne Handys besitzen meist auch eine Rückseite aus Glas. Deshalb ist das Bruchrisiko bei einem Sturz sogar gestiegen. Eine gute Kunststoffhülle für die Rückseite und eine Panzerschutzfolie auf dem Display schützen das Gerät und sorgen für einen höheren Wiederverkaufswert von teuren Geräten.

24. Beim Handyabo-Wechsel verliere ich meine Natelnummer

Nein, die eigene Rufnummer kann bequem übernommen werden. Der neue Mobilfunkanbieter kümmert sich um die Übernahme der eigenen Nummer und kündigt den Vertrag beim alten Anbieter.

25. Ein starkes Passwort für alle Dienste reicht

Natürlich wünschen wir uns ein einziges Mal Passwortmerken für alles. Doch es ist gefährlich, Passwörter mehrmals zu verwenden. Der Grund: Bei einem Hackerangriff haben die Kriminellen damit gleich Zugriff auf all Ihre Daten. Ein Passwortmanager hilft Ihnen, für jeden Dienst ein eigenes, sicheres Passwort zu verwenden.

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