Zügeltage Schweiz: Termine und der gesetzliche Anspruch

Kündigungstermine sind häufig im Mietvertrag vermerkt. Ist das nicht der Fall, gelten für die Kündigung der Mietwohnung die ortsüblichen Termine. Hier finden Sie eine Übersicht nach Kanton und hilfreiche Informationen rund um den Zügeltag.

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Lara Surber

21.08.2023

Das sind die ortsüblichen Kündigungstermine in der Schweiz

iStock / valentinrussanov

1.Wann sind die offiziellen Zügeltage in der Schweiz?
2.Haben die offiziellen Zügeltermine Auswirkungen auf meinen Umzug?
3.Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf einen Zügeltag?
4.Wie plane ich den Umzug am besten?

1. Wann sind die offiziellen Zügeltage in der Schweiz?

Jeweils Ende März, Juni und September sind viele Mietende in der Schweiz im Zügelstress. Diese Daten gelten nämlich in den meisten Kantonen als offizielle Kündigungstermine für Mietwohnungen.

Das heisst aber nicht, dass Sie nur an diesen Tagen Ihre Wohnung kündigen können. In erster Linie haben die im Mietvertrag festgehaltenen Termine Gültigkeit. Nur wenn vertraglich nichts vereinbart ist, müssen Sie sich an die sogenannten ortsüblichen Kündigungstermine halten.

Eine Übersicht über die Kündigungstermine in den einzelnen Kantonen finden Sie in der Tabelle oder hier zum Download. Detaillierte Angaben für einzelne Gemeinden stellt der Mieterinnen- und Mieterverband zur Verfügung – einfach Postleitzahl oder Gemeinde eingeben.

Kanton Ortsübliche Kündigungstermine
Aargau 31. März, 30. Juni, 30. September
Appenzell Innerrhoden Jedes Monatsende ausser Dezember
Appenzell Ausserrhoden Jedes Monatsende ausser Dezember
Basel-Landschaft Jedes Monatsende ausser Dezember
Basel-Stadt Jedes Monatsende ausser Dezember
Bern Stadt und Umgebung: 30. April, 31. Oktober
Unterschiedlich nach Gemeinden: Jedes Monatsende ausser Dezember
Freiburg 31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember
Genf Keine ortsüblichen Kündigungstermine
Glarus Jedes Monatsende
Graubünden Unterschiedlich nach Gemeinden: 31. März, (30. Juni), 30. September
Jura Unterschiedlich nach Gemeinden: 31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember oder auf jedes Monatsende
Luzern Keine ortsüblichen Kündigungstermine
Neuenburg 31. März, 30. Juni, 30. September
Nidwalden 31. März, 30. Juni, 30. September
Obwalden 31. März, 30. Juni, 30. September
Schaffhausen Jedes Monatsende ausser Dezember
Schwyz Jedes Monatsende ausser Dezember
Solothurn 31. März, 30. September
Bezirk Olten-Gösgen: 31. März, 30. Juni, 30. September
St. Gallen Jedes Monatsende ausser Dezember
Tessin Lugano und Umgebung: 29. März, 29. September
Unterschiedlich nach Gemeinden: keine ortsüblichen Kündigungstermine oder 31. März, 30. September
Thurgau Unterschiedlich nach Gemeinden: jedes Monatsende ausser Dezember oder 31. März, 30. Juni, 30. September
Uri Jedes Monatsende ausser Dezember
Waadt Unterschiedlich nach Gemeinden: 1. April, 1. Juli, 1. Oktober
Wallis Keine ortsüblichen Kündigungstermine
Zug 31. März, 30. Juni und 30. September
Zürich Stadt: 31. März, 30. September
Kanton: 31. März, 30. Juni, 30. September

Gut zu wissen: Manchmal ist ein Umzug dringend und Sie können sich nicht an den Kündigungstermin halten. Dann haben Sie die Möglichkeit, Ihre Mietwohnung ausserterminlich zu kündigen.

2. Haben die offiziellen Zügeltermine Auswirkungen auf meinen Umzug?

Auf die offiziellen Zügeltermine sind deutlich mehr Mietwohnungen ausgeschrieben. Ausserdem sind die Mietpreise zu diesen Terminen am günstigsten. Das zeigt eine Analyse von Comparis. Es lohnt sich also, sich an diesen Kündigungsterminen zu orientieren.

Möchten Sie eine professionelle Umzugs- oder Reinigungsfirma engagieren? Dann sollten Sie rechtzeitig verschiedene Offerten einholen. Zu den Zügelterminen sind die Unternehmen sehr gefragt.

3. Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf einen Zügeltag?

Gemäss Gesetz (Art. 329 Abs. 3 OR) muss der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin dem Arbeitnehmenden innerhalb der Arbeitszeit für besondere Anlässe die erforderliche Zeit (sogenannte «übliche freie Tage und Stunden») gewähren. Zu diesen besonderen Anlässen zählt auch ein Umzug.

Nicht gesetzlich geregelt ist die Dauer dieser Kurzabsenz. Darüber entscheidet das Unternehmen. Die entsprechende Bestimmung finden Sie in der Regel im Arbeitsvertrag oder im Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Üblich sind ein bis zwei Tage – je nachdem, wie weit der neue Wohnort vom alten entfernt ist.

Bekomme ich am freien Tag Lohn?

Die Bezahlung solcher Kurzabsenzen ist ebenfalls nicht gesetzlich geregelt. Arbeitnehmende im Monatslohn können davon ausgehen, dass die Absenz als bezahlte Arbeitszeit gilt.

Anders ist die Situation bei Angestellten im Stundenlohn. Hier ist eine Bezahlung der freien Zeit nur bei entsprechender Vereinbarung geschuldet. Prüfen Sie die Regelung im Arbeitsvertrag oder fragen Sie Ihren Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin.

Muss ich den freien Tag am eigentlichen Zügeltag beziehen?

Sie können den freien Tag oder die freien Tage für den Umzug auch nachträglich beziehen. Das ergibt Sinn, wenn Sie am Wochenende zügeln und zu einem späteren Zeitpunkt noch Erledigungen im Zusammenhang mit dem Umzug machen müssen. Im Zweifelsfall gilt, was im Arbeitsvertrag geregelt ist. Wichtig ist, dass Sie tatsächlich gezügelt sind.

4. Wie plane ich den Umzug am besten?

Beim Umzug ist gute Vorbereitung wertvoll. Das spart Zeit und schont die Nerven. Eine übersichtliche Checkliste mit den wichtigsten Tipps zur Wohnungssuche, Umzugstag und Wohnungsübergabe finden Sie bei Comparis.

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Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 12.08.2021

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