Kostgeld von Kindern verlangen: Tipps und Tabelle

Das Kind wohnt noch zuhause, aber verdient Geld. Kann ich da Kostgeld verlangen? Comparis klärt auf – inklusive Kostgeld-Tabelle zur Berechnung.

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Magdalena Soll

23.04.2025

Seniorin und ihre Tochter sitzen auf dem Sofa und trinken gemeinsam Tee. Geldsparen und mehr: Hotel Mama bietet viele Vorteile.

iStock / Vasyl Dolmatov

1. Kost und Logis zu Hause: Darf ich etwas von meinem Kind verlangen?

Grundsätzlich gilt: Verdient Ihr Kind durch Arbeit Geld, darf es frei darüber entscheiden (Art. 323 Abs. 1 ZGB). Das Schweizerische Zivilgesetzbuch sagt aber auch: Sie können einen angemessenen Beitrag an Unterhalt verlangen (Art. 323 Abs. 2). Das wird unter anderem «Kostgeld» genannt.

«Kost» steht grundsätzlich für «Nahrung» oder «Ernährung». Es kann aber auch «Verpflegung» heissen. Andere Wörter für «Logis» sind «Unterkunft» und «Bleibe».

Unterstützungspflicht als Eltern in der Schweiz

In der Schweiz haben Eltern für minderjährige Kinder eine Unterhaltspflicht (Art. 277 Abs. 1 ZGB). Das gilt auch für volljährige Kinder, die noch keine Ausbildung abgeschlossen haben (Art. 277 Abs. 2 ZGB). Zur Unterhaltspflicht gehören:

  • Pflege

  • Erziehung

  • Geldleistung

Aber: Verdient Ihr Kind Geld, sind Sie teilweise von der Unterhaltspflicht befreit (Art. 276 ZGB).

2. Warum sollte mein Kind Kostgeld abgeben?

Durch Kostgeld lernt Ihr Kind, dass es nicht immer den vollen Lohn zur Verfügung hat. Es wird sich der Haushaltsausgaben bewusster. Die finanzielle Beteiligung am Haushalt bereitet Ihr Kind ausserdem auf ein unabhängiges Leben und die eigene finanzielle Verantwortung vor.

Sprechen Sie das Thema Kostgeld frühzeitig an. Erklären Sie offen, welche Kosten der Haushalt verursacht. So versteht Ihr Kind, warum eine Beteiligung am Haushaltsgeld sinnvoll ist.

3. Wie viel Kostgeld ist für eine erwachsene Person angemessen und wie viel für Minderjährige?

Die Höhe des Kostgelds ist individuell. Sprechen Sie sich mit Ihrem Kind ab. Oft empfehlen Fachpersonen 10 bis 20 Prozent des Lohns. Wie viel Kostgeld Sie verlangen, ist etwa abhängig von:

  • Der Höhe des Einkommen des Kindes

  • Kosten, die das Kind bereits selbst zahlt

  • Ihren monatlichen Ausgaben

  • Ihrer finanziellen Situation

Sie können sich zum Beispiel nach den Kost-und-Logis-Richtwerten der Budgetberatung Schweiz richten.

Kostgeld von volljährigen und minderjährigen Kindern: Tabelle für die Schweiz

Die Tabelle bietet ein Beispiel, wie Sie das Kostgeld berechnen können. Je nach Situation sind aber andere Grenzen sinnvoll.

Gut zu wissen: Höherer Lohn heisst nicht unbedingt, dass Sie mehr Geld von Ihrem Kind verlangen sollten. Denn: Das Kind kann stattdessen einige Ausgaben selbst übernehmen. Bei einem höheren Gehalt bietet es sich etwa an, dass Ihr Kind die Krankenkassenprämien selbst zahlt.

Monatslohn Abgabe Kostgeld pro Monat Vom Kind gezahlte Ausgaben (Beispiel)
Unter 500 Franken Keins ÖV, Kleidung, Handy-Abo
500 bis 1’000 Franken
  • Minderjährige: 20–60 Franken
  • Volljährige: 100–200 Franken
Zusätzlich: Krankenversicherung
1’000 bis 1’500 Franken
  • Minderjährige: 60–300 Franken
  • Volljährige: 85–250 Franken
Zusätzlich: Hobbys, Exkursionen, Augenarzt, Zahnarzt

Quelle: Budgetberatung Schweiz, Budgetbeispiele für minderjährige und volljährige Lernende

4. Wie lange bleiben erwachsene Kinder im Elternhaus?

Gemäss Bundesamt für Statistik (BfS) verlassen die meisten jungen Menschen zwischen 20 und 30 Jahren das Elternhaus. Einen Einfluss auf den Zeitpunkt haben:

  • Das Geschlecht: Frauen ziehen in der Regel früher aus als Männer.

  • Der Jahrgang: Ältere Jahrgänge verlassen das Elternhaus eher als jüngere.

  • Die Staatsangehörigkeit: Personen aus den Schweizer Nachbarländern ziehen früher aus dem Elternhaus aus als Personen mit einer Schweizer oder einer anderen Staatsangehörigkeit.

Ungefähr die Hälfte aller jungen Erwachsenen lebt mit 22 Jahren bereits in der eigenen Wohnung.

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5. Haushaltsgeld abgeben: So vermeiden Sie Streit

Um Streit zu vermeiden, sollten Sie stets offen kommunizieren. Fangen Sie schon früh an, mit Ihrem Kind über Geld zu reden. So entwickelt es ein Verständnis für Finanzen.

Besprechen Sie die Höhe des Kostgeldes gemeinsam mit Ihrem Kind. Überlegen Sie auch gemeinsam eine Lösung, falls Sie mehrere Kinder mit unterschiedlich hohen Löhnen haben. Halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 20.06.2017