Grundbuch Schweiz: Eigentumsübertragung & Grundbuchauszug
Erst der Eintrag ins Grundbuch macht Sie zum Eigentümer oder zur Eigentümerin einer Liegenschaft. Was ist das Grundbuch überhaupt? Und wofür braucht es einen Grundbuchauszug? Comparis beantwortet die wichtigsten Fragen rund ums Grundbuch.

19.12.2025

iStock / Pattanaphong Khuankaew
1. Was ist ein Grundbuch?
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register über Grundstücke. Dazu zählen
Wohn- und Geschäftsimmobilien
Land ohne Bauten
Miteigentumsanteile an Grundstücken
Die Grundbuchämter der Kantone sind für die Führung des Grundbuchs zuständig (Art. 4 GBV).
Das Grundbuch besteht aus:
Hauptbuch: Enthält alle Informationen des Grundbuchauszuges.
Tagebuch: Chronologisch erfasste Grundbuchanmeldungen. Die Informationen werden vom Tagebuch auf das Hauptbuch übertragen.
Eigentümerregister: Namen von Eigentümerinnen und Eigentümern in alphabetischer Reihenfolge sowie Bezeichnung der ihnen gehörenden Grundstücke.
Gläubigerregister: Namen der Gläubiger einer Grundpfandverschreibung oder eines Schuldbriefs.
Hilfsregister: Zusätzliche Informationen wie etwa Strassenverzeichnisse oder Gebäuderegister.
2. Was ist ein Grundbuchauszug?
Der Grundbuchauszug enthält Informationen zu einem bestimmten Grundstück. Den öffentlichen Grundbuchauszug können alle Personen einsehen. Darin stehen folgende Informationen:
Bezeichnung des Grundstücks
Grundstücksbeschreibung mit Flächenangaben
Namen und Identifikation der Eigentümerinnen und Eigentümer
Erwerbsdatum und Eigentumsform
Dienstbarkeiten und Grundlasten wie bauliche Ausführungsvorschriften oder Wegrechte
Vormerkungen
öffentliche Anmerkungen
Der vollständige Grundbuchauszug ist berechtigten Personen vorbehalten, z. B. der Eigentümerschaft oder den Grundpfandgläubigern (Banken). Er enthält neben den Informationen aus dem öffentlichen Grundbuchauszug zusätzlich die Grundpfandrechte. Grundpfandrechte sind Sicherungsrechte, bei denen ein Grundstück als Pfand für eine Geldschuld (meist eine Hypothek) dient.
3. Wofür brauche ich einen Grundbuchauszug?
Einen Grundbuchauszug brauchen Sie immer dann, wenn Sie die rechtliche Situation eines Grundstücks nachweisen oder prüfen müssen. Solche Situationen sind etwa:
Kauf
Verkauf
Belehnung (Hypothek)
Nachweis gegenüber Behörden und Banken
Sie möchten eine Immobilie kaufen: Der Grundbuchauszug enthält wichtige Informationen. Bestellen Sie sich vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages den entsprechenden Grundbuchauszug. So erfahren Sie beispielsweise, ob ein Wegrecht eingetragen ist.
Sie möchten eine Immobilie verkaufen: Den Verkaufsunterlagen sollten Sie einen Grundbuchauszug beifügen.
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4. Wie lange dauert ein Grundbucheintrag in der Schweiz?
Die Eintragung der Eigentumsübertragung im Grundbuch erfolgt nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Das kann je nach Kanton und Auslastung des Grundbuchamts von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten dauern.
Die Dauer für die Erstellung eines Grundbuchauszugs hängt in erster Linie vom zuständigen Grundbuchamt ab. In der Regel beansprucht die Erstellung eines Grundbuchauszuges zwischen 1 und 5 Arbeitstage. In manchen Fällen kann es Verzögerungen geben. Bestellen Sie den Auszug vorzeitig.
Achtung: Ist auf dem Grundstück ein Tagebuchgeschäft hängig, kann das die Erstellung des Grundbuchauszugs verzögern.
5. Was kostet ein Grundbuchauszug in der Schweiz?
Die Kosten unterscheiden sich von Kanton zu Kanton und bemessen sich an Umfang und Detaillierungsgrad des Grundbuchauszugs. In einigen Kantonen erhalten Sie den Grundbuchauszug bereits ab 20 Franken. Der Auszug kann aber auch deutlich mehr kosten. Im Kanton Thurgau kostet ein Auszug beispielsweise mindestens 50 Franken.
6. Wo finde ich das zuständige Grundbuchamt?
Jeder Kanton hat ein eigenes Grundbuchamt. In der Tabelle finden Sie die jeweilige Grundbuchamt-Webseite.
| Kanton | Link zur Kantons-Seite |
|---|---|
| Aargau | Grundbuchamt Aargau |
| Appenzell Ausserrhoden | Grundbuchamt Appenzell Ausserrhoden |
| Appenzell Innerrhoden | Grundbuchamt Appenzell Innerrhoden |
| Basel-Landschaft | Grundbuchamt Basel-Landschaft |
| Basel-Stadt | Grundbuchamt Basel-Stadt |
| Bern | Grundbuchamt Bern |
| Freiburg | Grundbuchamt Freiburg |
| Genf | Registre foncier Genève |
| Glarus | Grundbuchamt Glarus |
| Graubünden | Grundbuchamt Graubünden |
| Jura | Grundbuchamt Jura |
| Luzern | Grundbuchamt Luzern |
| Neuenburg | Registre foncier Neuchâtel |
| Nidwalden | Grundbuchamt Nidwalden |
| Obwalden | Grundbuchamt Obwalden |
| Schaffhausen | Grundbuchamt Schaffhausen |
| Schwyz | Grundbuchamt Schwyz |
| Solothurn | Grundbuchamt Solothurn |
| St. Gallen | Grundbuchamt St. Gallen |
| Tessin | Ufficio del catasto Ticino |
| Thurgau | Grundbuchamt Thurgau |
| Uri | Grundbuchamt Uri |
| Waadt | Registre foncier Vaud |
| Wallis | Grundbuchamt Wallis |
| Zug | Grundbuchamt Zug |
| Zürich | Grundbuchamt Zürich |
7. Häufige Fragen rund um das Thema Grundbuch
Das Grundbuch ist in der Schweiz teilweise öffentlich einsehbar. Ohne begründetes Interesse sind bestimmte Basisdaten für jede Person zugänglich. Dazu zählen unter anderem:
Bezeichnung und Beschreibung des Grundstücks
Name und Identifikation der Eigentümerschaft
Eigentumsform
Erwerbsdatum
Für eine detailliertere Einsicht brauchen Sie ein glaubhaftes schutzwürdiges Interesse. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie Käufer, Nachbar mit Wegerecht oder die finanzierende Bank sind. Dann können Sie einen ausführlichen Grundbuchauszug verlangen.
Ja, grundsätzlich kann jeder einen Grundbuchauszug mit öffentlichen Basisdaten verlangen. Für einen vollständigen oder detaillierten Auszug benötigen Sie jedoch ein berechtigtes Interesse. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie Käufer, Nachbar mit Wegerecht oder finanzierende Bank sind.
Daten aus dem Grundbuch erhalten Sie je nach Interesse und Berechtigung über die öffentlichen Daten oder via Grundbuchauszug. Melden Sie sich dafür beim zuständigen Grundbuchamt des Kantons.
Den Grundbuchauszug bestellen Sie beim zuständigen Grundbuchamt des Kantons, in dem das Grundstück liegt.
Für die Bestellung des Grundbuchauszugs sind diese Wege üblich:
Online über das Bestellformular des kantonalen Grundbuchamts oder über die Webseite der Notariate.
Schriftlich oder telefonisch direkt beim Grundbuchamt.
Über den Notar, wenn dieser ohnehin mit dem Kaufvertrag oder einer Beurkundung beauftragt ist.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 26.08.2019




