Steuerveranlagungsverfügung: So erheben Sie Einsprache
Die Veranlagungsverfügung teilt die Höhe der geschuldeten Steuern mit. Comparis erklärt, worauf Sie achten sollten und wie Sie richtig Einsprache erheben.
12.04.2022
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1. Was ist eine Veranlagungsverfügung?
Nach dem Einreichen der Steuererklärung beginnt die Steuerbehörde mit der Veranlagung oder auch Steuereinschätzung. Sie prüft die von Ihnen angegebenen Daten in der Steuererklärung, ermittelt das steuerbare Einkommen und Vermögen und setzt die geschuldete Steuer fest.
Der Entscheid der Steuerverwaltung über die Höhe der geschuldeten Steuer wird Ihnen in der sogenannten Veranlagungsverfügung mitgeteilt. Die Rede ist häufig auch von Veranlagungsberechnung oder Veranlagungsprotokoll.
Manchmal passt die Steuerbehörde Angaben an, die Sie in der Steuererklärung gemacht haben. Dann begründet sie das ebenfalls in der Veranlagungsverfügung. Bei Fragen dazu nehmen Sie zuerst am besten telefonisch Kontakt zur Steuerverwaltung auf.
2. Worauf sollten Sie bei der Steuerveranlagungsverfügung achten?
Prüfen Sie die Veranlagungsverfügung nach Ihrem Erhalt gründlich. Sind Sie mit den Berechnungen des Steueramtes einverstanden? Besonders Anpassungen an den von Ihnen gemachten Angaben sollten Sie genau kontrollieren.
Eigenmietwert kontrollieren
Als Immobilienbesitzerin oder Immobilienbesitzer sollten Sie unbedingt einen Blick auf den Eigenmietwert werfen. Es kann vorkommen, dass er falsch berechnet wird. In der Folge bezahlen Sie jahrelang zu viel Steuern.
Sparen mit Hypothek
Mit Schuldzinsen und Unterhaltskosten können Sie als Hypothekarnehmer Steuern sparen. Darüber hinaus sollten Sie die Zinsentwicklungen verfolgen und weiterhin unterschiedliche Angebote vergleichen. Oft lohnt sich ein Anbieterwechsel.
Eigene Fehler korrigieren
Übrigens: Auch beim Ausfüllen der Steuererklärung können Fehler passieren. Vielleicht haben Sie sich irgendwo vertippt oder Abzüge vergessen. Auch eigene Fehler können Sie nach Erhalt der Veranlagungsverfügung noch korrigieren.
3. Wie müssen Sie bei einer Einsprache gegen die Verfügung vorgehen?
Nach Eingang der Verfügung haben Sie 30 Tage Zeit für eine Einsprache. Nach ungenutztem Ablauf der Frist wird die Verfügung rechtskräftig. Daher sollten Sie die Veranlagungsverfügung gleich nach Erhalt prüfen und sich nicht zu viel Zeit lassen.
Die Einsprache müssen Sie schriftlich machen. Die Einsprachefrist beginnt mit der Zustellung der Verfügung bei der steuerpflichtigen Person. Spätestens am 30. Tag müssen Sie eine Einsprache der Post übergeben. Hier ist das Datum des Poststempels entscheidend.
Ein Beispiel: Bekommen Sie die Verfügung am 1. Mai, müssen Sie die Einsprache spätestens am 30. Mai der Post übergeben. Verschicken Sie die Einsprache per eingeschriebenem Brief. So können Sie den rechtzeitigen Versand im Zweifelsfall beweisen.
Auch wer gar keine Steuererklärung einreicht, erhält eine Veranlagungsverfügung. Die angenommene Steuerschuld kann deutlich höher sein als die tatsächlich geschuldete Steuer. Nichtsdestotrotz müssten Sie sie nach Ablauf der Einsprachefrist bezahlen. Keine Steuererklärung einzureichen, lohnt sich also kaum.
4. Einsprache bei der Veranlagungsverfügung: Muster
Folgende Informationen sollte Ihre Einsprache enthalten:
Alle Punkte, mit denen Sie nicht einverstanden sind – inklusive nachvollziehbarer Begründung und Anpassungsvorschlag
Unterlagen und Belege, die Ihre Einwände unterstützen
Ihre Originalunterschrift
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 15.02.2018