Was sind Feuerschäden und welche sind versichert?
Feuer verursachen hierzulande enorme Schäden. Comparis nennt die versicherten Feuerschäden, und welche Versicherung im Schadenfall eintritt.
17.02.2021
iStock / GeorgiNutsov
Die Feuerwehr muss jährlich rund 13’000 Mal wegen Brandbekämpfung ausrücken. Die Schäden an Hausrat und Gebäuden beliefen sich 2019 laut dem Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) und der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG) auf über 700 Millionen Franken.
Welche Versicherung zahlt bei einem Feuerschaden?
Feuerschäden sind zusammen mit Elementar-, Diebstahl- und Wasserschäden in der Grunddeckung der Hausratversicherung versichert. In der Schweiz tätige Versicherungsunternehmen, die Gegenstände gegen Feuerschäden versichern, müssen auch Schäden verursacht durch Elementarereignisse versichern. Feuerschäden an Immobilien sind durch die Gebäudeversicherungen gedeckt.
Wann zahlt eine Feuerversicherung?
Ob die Versicherung den Schaden zahlt, hängt vom Art des Feuerschadens ab.
Schadenfeuer: Ein sich selbstständig ausbreitendes und unkontrollierbares Feuer ausserhalb einer Feuerstätte, das am Hausrat einen Schaden anrichtet. Schäden durch ein solches Schadenfeuer sind versichert.
Nutzfeuer: Ein kontrollierter Brand in einer Feuerstätte wie beispielsweise einem offenen Kamin oder in einem Holzofen. Eine brennende Kerze zählt ebenfalls dazu. Schäden durch Nutzfeuer sind nicht versichert. Ein Nutzfeuer kann aber zum Schadenfeuer werden, wenn beispielsweise die Flamme einer Kerze den darunterliegenden Holztisch oder den Weihnachtsbaum entzündet.
Plötzliche Rauchentwicklung: Der Rauch eines Schadenfeuers beschädigt Wände und Decken in einer Wohnung. Vorsicht: Schäden durch eine allmähliche Raucheinwirkung sind nicht gedeckt. Dazu zählen beispielsweise Verfärbungen an der Decke durch Cheminée- oder Zigarettenrauch.
Explosion: Schäden, hervorgerufen durch eine plötzliche chemische oder physikalische Reaktion. Beispiel: Austretendes Propangas entzündet sich.
Blitzschlag: Gedeckt sind Schäden am Hausrat, die direkt oder indirekt auf einen Blitzschlag zurückzuführen sind. Dazu zählt auch der Ersatz von Elektrogeräten, vorausgesetzt der Schaden ist als Folge einer Überspannung durch einen Blitzschlag eingetreten.
Abstürzende oder notlandende Luft-/Raumfahrzeuge: Versichert sind Schäden am Hausrat durch abstürzende Flugobjekte oder Teile davon, die eventuell einen Gebäudebrand verursachen.
Bei einigen Versicherern ist auch «Implosion» versichert. Das sind Schäden, die durch eine plötzliche Zerstörung eines Hohlkörpers durch äusseren Überdruck entstehen. Diese Schäden können bei alten Bildschirmröhren von Fernsehgeräten oder Computern passieren.
Sind Sengschäden versichert?
Ein Sengschaden beschreibt einen Schaden, der zwar durch Hitze, nicht aber durch eine Flamme eintritt. Versicherungstechnisch gesehen handelt es sich deshalb nicht um einen Feuerschaden. Ein Beispiel für einen Sengschaden wäre ein Brandloch im Teppich durch Herausfallen eines glühenden Holzstücks aus dem offenen Kamin. Nicht zu den Sengschäden zählen unter anderem Verformungen von Gegenständen aus Kunststoff, verursacht durch die ausströmende Hitze aus einem Cheminée.
Prüfen Sie, ob Sengschäden in der Hausratversicherung versichert sind und ob die Deckung für Ihre Bedürfnisse ausreicht.
Welche Vorsichtsmassnahmen reduzieren die Feuergefahr?
Feuergefahren lassen sich unter anderem durch folgende Vorsichtsmassnahmen (nicht abschliessend) eindämmen. Mehr Brandverhütungstipps finden Sie bei der Beratungsstelle für Brandverhütung.
Brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt lassen
Feuerlöscher und Löschdecke besorgen, Rauchmelder installieren
Keine flüssigen Brennstoffe beim Grillieren oder bei Rechauds verwenden
Kinder im Umgang mit Feuer beaufsichtigen und anleiten
Defekte Geräte reparieren lassen oder durch neue ersetzen