Einbruchschutz: Wie halte ich Einbrecher fern und welche Versicherung zahlt?

Im Schutz der Dämmerung schlagen Einbrecher besonders oft zu. Comparis zeigt, wie Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung besser schützen und welche Versicherung bei Einbruch zum Zuge kommt.

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Lara Surber

17.10.2023

Hinter dem Vorhang des Balkonfensters zeichnet sich der Schatten eines maskierten Mannes mit einer Brechstange ab. Wie kann man sich vor solchen Einbrechern schützen?

iStock / tommaso79

1.Wie schütze ich mich vor einem Einbruch?
2.Einbruch: Was zahlt die Versicherung?
3.Folgeschäden von Einbruch: Wer zahlt?

1. Wie schütze ich mich vor einem Einbruch?

Auch bei kurzen Abwesenheiten sollten Sie immer die Haustür abschliessen. Denken Sie auch daran, die Türen zum Sitzplatz abzuschliessen.

Schliessen Sie bei Abwesenheiten alle Fenster. Ein gekipptes oder angelehntes Fenster gilt versicherungstechnisch als offenes Fenster. Kommt ist bei geöffneten Fenstern zu einem Vorfall, gilt dies nicht als Einbruchdiebstahl, sondern als einfacher Diebstahl.

Ein vertrauensvolles Verhältnis zu den Nachbarinnen und Nachbarn ist besonders hilfreich. Informieren Sie sie über Ihre Abwesenheiten, damit sie ein wachsames Auge auf Ihr Zuhause haben. 

Überquellende Briefkästen sind Anzeichen für eine leerstehende Wohnung. Lassen Sie deshalb Ihren Briefkasten bei längerer Abwesenheit regelmässig von den Nachbarn leeren. Sie können die Postzustellung während Ihrer Absenz auch unterbrechen lassen. 

Diebe schauen gerne unter Fussmatten und Blumentöpfen oder in Briefkästen nach Schlüsseln. Vermeiden Sie das Verstecken von Schlüsseln und deponieren Sie sie stattdessen beim Nachbarn Ihres Vertrauens. 

Mittels sogenannter Gaunerzinken kommunizieren Kriminelle untereinander. Es handelt sich hierbei um eine Reihe einfacher Symbole. Ein X bedeutet, dass es hier etwas zu holen gibt.

Bemerken Sie Markierungen an Hauswänden, -türen oder Briefkästen, fotografieren Sie diese und melden Sie sich bei der Polizei. Anschliessend sollten Sie die Markierung entfernen. 

Wer Verdächtiges beobachtet oder Einbrecher in flagranti erwischt, sollte so schnell wie möglich per Notruf 117 die Polizei alarmieren. Ganz wichtig: nicht den Helden spielen. Räumen Sie auch den Tatort nicht auf.

Daheimzubleiben ist der beste Einbruchschutz. Sind Sie abwesend, können Sie Ihre Anwesenheit vortäuschen. Bei längeren Abwesenheiten eignen sich Zeitschaltuhren, intelligente Glühbirnen oder TV-Simulatoren

Viele Einbruchsversuche lassen sich schon frühzeitig mit Bewegungsmeldern im Hauseingang, an der Terrasse oder Garage vereiteln. Eine gute Lösung sind ausserdem Smart-Home-Sicherheitsausrüstungen, die Sie bequem per App steuern können.

Ein handelsüblicher Schraubenzieher genügt einem Einbrecher, um ungesicherte Fenster und Türen zu öffnen. Prüfen Sie, ob Ihr Türschloss dem neuesten Stand der Technik entspricht. Zusätzliche Türsicherungen erschweren Einbrechern ihr Handwerk erheblich.

Kriminelle nutzen die sozialen Medien, um Informationen über Ihre Präsenz zu erlangen. Teilen Sie deshalb nicht auf Facebook, Instagram & Co., wenn Sie derzeit in den Ferien weilen. 

Herbst und Winter: Hochsaison für Einbrecher

Mit der früher einsetzenden Dämmerung im Herbst beginnt die Einbruchsaison. Nach der Umstellung der Uhren gegen Ende Oktober registrieren die Schweizer Versicherer eine deutliche Zunahme an Einbrüchen.

Mit den richtigen Massnahmen sind viele Einbrüche aber vermeidbar. Passiert dennoch ein Einbruch, kommt die Hausratversicherung für die Kosten auf. 

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2. Einbruch: Was zahlt die Versicherung?

In der Regel kommt die Hausratversicherung für Schäden durch Einbrüche auf. Versicherungen unterscheiden verschiedene Diebstahlarten:

Einbruchdiebstahl

Bei einem Einbruchdiebstahl dringt der Täter gewaltsam in den Raum eines Gebäudes ein oder bricht darin ein Behältnis auf. Dem Einbruchdiebstahl gleichgestellt ist Diebstahl durch Aufschliessen mit den richtigen Schlüsseln oder Codes, sofern sich der Täter diese durch Einbruchdiebstahl oder durch Beraubung angeeignet hat.

Schäden dieser Art sind in der Basisdeckung der Hausratversicherung inbegriffen. Sie zahlt die gestohlenen und beschädigten Gegenstände zum Neuwert. Schmuck und Bargeld sind in der Regel nur bis zu einem bestimmten Betrag gedeckt.

Raub

Diebstähle, die unter Androhung oder Anwendung von Gewalt verübt werden, fallen unter den Begriff Raub. Diese sind in der Basisdeckung der Hausratversicherung inbegriffen.

Einfacher Diebstahl

Diese Diebstahlart wird auch «Entwendung» genannt. Sie beschreibt Diebstähle, die weder Einbruch noch Raub sind. Dem Täter stehen keine grösseren Hindernisse im Weg.

Es wird zwischen «einfacher Diebstahl zu Hause» und «einfacher Diebstahl auswärts» differenziert. 

Der «einfache Diebstahl zu Hause» ist in der Basisdeckung der Hausratversicherung enthalten. Darunter fällt etwa die Entwendung des Fahrrades aus der Garage.

Es gelten jedoch Deckungseinschränkungen: Nicht gesichertes Bargeld und andere Geldwerte wie Wertpapiere oder Edelmetalle sind beispielsweise nicht versichert.

Schliessen Sie in Ihrer Hausratversicherung den Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts» ein, sind Sie auch unterwegs gegen Diebstahl versichert. Verlorene oder verlegte Gegenstände werden in der Regel nicht ersetzt. Bargeld und andere Geldwerte sind ebenfalls nicht versichert.

Für die Zusatzversicherung «einfacher Diebstahl auswärts» gilt eine separat festgelegte maximale Versicherungssumme. Diese liegt meist zwischen 2'000 und 5'000 Franken. 

3. Folgeschäden von Einbruch: Wer zahlt?

Die Hausratversicherung zahlt auch die Folgeschäden eines Einbruchs: kaputtes Türschloss, zerbrochenes Fenster und Ähnliches. Die maximale Entschädigung bei diesen Kosten ist meist separat festgelegt – prüfen Sie Ihren Vertrag.

Wohnen Sie in einer Mietwohnung? Für durch Einbruch entstandene Schäden an der Wohnung oder am Haus kommt in der Regel Ihre Haftpflichtversicherung auf.

Tipp: Prüfen Sie die Versicherungssumme

Passen Sie die Versicherungssumme in Ihrer Hausratversicherung zeitnah dem Wert Ihres Hausrats an. Erwerben Sie zum Beispiel ein teures Velo, erhöhen Sie die Deckungssumme im Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts». So vermeiden Sie eine Unterversicherung.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 30.09.2020

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