Akut- und Übergangspflege

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Akut- und Übergangspflege nennt man ärztlich verordnete Spitex-Pflegeleistungen, die direkt nach einem Spitalaufenthalt während maximal zwei Wochen erbracht werden. Die Kosten sind kassenpflichtig, werden also abzüglich Selbstbehalt und Jahresfranchise vollständig von der obligatorischen Krankenversicherung und der öffentlichen Hand übernommen. Es gibt also keine Patientenbeteiligung.

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