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07.04.2015

Wer sein Navi-Gerät an dieser Stelle befestigt, riskiert Ärger mit der Polizei. Bild: Thinkstock
Diese Regel sorgt für rote Köpfe bei Autofahrern: Wer das Navigationsgerät an der Windschutzscheibe befestigt, riskiert eine Verzeigung mit saftiger Busse – oder gar den Entzug des Billetts. Je nach Kanton werden Verstösse mehr oder weniger streng geahndet.
Rund 10‘000 Ausweisentzüge wegen unerlaubter Verwendung von Kommunikations- und Multimediaelektronik wie Telefon oder Navigationsgeräte allein im vergangenen Jahr. Und die Zahl steigt laut Bundesamt für Strassen (ASTRA). Schuld daran ist nicht nur alleine das Telefonieren während der Autofahrt. Hinzu kommen Autofahrer, die ihr Navi in der Mitte der Frontscheibe befestigen.
Genau das ist verboten! Der Grund: Das Navi-Gerät behindert dort die Sicht des Autofahrers.
Wer von der Polizei erwischt wird, muss sich auf eine Busse von bis zu 500 Franken gefasst machen. Zusätzlich fallen Verwaltungsgebühren an. So kommen schnell 800 Franken zusammen. Ach ja, die Ausrede, man habe die Vorschrift nicht gekannt, schützt nicht vor Strafe.
Das Sichtfeld des Autofahrers muss frei sein. Ausnahmen sind ausdrücklich zugelassene Gegenstände wie die Sonnenblende, der Innenspiegel und die Autobahn-Vignette.
Schaubilder der Zürcher Stadtpolizei veranschaulichen die sichere Verwendung mobiler Navigationsgeräte. Hier als PDF anschauen.
In der Praxis bedeutet das: Der digitale Wegweiser sollte entweder am oberen oder unteren Rand im Winkel von Armaturenbrett und Frontscheibe platziert werden.
Je nach Automodell kann die Umsetzung dieser Regel schwierig sein. Man denke da beispielsweise an Sportflitzer mit ihren recht kleinen Scheiben. Da bleibt dem Fahrer bloss, auf die Kulanz der Polizei zu hoffen.
Montage-Sünden werden nicht in allen Kantonen gleich strikt geahndet. Als besonders tolerant gilt das Wallis. Dort verteilt die Polizei keine Bussen. Stattdessen gibt sie Hinweise zur richtigen Montage des Navigationsgeräts und hilft, das Navi so zu befestigen, dass es die Sicht nicht behindert.
Andernorts, zum Beispiel in Zürich, toleriert die Polizei es, wenn das Navi-Gerät am oberen oder unteren Rand angebracht wird. Zur Begründung heisst es dort: Die digitalen Wegweiser erhöhen die Sicherheit im Strassenverkehr.
Übrigens: Nicht nur die falsche Montage des Geräts ist verboten, sondern auch dessen Bedienung während der Fahrt (vgl. Handy am Steuer)! Auch verboten sind am Innenspiegel baumelnde Wimpel, Duftbäumchen oder Stofftierchen, weil diese ebenfalls die Sicht des Autofahrers beeinträchtigen – und somit andere Verkehrsteilnehmer gefährden.
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