Strassenverkehrsamt – Infos, Fristen, Unterlagen

Das Strassenverkehrsamt ist für viele administrative Prozesse im Schweizer Strassenverkehr zuständig. Wir informieren Sie über die Prozesse für einen reibungslosen Schriftverkehr.

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Kontakt zum Strassenverkehrsamt: Muss ich persönlich vorbeikommen?

Kein Stress wegen der Öffnungszeiten: In vielen Kantonen wie etwa Zürich können Sie die Unterlagen bequem per Post einreichen, etwa für die Fahrzeugeinlösung oder die Beantragung des Führerausweises. Belege, die nicht im Original vorgelegt werden müssen, können mancherorts auch eingescannt und via E-Mail geschickt werden. Auch Termine für die Fahrzeugprüfung lassen sich online beantragen oder ändern.

Liste mit Adressen und Kontaktdaten aller Strassenverkehrsämter

Fahrzeugwechsel, Halterwechsel: Was muss ich beachten?

Sie planen einen Autowechsel oder wollen das alte durch ein neues ersetzen? Dazu braucht das Amt folgende Papiere:

  • Anmeldeformular

  • Elektronischer Versicherungsnachweis (eVn), der von der Versicherung übermittelt wird.

  • Beide Fahrzeugausweise im Original

Das neue, bereits amtlich vorgeführte Auto kann ab dem Postaufgabedatum vorübergehend mit dem alten Kontrollschild im Verkehr unterwegs sein. Dazu braucht es eine vorläufige Verkehrsberechtigung, die bis zur Zustellung des neuen Fahrzeugausweises, aber maximal 30 Tage gültig ist und stets im Fahrzeug liegen muss.

Auf dem Formular beglaubigen Sie als Halter, dass sie eine Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung bereits abgeschlossen und alle Formulare lückenlos beim Strassenverkehrsamt eingereicht haben. Diese müssen Sie vorher von der Garage oder dem Autoversicherer abstempeln lassen.

Spartipp: Beim Autowechsel können Sie die aktuelle Versicherung kündigen und zu einer neuen Versicherung wechseln. Das lohnt sich - Sie können dabei mehrere hundert Franken sparen. Aufgepasst: Sie müssen die Versicherung wechseln, bevor das neue Auto eingelöst ist. Den Versicherungsnachweis für die Behörde bestellen Sie bei der neuen und nicht bei der alten Versicherung.

Mehr Informationen zum Thema finden Sie im Artikel "Worauf muss ich beim Fahrzeug- und Halterwechsel achten?".

Auto einlösen: Welche Unterlagen brauche ich?

Damit Sie den Fahrzeugausweis und ein Kontrollschild erhalten, müssen Sie Folgendes einreichen:

  • Anmeldeformular: Herunterzuladen auf den Websites des jeweiligen kantonalen Amtes.

  • Elektronische Versicherungsnachweis (eVn) über eine abgeschlossene Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung:  Ihre Versicherung übermittelt den Nachweis elektronisch an das Strassenverkehrsamt. Dieser muss  am Tag der Einlösung gültig sein.  Achtung: Sie haben dafür maximal 30 Tage Zeit.

  • Bei Neuwagen: der Prüfungsbericht Formular 13.20 A. Diesen erhalten Sie beim Autohändler.

  • Bei Gebrauchtwagen: Fahrzeugausweis im Original.

  • Wohnsitzbestätigung, wenn Sie den Wohnkanton gewechselt haben.

  • Ausländer müssen für ihr erstes Schweizer Kontrollschild den Ausländerausweis vorlegen.

  • Ein Auszug aus dem Handelsregister wird bei Firmen verlangt.

Mehr zum Thema erfahren Sie im Artikel "Fahrzeug einlösen: So melden Sie Ihr Auto an".

Nicht vergessen: Erst Auto versichern - dann zum Strassenverkehrsamt. Sie haben noch keine Versicherung? Dann lohnt es sich, genau hinzuschauen. Denn die Prämienhöhe kann je nach Anbieter stark variieren und der teuerste Versicherer zahlt im Schadenfall nicht zwingend am meisten.

Jetzt Prämien berechnen

Fahrzeugprüfung: Wann muss ich dorthin?

Die Ämter kontrollieren regelmässig die Verkehrssicherheit von Autos, Motorrädern, Bussen, Lastwagen und Schiffen. Die Halter müssen daher ihr Fahrzeug auf Aufforderung bei der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) vorführen.

  • Die erste Kontrolle steht fünf Jahre nach der Inverkehrssetzung an

  • Die zweite Kontrolle folgt drei Jahre später

  • Anschliessend müssen sie das Auto alle zwei Jahre vorführen

Die Fristen gelten unabhängig davon, ob der Halter wechselt.

Beim Import von Autos – egal ob es sich um einen Neuwagen oder von einem Einwanderer mitgebrachten älteren Wagen handelt – ist eine solche Prüfung bei der MFK vor der Einlösung Pflicht.

Wechselschilder beantragen: Wie funktioniert das?

Wer ein Wechselschild für mehrere Fahrzeuge beantragen möchte, sollte beim Bestellen des elektronischen Versicherungsnachweises explizit darauf hinweisen, dass er Wechselschilder beantragten möchte. Dies muss im Nachweis nämlich vermerkt sein.

Zudem werden benötigt:

  • Anmeldeformular

  • Fahrzeugausweis des einzulösenden Fahrzeugs im Original oder den Prüfungsbericht 13.20 A.

Aufgepasst: Wechselschilder können nur innerhalb der gleichen Fahrzeugkategorie gemacht werden: zum Beispiel für zwei Motorräder, zwei Personenwagen oder zwei Nutzfahrzeuge. Bei Veteranenfahrzeugen können oftmals sogar mehr als zwei Fahrzeuge auf ein und dieselbe Nummer eingelöst werden.

Fahrzeugausweis verloren oder gestohlen: Was mache ich nun?

Füllen Sie als Halter zunächst das Formular zur Verlustanzeige aus. Herunterladen können sie es auf den Internetseiten der Strassenverkehrsämter. Der Ersatzausweis kann gegen Vorlage eines Personalausweises persönlich abgeholt werden, oder das Amt schickt diesen direkt per Post an den Halter.

Bei Diebstahl: Bitte der Polizei melden!

 

Fahrzeugausweis annullieren: Wie geht das?

Auch hier gilt: Der Ausweis kann persönlich am Schalter abgegeben oder auf dem Postweg eingereicht werden. Falls Sie ihn schicken, sollten Sie auf einem Beizettel den Hinweis «annullieren» vermerken. Die Behörde retourniert den annullierten Ausweis an den Halter. Sofern innert 14 Tagen kein neues Fahrzeug eingelöst wird, müssen die alten Kontrollschilder beim Amt selbst oder an einem Postschalter abgegeben werden.

Tagesschild und Tagesausweis beantragen: Was brauche ich dazu?

Für Überführungsfahrten brauchen Sie einen Tagesausweis und Tagesschilder. Diese sind maximal 96 Stunden gültig. 

  • Gesuchsformular

  • Fahrzeugausweis oder den Prüfbericht

  • ID-Karte, Pass oder Ausländerausweis

  • bei Firmenwagen: Handelsregisterauszug

  • Bargeld, Maestro-Karte, Postcard oder Kreditkarte

Bei ausserkantonalen Personen wird oft eine Kaution verlangt. In Luzern etwa müssen 500 Franken hinterlegt werden. Autos mit Tagesschildern verfügen nur über eine Haftpflichtversicherung. Kaskoschäden sind also nicht versichert.

Nach Ablauf der Frist müssen Sie Schild und Ausweis dem Strassenverkehrsamt zurückgegeben.

Lieblingsnummer fürs Kontrollschild: Wo bekomme ich meine Wunsch-Ziffern?

Wunschschilder können Autobesitzer in der Regel nur am Schalter vor Ort beantragen. Reservierungen übers Telefon oder Internet sind nicht möglich. Die Zusatzgebühren sind bar oder mit Karte zu zahlen.

Je niedriger die Kontrollschild-Nummer, desto tiefer müssen Autofahrer in die Tasche greifen. Beispiel Luzern: Die Gebührensätze sind klar gestaffelt. Wer eine Zahl zwischen 1 und 99 auf seinem Schildern möchte, muss 9000 Franken bezahlen.

In vielen anderen Kantonen, etwa Zürich, St. Gallen und Aargau werden heissbegehrte Nummern versteigert, teilweise per Online-Auktion.

Autoversicherung abschliessen: Wann muss ich das spätestens erledigen?

Damit alles reibungslos läuft, sollten Halter daran denken, dass die Autoversicherung vor dem Behördengang abgeschlossen sein muss. Die Auto-Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Zusätzlich können auch Teilkasko, Vollkasko oder weitere Deckungen abgeschlossen werden. Die Versicherung schickt den Nachweis auf elektronischem Weg an das Strassenverkehrsamt. Darum müssen sie sich nicht kümmern.

Darum: Vergleichen Sie rechtzeitig die Angebote der Autoversicherer. Geld sparen können Sie beim kostenlosen Online-Vergleich. Ihre persönlichen Offerten erhalten sie postwendend per Mail.

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