Deckung

Auto verleihen: Sind Unfälle durch Fremdlenker versichert?

Das eigene Auto verleihen ist Vertrauenssache. Trotzdem kann ein Unfall schnell passieren. Worauf müssen Sie achten, wenn Sie Ihr Auto ausleihen? Wer bezahlt den Schaden bei einem Unfall? Comparis hat für Sie die wichtigsten Antworten.

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Adi Kolecic

11.10.2022

Zwei Männer geben sich bei der Schlüsselübergabe die Hand.

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1. Eigenes Auto verleihen: Worauf muss ich achten?

Mit Haftpflichtversicherung und allenfalls Kaskoversicherung ist Ihr Auto zwar versichert. Für die Nutzung durch Fremdlenker gelten aber besondere Regeln. Vergewissern Sie sich daher, dass in der Privathaftpflichtversicherung der Fahrerin oder des Fahrers eine Fremdlenkerdeckung eingeschlossen ist.

Diese Zusatzversicherung deckt Kosten für Reparaturen an Ihrem Auto, sofern es nicht Vollkasko versichert ist. Ausserdem sind Bonusverluste der Motorfahrzeugversicherung gedeckt. Sie gilt aber nur, wenn Sie das Fahrzeug gelegentlich – also nicht regelmässig – ausleihen.

Diverse Versicherungsgesellschaften legen diese Regelung sehr restriktiv aus. Als gelegentliches Fahren gilt zum Beispiel einmal pro Jahr während nicht länger als 14 aufeinanderfolgenden Tagen. Meist wird die Benutzung pro Kalenderjahr (z. B. 24 Tage) begrenzt.

Prüfen Sie ausserdem die maximale Deckungssumme der Fremdlenkerversicherung. Auch hier gibt es grosse Unterschiede. Zudem darf die Fahrerin oder der Fahrer nicht im gleichen Haushalt leben wie Sie.

2. Welche Lenker muss ich bei meiner Versicherung anmelden?

Die Anmeldung bei der Versicherung ist von der Häufigkeit der fremden Nutzung abhängig:

  • Bei einer regelmässigen Nutzung des Autos durch andere Fahrerinnen und Fahrer (z. B. Familienmitglieder oder Partner) müssen Sie diese Personen der Versicherung angeben. Dort werden der häufigste Lenker sowie weitere regelmässige Nutzerinnen und Nutzer des Fahrzeugs registriert.

  • Verleihen Sie hingegen das Auto nur gelegentlich an andere Personen, müssen Sie das nicht angeben.

3. Unfall durch Fremdlenker: Zahlt meine Vollkasko?

Mit einer Vollkaskodeckung ist der Schaden an Ihrem Wagen auch dann gedeckt, wenn Sie diesen ausgeliehen haben. An Ihnen bleiben jedoch der Selbstbehalt und allfällige Prämienverluste hängen. Diese dürfen Sie beim Lenker geltend machen. Sie oder er kann sie wiederum auf die Fremdlenkerversicherung abwälzen.

4. Wie sieht es mit meinem Prämienverlust und Selbstbehalt aus?

Ein Unfall, der durch regelmässige, also der Versicherung gemeldete, Lenker verursacht wird, unterliegt den Deckungsbestimmungen, die auch für Sie als Lenker gelten. Das gilt auch für Bonus und Selbstbehalt.

Ist der Unfallverursacher jedoch nur ein gelegentlicher Fahrzeugnutzer? Der Selbstbehalt ist nur dann gedeckt, wenn die Lenkerin oder der Lenker eine Fremdlenkerversicherung abgeschlossen hat. Ansonsten müssen Sie sich über diese Kosten mit dem Unfallverursacher einigen.

Bei einem Haftpflichtschaden haben Sie durch den Unfall keinen Anstieg Ihrer Prämie, da Sie das Auto nicht gelenkt haben. Bei einem Kollisionsschaden erleiden Sie jedoch einen Bonusverlust. Auch diesen können Sie beim Fahrzeuglenker geltend machen.

Autoversicherungsprämien berechnen

Je nach Versicherung gibt es grosse Unterschiede in der Höhe der Prämien. Deshalb lohnt es sich, genau hinzuschauen: Mit Comparis können Sie die aktuellsten Autoversicherungsprämien vergleichen und Ihr Sparpotenzial berechnen.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 11.10.2022