Umzugsplaner
Der Umzugsservice von comparis.ch hilft Ihnen dabei, keine Anmeldefristen oder wichtigen Termine zu verpassen.
Sie wollen Ihr Fahrzeug mit in die Schweiz nehmen? Dann müssen Sie es zuerst beim Zoll deklarieren. Danach haben Sie in der Regel ein Jahr Zeit, es in der Schweiz anzumelden. Für eine erfolgreiche Zulassung muss das Auto zudem vorgeführt, das heisst einer Fahrzeugprüfung unterzogen werden.
Sie müssen Ihr Fahrzeug bei der Zollabfertigung an der Schweizer Grenze unaufgefordert selbst deklarieren. Ist das Auto schon länger als 6 Monate in Ihrem Besitz gilt es als Übersiedlungsgut und es fallen keine Abgabegebühren an. Sie müssen folgendes mitbringen:
Weitere Informationen und Hinweise zum Vorgehen, falls Sie einen Neuwagen einführen möchten, finden Sie auf dem Merkblatt der Eidgenössischen Zollverwaltung EZV:
Innerhalb eines Jahres müssen Sie Ihr Fahrzeug anmelden – für neu gekaufte Wagen gilt allerdings eine Frist von nur einem Monat. Das heisst, Sie können ein Jahr lang mit ausländischem Kennzeichen fahren. Diese 4 Dinge müssen Sie in dieser Zeit erledigen:
Für die Zulassung und den Erhalt eines Schweizer Nummernschildes muss ein Fahrzeug den Bestimmungen über Bau und Ausrüstung entsprechen. Dafür müssen Sie das Auto bei der sogenannten Motorfahrzeugkontrolle (MFK) vorführen und prüfen lassen. Auskünfte über die genauen Zulassungsvorschriften und die vorzulegenden Dokumente erteilt das jeweilige Strassenverkehrsamt.
In der Regel benötigen Sie folgende Dokumente:
Gut zu wissen:
Bis man einen Termin bei der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) bekommt, kann es mehrere Monate dauern. Kümmern Sie sich daher nicht erst kurz vor Ablauf der Frist um die Zulassung.
Wenn Sie schliesslich eine Schweizer Autonummer haben, müssen Sie diese nicht so schnell wieder hergeben. Kontrollschilder sind in der Schweiz nämlich nicht einem bestimmten Fahrzeug, sondern der Person zugeteilt. Das heisst, wenn Sie Ihr Auto verkaufen, behalten Sie die Nummer.
Damit ein Auto in der Schweiz zugelassen werden kann und Sie Ihr Schweizer Nummernschild bekommen, muss es zuerst beim kantonalen Strassenverkehrsamt einer technischen Prüfung unterzogen werden.
An einem regelmässig gewarteten Fahrzeug sind in der Regel nur wenige Bereitstellungsarbeiten notwendig für diesen Vorführtermin. Diese können Sie Ihrer Garage in Auftrag geben. Der TCS (Touring Club Schweiz) empfiehlt, die Funktion der überprüften Komponenten sicherzustellen, also:
Vergleichen Sie bei älteren Wagen den Fahrzeugwert mit den Kosten für die Bereitstellung zur Prüfung. Der Aufwand lohnt sich nicht, wenn die Kosten der Garage den Restwert des Autos übersteigen.
Gut zu wissen:
Ein Fahrzeug in der Schweiz muss regelmässig zur Nachprüfung (MFK) gebracht werden, für die Kontrolle der gesetzlich vorgeschriebenen Betriebssicherheit. Weitere Informationen dazu gibt es beim TCS.
Wenn Sie mit Ihrem Motorfahrzeug in der Schweiz auf Autobahnen und Autostrassen unterwegs sind, dann ist die Autobahnvignette für Sie Pflicht – ansonsten riskieren Sie eine saftige Geldbusse.
Beachten sollten Sie dabei Folgendes:
Pro Fahrzeug muss eine Vignette korrekt angebracht werden. Es ist verboten, diese mit Klebeband oder Folie zu befestigen, dies kann zu einer Geldbusse von mehreren hundert Franken führen.
Gut zu wissen:
Sie können Autobahnvignetten auch im Ausland kaufen, in Deutschland zum Beispiel beim ADAC. Weitere Verkaufsstellen im Ausland finden Sie auf der Seite der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV).
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