Animalia
Produktdetails Animalia
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Allgemeine Bestimmungen
Aufnahmealter
Ab 3 Monaten und ohne Altersbegrenzung
Karenzfrist
Krankheit: 30 Tage
Erbkrankheiten und Geburtsgebrechen (Animalia Comfort): 90 Tage
Unfall: Keine
Altersklasse
Die Anpassung der Prämie an die nächsthöhere Altersklasse erfolgt am 1. Januar des Jahres, in dem das versicherte Tier (Hund oder Katze) das Alter von drei, fünf, sieben, neun, elf oder dreizehn Jahren erreicht.
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Versicherte Leistungen
Nach Abzug des gewählten Selbstbehalts erstattet Animalia 90 % der Kosten im Umfang der untenstehenden Leistungen und Beträge.
- Mit Animalia Classic ist Ihr Haustier versichert, wenn es krank wird (auch bei chronischen Krankheiten) oder einen Unfall hatte.
- Untersuchungen und Behandlungen durch einen Tierarzt sowie in der Praxis verordnete oder abgegebene Medikamente und Hilfsmittel in unbegrenzter Höhe
- Komplementärmedizin wie Homöopathie, Akupunktur, Osteopathie, Physiotherapie, Hydrotherapie, Psychotherapie, Phytotherapie, Bioresonanz, Verhaltenstherapie, Chiropraktik, chinesische Medizin bis zu CHF 600.– pro Jahr
- Notfalltransport in der Ambulanz bis zu CHF 100.– pro Jahr
- Unterbringung, wenn das Tier über Nacht in der Tierarztpraxis bleiben muss, sowie die Unterkunft des Tierhalters bei Spitalaufenthalts des Tiers bis zu CHF 200.– pro Jahr
- Unterbringung des Tiers bei Spitalaufenthalt des Halters oder wenn dieser aufgrund eines unvorhergesehenen Ereignisses mehr als 24 Std. abwesend ist bis zu CHF 150.– pro Jahr
- Sonderleistungen wie Kosten für Zahnsteinentfernung, Kastration oder Sterilisation, Kremierung, Anzeigenschaltung bei Verlust oder Diebstahl des Tiers, Telefonkosten im Ausland, um im Notfall Hilfe zu erhalten, bis zu CHF 200.– pro Jahr
- Impfungen bis zu CHF 50.– pro Jahr unterliegen nicht dem Selbstbehalt und dem eigenen Anteil
Zusätzlich zu den Leistungen der Animalia Classic sind mit der Animalia Comfort auch Erbkrankheiten und angeborene Krankheiten in unbegrenzter Höhe versichert.
Detaillierte Informationen finden Sie in den allgemeinen Versicherungsbedingungen von Animalia.
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Nicht versicherte Leistungen
Nicht versicherte Leistungen
- Krankheiten oder Unfallfolgen, die sich vor Inkrafttreten des Vertrags oder während der Karenzfrist ereignet haben
- Eingriffe plastischer und wiederherstellender Chirurgie zu Schönheitszwecken und deren Folgen
- Anbringen von Mikrochips
- Zahnleistungen, ausser unfallbedingte oder Zahnsteinentfernung
- Schädigungen, die dem Tier durch den Halter oder durch Personen, für die er verantwortlich ist, absichtlich zugefügt wurden
- Diät-Behandlungen, Diätnahrung und Futterergänzungsmittel
- Tierärztliche Berichte und Ausweise
- Behandlungen und Pflegeleistungen im Zusammenhang mit der Trächtigkeit und dem Wurf und deren Folgen
- Erbkrankheiten und Geburtsgebrechen (Animalia Classic)
Detaillierte Informationen finden Sie in den allgemeinen Versicherungsbedingungen von Animalia.
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Franchise, Bonussystem und versicherte Summe
Franchise nach Wahl
Die vertraglich festgelegte Franchise wird einmal pro Kalenderjahr erhoben. Es kann unter folgenden Stufen ausgewählt werden:
CHF 250
CHF 500
CHF 1'000
Versicherte Summen
Animalia übernimmt nach Abzug der gewählten Franchise 90 Prozent der Kosten in unbegrenzter Höhe.
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Angaben zur Versicherungsgesellschaft
Animalia - Vaudoise Allgemeine-Versicherungs-Gesellschaft AG
Place de Milan, 1001 Lausanne