Gebühren

Vorzugslasten und Kostenanlastungssteuer

Kostenanlastungssteuern sind etwa der Mineralölsteuerzuschlag, die Motorfahrzeugsteuer oder die Kurtaxen. Vorzugslasten sind beispielsweise Strassenperimeter.

09.02.2022

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1.Wie unterscheiden sich Vorzugslasten von der Kostenanlastungssteuer?
2.Häufige Vorzugslasten und Kostenanlastungssteuern

Wer aus einer öffentlichen Einrichtung einen wirtschaftlichen Sondervorteil zieht, wird dafür mit einem Beitrag belastet. Vorzugslasten fallen beispielsweise bei Belegärzten an. Das sind selbständige Ärzte, die eine Spitaleinrichtung für sich und ihre Patienten benutzen. Sie müssen einen Teil ihres Honorars für die Nutzung der Spitaleinrichtung abgeben.

Vorzugslasten fallen auch bei Grundeigentümern an, wenn die Gemeinde eine Strasse zum Grundstück baut oder die Kanalisation bis zur Grundstücksgrenze erweitert. Durch diese Massnahmen wird ein Grundstück erst überbaubar. Für die dadurch entstandene Wertsteigerung fordern die Gemeinden eine Beteiligung an den Erschliessungskosten.

Die Vorzugslast wird Personen angerechnet, die einen individuellen Sondervorteil aus bestimmten öffentlichen Einrichtungen ziehen. Sie korrespondiert also immer mit einer bestimmten Leistung, die vom Staat tatsächlich bezogen wird.

Wie unterscheiden sich Vorzugslasten von der Kostenanlastungssteuer?

Vorzugslasten sind Gebühren, weil sie nur für tatsächlich bezogene staatliche Leistungen eingefordert werden. Manchmal stellt die öffentliche Hand aber auch Dienstleistungen oder Infrastrukturen zur Verfügung, von denen ein Grossteil einer bestimmten Gruppe profitieren kann.

Beispiel: Eine Gemeinde betreibt eine Bergbahn. Von diesem touristischen Angebot können die Wirte grundsätzlich profitieren. Dabei ist nicht auszuschliessen, dass ein einzelner Restaurationsbetreiber, der sich ausschliesslich auf Reisende auf der Durchfahrt spezialisiert hat, nicht von der Bergbahn profitiert. Er hat also keinen konkreten Vorteil von der gemeindeeigenen Bergbahn. Dennoch darf die Gemeinde auch ihn zusammen mit den übrigen Wirten mit einer Sonderabgabe für die Bergbahn belasten.

In einem solchen Fall spricht man dann nicht von einer Vorzugslast, sondern von einer Kostenanlastungssteuer. Um eine Steuer handelt es sich darum, weil eine bestimmte Gruppen zur Kasse gebeten wird, unabhängig davon, ob einzelne Gruppenvertreter tatsächlich die betreffende öffentliche Leistung (Bergbahn) zum eigenen Vorteil nutzen.

Eine sehr häufig vorkommende Kostenanlastungssteuer ist die Tourismusförderungsabgabe (TFA): Viele touristische Gemeinden wälzen ihre Kosten für Marketingaktivitäten der örtlichen Tourismusorganisation teilweise auf das lokale Gewerbe sowie auf die lokalen Detailhändler und Gastronomen in Form einer TFA ab. Oft wird die TFA auch von tourismusfernen Unternehmern eingefordert – sofern es ihnen nicht auf politischem Weg gelingt, die Befreiung von dieser Steuer durchzusetzen.

Häufige Vorzugslasten und Kostenanlastungssteuern

Vorzugslasten Kostenanlastungssteuern
Spitalbeitrag durch Belegärzte Mineralölsteuerzuschlag
Strassenperimeter Motorfahrzeugsteuern
Grundstückanschluss an Kanalisation Kurtaxen (bezahlt durch die Gäste)
Elektrizitätsanschluss einer Liegenschaft Hundesteuern
Beitrag von Unternehmen mit Umweltauflagen an die Abwasserreinigung Tourismusförderungsabgabe (bezahlt durch lokale Betriebe)
Flusskorrekturen / Meliorationen Feuerschutzabgaben

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 13.10.2021

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