Gebühren

Tagebucheintragsgebühr

Die Gebühren für sogenannte Tagebucheinträge variieren von Kanton zu Kanton stark. Allerdings stellen die meisten Grundbuchämter die Gebühren erst in Rechnung, wenn sachliche Überprüfungen und Grundbucheintragungen vorgenommen wurden.

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Meldungen an das Grundbuchamt werden per Post oder am Schalter eingereicht. Im sogenannten Tagebuch werden die Grundbucheinträge chronologisch vermerkt. Mit dem Tagebucheintrag gilt die Meldung als Pendenz, die innerhalb einer bestimmten Zeit abgearbeitet werden muss und mit einem Grundbucheintrag erledigt ist.

Im Kanton Graubünden wird allein für den Tagebucheintrag eine separate Gebühr von 10 Franken berechnet. Die Kantone Aargau, Bern und Freiburg verlangen eine Gebühr von 20 bzw. 30 Franken für eine schriftliche Bestätigung der Meldung. Im Kanton Waadt werden bei einem Rückzug der Meldung 50 Franken fällig. Die meisten Grundbuchämter stellen jedoch erst Gebühren in Rechnung, wenn sachliche Überprüfungen und Grundbucheintragungen vorgenommen wurden.

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