Jährlich werden im öffentlichen Verkehr der Schweiz etwa 800‘000 Schwarzfahrten entdeckt. Wer in einem öffentlichen Verkehrsmittel ohne Fahrausweis erwischt wird, wird wegen geringfügiger Rechtsverletzung belangt und mit einem Taxzuschlag bestraft. Hinzu kommen eine Fahrpreispauschale und ein Servicezuschlag. Für Fahrten mit einem teilgültigen Fahrausweis gilt ein niederer Tarif.
Die Tarife fürs Schwarzfahren werden durch ch-direct festgelegt und gelten grundsätzlich für alle öffentlichen Transportunternehmen. Wer dreimal erwischt wird, wird in der Regel angezeigt. Die einzelnen Betriebe haben die Möglichkeit, auf Kulanzbasis tiefere Zuschläge einzufordern oder gänzlich darauf zu verzichten.
Wiederholtes Schwarzfahren
Seit dem 1. April 2019 existiert ein zentrales Register für Schwarz- und Graufahrer. Dieses wird im Auftrag der Branche von PostAuto betrieben. Die Gebühren bleiben gleich wie bisher. Wer innert zwei Jahren zum wiederholten Mal erwischt wird, erhält nun schweizweit koordiniert den Wiederholungszuschlag für Schwarzfahrer. Nach zwei Jahren werden Einträge in der Datenbank gelöscht, sofern der Zuschlag bezahlt wurde.
Zuschläge fürs Schwarzfahren
Erster Vorfall (in CHF) | Zweiter Vorfall (in CHF) | Dritter Vorfall (in CHF) | |
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Kein Billet | |||
Zuschlag | 90 | 130 | 160 |
Fahrpreispauschale* | 10 | 10 | 10 |
Servicezuschlag | 10 | 10 | 10 |
Gebühr für Strafantrag | - | - | 50 |
Teilgültiges Billet | |||
Zuschlag | 70 | 110 | 140 |
Fahrpreispauschale1 | 5 | 5 | 5 |
Servicezuschlag | 10 | 10 | 10 |
Gebühr für Strafantrag | - | - | 50 |
1 bei Kursen mit Selbstkontrolle / Bei Kursen mit Kontrollpersonal und Verkauf von Serviceleistungen wird zusätzlich zum Zuschlag der reguläre Fahrpreis für die befahrene Strecke erhoben.