Gebühren

Kesb

Die Aktivitäten der regional organisierten Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) sind von der betroffenen Person zu finanzieren. Kescha.ch hilft Betroffenen von Kesb-Massnahmen.

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1.Wer haftet für Fehlleistungen der Kesb?

Die Aktivitäten der regional organisierten Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) sind in der Regel von der betroffenen Person zu finanzieren. In einigen Kantonen stellen die Kesb sogar dann eine Rechnung, wenn sie von sich aus eine Abklärung ergreifen und feststellen, dass kein Grund zu einer Intervention vorliegt.

Kesb-Gebühren fallen unter anderem bei unverheirateten Vätern für den Unterhaltsvertrag an. Mehrere Tausend Franken kann die Regelung des Besuchsrechts nach der Scheidung kosten. Eine Anlaufstelle für Personen, die von Massnahmen der Kesb betroffen sind, ist die privat organisierte Kescha.

Wer haftet für Fehlleistungen der Kesb?

Bei Fehlern der Kesb ist gemäss ZGB Art. 454 Abs. 3 der jeweilige Kanton haftbar.

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