Gebühren

Kautionen

Bei Zivilprozessen wird eine Klage erst dann zugelassen, wenn die klagende Partei mit einer Kaution die voraussichtlichen Verfahrenskosten bevorschusst.

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1.Was passiert mit der Kaution, die für Zivilprozesse vorgeschossen werden muss?
2.Kann man sich in der Schweiz durch Kautionen von Gefängnisaufenthalten freikaufen?

Kautionen kennt jeder aus dem Mietwesen. Aber auch Behörden fordern Kautionen. Sinn der Forderung ist die Sicherstellung allfälliger Kosten- oder Schadenersatzforderungen. Kautionen gibt es unter anderem beim Zoll: Erfolgt eine Zollforderung nur bedingt, muss der Schuldner für diese Forderung eine Bürgschaft hinterlegen.

Was passiert mit der Kaution, die für Zivilprozesse vorgeschossen werden muss?

2011 wurde eine neue Zivilprozessordnung (ZPO) eingeführt. Diese sieht eine Kostenbevorschussung vor. Demnach wird eine Klage erst dann zugelassen, wenn die klagende Partei eine Kaution ans Gericht leistet. Der Vorschuss soll die voraussichtlichen Verfahrenskosten decken. Diese wiederum orientieren sich am Streitwert. Durch die Bevorschussung bei Zivilprozessen wird das Prozessrisiko vollständig vom Staat auf den Kläger überwälzt. Bei einem Sieg des Klägers vor Gericht muss er die Gerichtskosten und eine allfällige Entschädigung selber bei der Gegenpartei eintreiben. Schlimmstenfalls gibt es bei der Gegenpartei nichts zu holen. Dann bezahlt der Kläger – obwohl unverschuldet – die Gerichtsgebühren mit seinem Vorschuss selber.

Kann man sich in der Schweiz durch Kautionen von Gefängnisaufenthalten freikaufen?

Das Strafrecht sieht vor, dass eine Kaution anstelle von Untersuchungshaft oder Sicherungshaft angeordnet werden kann. Der hinterlegte Geldbetrag verfällt, wenn der Beschuldigte nicht zum Verfahren erscheint.

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