Gebühren

Auskunftsgebühren

Einfache Anfragen an Gemeidekanzleien über Dritte kosten rund 10 Franken. Höhere Auskunftsgebühren fallen vor allem beim Grundbuchamt an.

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1.Wie hoch können Auskunftsgebühren sein?
2.Nach welchen Kriterien wird die Auskunftsgebühr berechnet?

Gemeindekanzleien können für Auskünfte Gebühren erheben. Wer bei der Einwohnerkontrolle eine Auskunft über eine Drittperson anfordert, kann mit einer Gebühr in der Grössenordnung von 10 Franken belastet werden. Höhere Auskunftsgebühren fallen vor allem beim Grundbuchamt an. In der Regel sind mündliche, bis zu 30 Minuten dauernde Auskünfte gratis. Danach kann die Auskunft je nach der erforderlichen Sachkenntnis als Gebühr verrechnet werden.

Wie hoch können Auskunftsgebühren sein?

Auskunfsgebühren können sehr unterschiedlich ausfallen. Entscheidend sind die Stundenansätze der involvierten Amtsperson. Diese können zwischen  80 und 300 Franken liegen.

Nach welchen Kriterien wird die Auskunftsgebühr berechnet?

Es gilt das Kostendeckungsprinzip und das Äquivalenzprinzip: Zum einen sollen durch die Gebühr die der Verwaltung durch die Auskunft entstandenen Kosten gedeckt werden. Zum anderen muss die Gebühr in einem vertretbaren Verhältnis zur erbrachten Leistung stehen und, wo möglich, auf einen Marktwert abstellen.

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