Gebühren

Stempelabgabe

Stempelabgaben fallen bei Emissionen, Käufen und Verkäufen von Wertpapieren sowie auf die meisten Versicherungsprämien an.

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1.Welche Sätze gelten für Stempelabgaben?

Die Stempelabgaben sind vom Bund erhobene Steuern auf die Ausgabe und den Handel von Aktien oder Obligationen sowie auf viele Versicherungsprodukte.

Welche Sätze gelten für Stempelabgaben?

  • Bei der Beschaffung von neuem Eigenkapital mit Hilfe von Wertschriften beträgt die Abgabe 1 Prozent.

  • Auf Käufe und Verkäufe von Wertpapieren beträgt die Abgabe 1,5 Promille für inländische und 3,0 Promille auf ausländische Wertpapiere, die von inländischen Effektenhändlern getätigt werden.

  • Bei Versicherungsprämien wie etwa der Haftpflicht-, Feuer-, Kasko- und Hausratversicherung, beträgt die Abgabe in der Regel 5 Prozent. Davon ausgenommen sind die mittels Einmalprämie finanzierten rückkaufsfähigen Lebensversicherungen. Für sie gilt der Satz von 2,5 Prozent.


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