Login
Login

Mietrecht: Was übernimmt die Rechtsschutzversicherung?

Was, wenn der Vermieter den Mietzins erhöht? Eine Rechtsschutzversicherung kann für solche Fälle hilfreich sein. Was es zu beachten gilt.

25.04.2018

Email

Eine junge Frau sitzt auf dem Sofa. In der linken Hand hält sie eine Pfanne. Damit sammelt Sie Wasser, dass von der Decke kommt.

iStock / AntonioGuillem

1.Der Rechtsschutz deckt mietrechtliche Streitigkeiten in den meisten Fällen. Was Sie trotzdem beachten sollten, finden Sie hier:
2.Rechtsschutzversicherung
3.Schlichtungsbehörde
4.Mieterverband

Der Rechtsschutz deckt mietrechtliche Streitigkeiten in den meisten Fällen. Was Sie trotzdem beachten sollten, finden Sie hier:

Will Ihr Vermieter den Mietzins nicht rezudieren, wurde Ihnen plötzlich gekündigt oder gab es Probleme bei der Wohnungsübergabe? Solche Streitigkeiten mit Vermieter und Verwaltung übernimmt die Rechtsschutzversicherung. Hilfe bieten aber auch die Schlichtungsbehörde oder der Mieterverband.

Rechtsschutzversicherung

Die meisten Privatrechtsschutzversicherungen decken mietrechtliche Streitigkeiten mit Vermieter und Verwaltung. Darunter fallen auch nicht ausgeführte Reparaturen, beispielsweise wenn Mängel zu Beginn der Miete nicht behoben werden.

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel Prozess- und Anwaltskosten. Die Leistungen der verschiedenen Versicherungen können aber variieren, ebenfalls die Prämien. Es lohnt sich darum, verschiedene Angebote zu vergleichen. Das günstigste ist nicht immer das beste. 

Hier Rechtsschutzversicherungen vergleichen

Wichtig: Bei Rechtsfällen aus dem Mietrecht (und dem Vertragsrecht im Allgemeinen) besteht meistens eine Karenzfrist (Wartefrist). Diese variiert in der Regel zwischen einem und drei Monaten. Das bedeutet, dass Sie erst nach Ablauf dieser Frist einen Rechtsfall melden können. Dadurch vermeiden Versicherungen, dass erst eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wird, wenn ein Rechtsfall bereits eingetreten ist.

Schlichtungsbehörde

Die Schlichtungsbehörde ist für sämtliche Streitigkeiten aus Mietverhältnissen zuständig. Sie hat den Auftrag, in einem kostenlosen Verfahren eine Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen. Gelingt dies nicht, müssen sich die Parteien zur Durchsetzung ihres Anspruchs beim zuständigen Gericht melden. Verfahren vor Gericht sind aber kostenpflichtig – ausser, Sie haben bereits eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen.

Bei mietrechtlichen Streitigkeiten ist jeweils die Schlichtungsbehörde der Gemeinde am Ort der Mietsache zuständig. Hier sehen Sie, welche Behörde für Sie zuständig ist.

Mieterverband

Mitglieder vom Mieterverband profitieren von einer kostenlosen Rechtsberatung für Fragen rund um Mieten und Wohnen. Zudem ist im Mitgliederbeitrag eine Rechtsschutzversicherung für Mietstreitigkeiten inbegriffen. Vorausgesetzt, Sie sind zum Zeitpunkt des Schadenereignisses seit mindestens zwei Monaten Mitglied des Mieterverbandes.