PRIVATKREDIT

Konsumkredite in der Schweiz

26.04.2023

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1.Was ist ein Konsumkredit?
2.Privatkredit oder Konsumkredit: Definition und Grundlagen
3.Die Haupteigenschaften eines Privatkredits
4.Wichtige Kriterien bei Konsumkrediten
5.Ziehen Sie einen Kredit in Erwägung?

1. Was ist ein Konsumkredit?

Der Konsumkredit ist ein Kredit, der nach dem Konsumkreditgesetz folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • Eine natürliche Person (Privatperson, Konsument) verwendet den Kredit ausschliesslich für private Zwecke (keine beruflichen oder gewerblichen Zwecke)

  • Kreditbetrag ab 500 Franken bis max. 80'000 Franken

  • Laufzeit länger als 3 Monate

  • Keine hinterlegten Sicherheiten (z. B. direktes oder indirektes Grundpfand, bankübliche Sicherheiten wie z. B. Vermögenswerte)

Der übergeordnete Begriff zum Konsumkredit ist der Privatkredit.

2. Privatkredit oder Konsumkredit: Definition und Grundlagen

Je nach Typ des Kredits gelten unterschiedliche gesetzliche Vorgaben und Formvorschriften. Ein Darlehensvertrag zwischen Privatpersonen ist formlos (ohne Vertrag) gültig und im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) geregelt.

Für die Vergabe und Bewilligung von Konsumkrediten gelten dagegen weitreichende gesetzliche Vorschriften oder organisatorische Vorgaben verschiedener Akteure:

  • Das Bundesgesetz über den Konsumkredit (Konsumkreditgesetz KKG)

  • Zur Konkretisierung von KKG-Artikel 36a: Die Werbekonvention als Grundlage der Selbstregulierung der Mitglieder des Verbands Konsumfinanzierung Schweiz

  • Die Verordnung zum Konsumkreditgesetz (VVKG), in der durch das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) der jeweils gültige Maximalzinssatz für Konsumkredite festgelegt wird. Aktuell liegt dieser bei 11 Prozent für Konsumkredite.

  • Die Vergabe von Krediten wird ebenso im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG behandelt.

  • Kreditgeber unterstehen zudem als Finanzintermediäre dem Geldwäschereigesetz GWG.

  • Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene schweizerische Informationsstelle für Konsumkredite (IKO)

  • Die Evidenzzentrale für Bonitätsinformationen aus Kreditgeschäften natürlicher und juristischer Personen Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK)

3. Die Haupteigenschaften eines Privatkredits

Ein Privatkredit ist ein verzinsliches Darlehen ohne hinterlegte Sicherheiten. Privatkredite werden im Markt regulär von 500 bis 250'000 Franken vergeben. Es gibt Anbieter, die unter bestimmten Voraussetzungen auch Kredite über 250'000 Franken gewähren. Auf Crowdlending-Plattformen sind noch höhere Beträge möglich.

Privatkredite mit Beträgen von 500 bis 80'000 Franken gelten bei Laufzeiten ab drei Monaten als Konsumkredit und unterliegen den Regeln des Konsumkreditgesetzes. Bei Privatkrediten über 80'000 Franken entfällt der Schutz des KKG vor Überschuldung durch die zwingende Kreditfähigkeitsprüfung und auch die gesetzliche Wartefrist für die Auszahlung.

Erfüllt ein Privatkredit nicht die KKG-Definition oder ist es ein Darlehen von Privat an Privat, gelten die Gesetzesartikel des SchKG (Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz).

  • Kreditbetrag: Das ist der als Kredit geliehene Betrag.

  • Effektiver Jahreszins: Der effektive Jahreszins muss im Konsumkreditvertrag aufgeführt sein. Er weist die Kreditkosten des Privatkredits in Jahresprozent aus und muss alle Kosten des Kredits berücksichtigen. Ist das nicht möglich, müssen diese Kosten separat aufgeführt sein.

  • Laufzeit: Die vereinbarte Frist, in der ein Kredit zurückbezahlt werden muss. In der Schweiz werden abhängig vom Kreditgeber Laufzeiten von 6 bis 120 Monaten angeboten. Je länger die Laufzeit, desto teurer wird ein Kredit. Gut zu wissen: In der Schweiz hat der Kreditnehmer oder die Kreditnehmerin das Recht, jederzeit mehr als vereinbart zu bezahlen oder den Kreditvertrag durch Begleichung des gesamten Betrags vorzeitig aufzulösen. Das reduziert die Kosten.

  • Rückzahlung/Amortisation: Aus Laufzeit, Zins und Kreditbetrag ergeben sich die Kreditkosten. Zusammen mit dem Kreditbetrag ergibt das die Gesamtkosten. Die Gesamtkosten werden auf die vereinbarte Laufzeit in Monatsraten aufgeteilt. Jede Monatsrate besteht aus Zinskosten und Amortisation. Zu Beginn der Laufzeit ist der Zinsanteil an der Monatsrate am höchsten.

4. Wichtige Kriterien bei Konsumkrediten

Vor jeder Kreditvergabe findet eine umfassende Prüfung des Antragstellers statt. Bei Konsumkrediten ist die Kreditfähigkeitsprüfung gesetzlich vorgeschrieben. Mehr zu diesen Themen erfahren Sie unter Voraussetzungen und Bonitätsprüfung.

In der Schweiz beträgt die übliche Kredithöhe zwischen 1’000 und 250’000 Franken, in seltenen Fällen auch darüber. Die möglichen Beträge variieren je nach Anbieter. Kredite zwischen 500 und 80’000 Franken gelten als Konsumkredite und unterliegen den entsprechenden Vorschriften des Konsumkreditgesetzes.

Laufzeiten für Kredite in der Schweiz bewegen sich zwischen 6 und 120 Monaten. Kreditgeber bieten unterschiedliche maximale Laufzeiten an. Kredite unter 3 Monaten fallen nicht unter das Konsumkreditgesetz.

Das Konsumkreditgesetz dient dem Schutz des Kreditnehmers oder der Kreditnehmerin. Teil davon ist ein 14-tägiges Widerrufsrecht vom Vertrag. Deshalb werden Konsumkredite erst rund 14 Tage nach Vertragsabschluss überwiesen, wenn diese Wartefrist verstrichen ist. Kredite ausserhalb der Definition eines Konsumkredites können ohne Wartefrist ausbezahlt werden.

Der Kreditgeber bestimmt durch eine umfassende Bonitätsprüfung, ob und zu welchem Zins Ihnen ein Kredit angeboten wird.

Alle direkt mit dem Kredit im Zusammenhang stehenden Kosten müssen im effektiven Jahreszins ausgewiesen sein. Zusätzlich zu den vertraglich festgelegten monatlichen Raten dürfen also keine weiteren Kosten entstehen. Davon ausgenommen sind rein administrative Zusatzaufwände, beispielsweise für Mahnungen oder zusätzliche Kontoauszüge. Optionale Kreditversicherungen sind ebenfalls meist separat aufgeführt.

5. Ziehen Sie einen Kredit in Erwägung?

Die Kreditvergabe ist in der Schweiz zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten stark reguliert. Kreditgeber müssen sich bei der Vergabe an strikte Regeln halten und wenden bei der Prüfung von Kreditanträgen ein umfassendes Regelset an eigenen Kriterien an. Diese sind zum Schutz vor Betrugsversuchen nicht öffentlich. Die eigenen Chancen auf eine Zusage bei einem bestimmten Anbieter einzuschätzen, ist deshalb nur teilweise möglich. Etwa 50 Prozent aller Kreditanträge werden abgelehnt.

Vermittler wie Credaris übernehmen den Kreditvergleich für Sie und zeigen Ihnen auf, wo und zu welchen Konditionen Sie die besten Chancen auf einen Kredit haben.

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Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 10.01.2017

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Die Kreditvergabe ist verboten, falls sie zu Überschuldung führt (Art. 3 UWG).