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Das per 01.01.2003 in Kraft getretene Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG) bildet die Grundlage für Kreditverträge, die gewisse Kriterien erfüllen und als Konsumkredit bezeichnet werden.
Es ist auch Grundlage für:
In der Verordnung zum Konsumkreditgesetz (VVKG) wird vom Bundesrat der jeweils gültige Höchstzinssatz festgelegt.
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