PRIVATKREDIT

Wann ist eine Kreditablösung zu empfehlen?

Es gibt verschiedene Gründe, einen Kredit abzulösen. Hat sich Ihre Situation verändert? Sind neue Angebote im Markt verfügbar oder benötigen Sie zusätzliche Finanzmittel?

Gewünschter Betrag

02.05.2023

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1.Was ist eine Kreditablösung?
2.Vorteile einer Kreditablösung
3.Nachteile einer Kreditablösung
4.FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Kreditablösung

1. Was ist eine Kreditablösung?

Kreditablösung bedeutet: Ihr neuer Kreditgeber begleicht mit dem Abschluss des neuen Vertrags den noch offenen Kredit beim alten Kreditgeber. Damit endet der Vertrag mit dem alten Kreditgeber.

Eine häufige Motivation für eine Ablösung sind tiefere Zinskosten. Es gibt aber verschiedene andere Gründe für eine Kreditablösung: zum Beispiel der Wunsch,

  • durch eine längere Laufzeit die monatliche Belastung zu reduzieren,

  • mehrere Kredite zusammenzufassen,

  • einen Kredit zu erhöhen

  • oder (hohe) offene Kreditkartenschulden abzulösen.

Erfahren Sie hier mehr über häufige Kreditgründe.

Wichtig: Jeder Anbieter wendet eigene Bedingungen für die Kreditvergabe an. Bei welcher Bank und zu welchen Konditionen (Zins) Sie Kredit erhalten, ist abhängig von Ihrer persönlichen Situation.

2. Vorteile einer Kreditablösung

Das Schweizer Gesetz (KKG) besagt, dass Sie jederzeit mehr zurückzahlen können als die vereinbarte Monatsrate. Die Rede ist dann von einer Sonderzahlung oder Sondertilgung. Bei Sondertilgungen oder auch der kompletten vorzeitigen Begleichung des gesamten Kredits sparen Sie die Zinskosten für die nicht beanspruchte Laufzeit.

Wird ein Kredit mit einem neuen Anbieter abgelöst, kann das Vorteile bei den Konditionen haben. Eine Ablösung ermöglicht Ihnen zudem, Betrag und Laufzeit neu zu verhandeln.

Der Kreditbetrag kann je nach Situation auf Wunsch erhöht werden und allenfalls auch die Konditionen beeinflussen.

Nicht zuletzt ist eine Ablösung auch ein Mittel, die Laufzeit zu verlängern und so die Monatsrate zu senken. Der Kredit wird dadurch allerdings insgesamt teurer. Eine Laufzeitverlängerung kann besonders dann Sinn machen, wenn die monatliche Belastung zu hoch angesetzt wurde und ein Zahlungsverzug droht.

Wichtig: Nicht nur ein Zahlungsverzug hat negativen Einfluss auf die Bonität. Auch eine Abzahlungsvereinbarung mit dem Anbieter wirkt sich in Form des ZEK-Eintrages 04 negativ auf die Risikobewertung des Kreditnehmers oder der Kreditnehmerin aus. Eine Abzahlungsvereinbarung wird erstellt, wenn Sie den Kredit nicht gemäss Vereinbarung zurückzahlen können. In solchen Fällen sollten Sie frühzeitig eine Ablösung prüfen.

Comparis-Tipp

Kreditvermittler wie Credaris können Sie dabei unterstützen, das für Ihre individuelle Situation passende Vorgehen zu finden.

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3. Nachteile einer Kreditablösung

Eine Restschuldversicherung ist an den Kreditvertrag gebunden. Daher fängt die Sperrfrist bei einer Kreditablösung neu an zu laufen. Für die in den Versicherungsbedingungen definierte Sperrfrist entfällt somit der Versicherungsschutz. Das gilt auch, wenn ein laufender Kredit beim selben Anbieter abgelöst wird.

Es ist möglich, dass Ihr neuer Kreditantrag abgelehnt wird. Diese Ablehnung ist dann bei der ZEK für alle Anbieter ersichtlich. Das kann einen weiteren Ablösungsversuch negativ beeinflussen. Die Voraussetzungen und Kriterien, die Anbieter für die Bewilligungen verwenden, sind unterschiedlich und komplex. Daher kann auch der Versuch einer Ablösung oder Aufstockung zu einer Ablehnung führen.

4. FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Kreditablösung

Für eine Ablösung muss zuerst ein neuer Kredit beantragt und bewilligt werden. Der Ablauf ist grösstenteils derselbe wie beim ersten Kreditantrag. Um die Abwicklung der eigentlichen Ablösung kümmert sich hauptsächlich der neue Kreditanbieter. Nach erfolgreichem neuem Vertragsabschluss überweist er den ausstehenden Kreditbetrag an den vorherigen Kreditgeber. Die Verpflichtung aus dem alten Vertrag ist damit erfüllt und der Vertrag wird saldiert.

Das Konsumkreditgesetz (KKG) sagt, dass Kreditverträge jederzeit vorzeitig aufgelöst werden können. Dazu muss lediglich der ausstehende Betrag vorzeitig zurückbezahlt werden. Dieselbe Regelung ermöglicht auch, dass ein Kredit jederzeit durch eine andere Bank abgelöst werden kann. Für die nicht beanspruchte Kreditlaufzeit darf der Anbieter keine Zinsen verrechnen.

Bei einer Ablösung wird genau wie bei einem neuen Kredit Ihre Kreditfähigkeit und Bonität geprüft.

Hat sich Ihre Situation geändert, kann dies bessere Konditionen für einen neuen Kredit bedeuten. Sind während der Kreditlaufzeit Ereignisse eingetreten, die Ihre Bonität oder die Risikoeinschätzung durch die Anbieter verschlechtern? Dann ist nicht garantiert, dass ein neuer Kredit möglich ist.

Bei der realistischen Einschätzung Ihrer Möglichkeiten stehen Ihnen Vermittler wie Credaris zur Seite.

Für die Kreditauflösung selber darf der Anbieter bei Konsumkrediten keine Rechnung stellen.

Eine Ausnahme sind Administrationsgebühren:

  • Administrationsgebühren für die Ablösung belaufen sich, je nach Aufwand, auf bis zu 200 Franken.

  • Für die Schlussabrechnung fallen je nach Anbieter Gebühren zwischen 20 und 150 Franken an.

Bei Krediten ausserhalb der Richtlinien des Konsumkreditgesetzes darf der Anbieter rechtlich gesehen Gebühren für die Ablösung verlangen. Die meisten Kreditgeber verzichten jedoch darauf und verrechnen lediglich Administrationsgebühren.

Nach erfolgreicher Bestätigung des neuen Kredites benötigt der neue Anbieter die Schlussabrechnung Ihres laufenden Kredites. Diese enthält den total ausstehenden Betrag, der für die Vertragsauflösung bezahlt werden muss. Der weitere Ablauf für den neuen Kredit ist gleich, wenn ein neuer Kredit aufgenommen oder ein bestehender abgelöst wird.

Für die Durchführung der Ablösung benötigen Sie in der Regel den letzten Saldo bzw. eine Schlussrechnung des laufenden Kredits. Diesen erhalten Sie je nach Anbieter auf Anfrage oder mittels Online-Tools. Für das Ausstellen einer Schlussrechnung kann der bestehende Anbieter eine Administrationsgebühr verrechnen.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 05.01.2016

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Die Kreditvergabe ist verboten, falls sie zu Überschuldung führt (Art. 3 UWG).