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Mehrwertsteuer-Rückerstattung: Tipps für den Einkauf im Ausland

Nach dem Einkaufen in Deutschland und im weiteren grenznahen Ausland können Sie unter bestimmten Bedingungen die Mehrwertsteuer zurückerstatten lassen. Comparis zeigt, was gilt.

Andreas Müller
Andreas Müller

28.04.2025

Zwei Schilder zeigen den Grenzübertritt von Deutschland (Konstanz) in die Schweiz.

iStock / katatonia82

1.Was ist die Mehrwertsteuer?
2.Wann kann ich die Mehrwertsteuer zurückfordern? 
3.Wie funktioniert die Mehrwertsteuer-Rückerstattung?
4.Waren in der Schweiz deklarieren
5.Kann ich die Mehrwertsteuer bei Online-Käufen zurückfordern?

1. Was ist die Mehrwertsteuer?

Die Mehrwertsteuer ist eine Verbrauchs- und Konsumsteuer. Sie wird beim Kauf von Gütern und Dienstleistungen fällig und von den Konsumentinnen und Konsumenten bezahlt. 

In der Schweiz beträgt die Mehrwertsteuer (Normalsatz) 8,1 Prozent. In Deutschland beispielsweise 19 Prozent (Stand 2025).

2. Wann kann ich die Mehrwertsteuer zurückfordern? 

Sie müssen Fristen einhalten, wenn Sie die ausländische Mehrwertsteuer zurückfordern wollen. In manchen Ländern gilt zusätzlich ein Mindesteinkaufsbetrag. Auch einzelne Geschäfte verlangen diesen Betrag, bevor sie eine Ausfuhrbescheinigung ausstellen.

Rückforderungsbedingungen der Nachbarländer

Bedingung Deutschland Österreich Italien Frankreich
Mindesteinkauf EUR 50.01 EUR 75.01 EUR 70.01 EUR 100.01
Ausfuhrfrist 3 Monate 3 Monate 3 Monate 3 Monate
Einlös-Frist MwSt. 4 Jahre 3 Jahre 3 Monate 6 Monate

Quelle: Global Blue

Wichtig: Sie dürfen die Belege nicht zusammenzählen, um den Mindestbetrag zu erreichen. Ausserdem müssen Sie einen festen Wohnsitz in der Schweiz haben.

3. Wie funktioniert die Mehrwertsteuer-Rückerstattung?

Einkaufen

Ein blau-weisses Logo von Global Blue zeigt oft, ob ein steuerfreier Einkauf möglich ist. Sie finden es meist am Eingang oder bei der Kasse. 

Fragen Sie im Zweifelsfall im Geschäft nach, ob Sie steuerfrei einkaufen können. Nicht alle Läden bieten es an. Die Nachbarländer der Schweiz sind dazu nicht gesetzlich verpflichtet

Ausfuhrbescheinigung verlangen

Nach dem Einkauf können Sie an der Kasse oder beim Kundendienst ein Tax-Free-Formular oder eine Ausfuhrbescheinigung verlangen. Auf das Formular kommen Ihr Name, Ihre Adresse und Ihre Ausweisnummer. 

Prüfen Sie die Angaben genau. Bei Fehlern auf dem Formular erhalten Sie keine Rückerstattung. Der Ausfuhrschein ist nur mit der passenden Rechnung gültig. Falls Kassenzettel und Formular nicht zusammengeheftet sind, machen Sie das selbst.

Tipp: Ausfuhrbescheinigung zum Download

Sie wollen in Deutschland einkaufen? Dann nehmen Sie das Ausfuhrformular am besten selbst mit. Nicht jedes Geschäft hat es. Sie können das Formular beim deutschen Zoll herunterladen.

Ausfuhrbescheinigung abstempeln lassen

Lassen Sie die Ausfuhrbescheinigung beim Zoll des Landes abstempeln, aus dem Sie ausreisen. In Deutschland machen Sie das zum Beispiel am Zollschalter an der Grenze

Die Zollbeamten verlangen den Ausfuhrschein mit der Quittung und einen amtlichen Ausweis. Manchmal kontrollieren sie stichprobenweise, ob Sie die Ware wirklich dabei haben.

Sobald Sie die Ware ausgeführt haben, stempelt der Zoll den Ausfuhrschein nicht mehr ab. Sie können den Schein also nicht eine Woche nach dem Kauf abstempeln lassen, wenn Sie die Ware schon über die Grenze gebracht haben.

Mehrwertsteuer zurückfordern

Der Zoll zahlt die Mehrwertsteuer nicht direkt zurück. Die Rückzahlung läuft auf verschiedene Arten. In vielen Grenzgeschäften bekommen Sie das Geld im gleichen Laden zurück

Dafür geben Sie den abgestempelten Ausfuhrschein beim nächsten Einkauf im gleichen Geschäft ab. Das ist besonders einfach, wenn Sie oft am selben Ort einkaufen. 

Wer das nicht tut, kann auch einen Tax-Free-Dienstleister nutzen.

So funktionieren Tax-Free-Dienstleister

Tax-Free-Dienstleister kümmern sich um die Rückforderung der Mehrwertsteuer. Anstatt mit dem ausgefüllten Ausfuhrschein zurück ins Geschäft zu müssen, können Sie ein Formular eines solchen Dienstleisters nutzen.  

Dieses müssen Sie ausfüllen und beim Zoll abstempeln lassen. Danach schicken Sie es beim Dienstleister ein. Ein Teil der Mehrwertsteuer wird dann zurückgezahlt. Der Dienstleister behält etwas Geld als Gebühr. 

4. Waren in der Schweiz deklarieren

Sind Ihre Einkäufe im Ausland mehr als 150 Franken wert, müssen Sie sie beim Schweizer Zoll anmelden. Dann zahlen Sie die Schweizer Mehrwertsteuer. 

Der Zoll berechnet den Wert ohne die ausländische Mehrwertsteuer. Bleiben Sie unter der 150-Franken-Grenze, müssen Sie nichts anmelden.

Für Pakete gilt diese Grenze nicht. Wenn Sie etwas im Ausland bestellen, zahlen Sie die Schweizer Mehrwertsteuer schon ab einem Mehrwertsteuerbetrag von 5 Franken

5. Kann ich die Mehrwertsteuer bei Online-Käufen zurückfordern?

Bestellen Sie online aus der EU? Dann fragen Sie den Händler beim Abschluss des Kaufs, ob er die Mehrwertsteuer zurückerstattet. Wenn er das macht, kümmert er sich um den Zoll und um die Rückzahlung. 

Sie müssen ihm nur die Rechnung mit dem Zollstempel zurückschicken. Der Händler stellt Ihnen dann eine neue Rechnung ohne Mehrwertsteuer aus. Er überweist Ihnen den bezahlten Betrag zurück. Die meisten Händler verlangen dafür eine Gebühr. 

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 13.10.2020

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