Mehrwertsteuer Rückerstattung: 6 Tipps zum Einkauf im Ausland

Kleider, Kosmetik, Nahrungsmittel: Waren im Ausland sind meist günstiger als in der Schweiz. Lesen Sie hier, worauf beim Einkauf im grenznahen Ausland geachtet werden muss.

13.10.2020

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Zwei Schilder zeigen den Grenzübertritt von Deutschland (Konstanz) in die Schweiz.

iStock / katatonia82

1.Wie funktioniert die Rückerstattung der Mehrwertsteuer?

Ob Deutschland, Österreich oder Italien: Für Schweizer lässt sich bei Einkäufen im grenznahen Ausland Geld sparen. Damit ein Schnäppchen aber auch ein Schnäppchen bleibt, hat comparis.ch fünf Tipps zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer zusammengetragen.

Kleider, Kosmetik, Nahrungsmittel: Waren im Ausland sind meistens günstiger als in der Schweiz. Dabei profitieren Schweizer hinter der Grenze nicht nur von günstigen Preisen, sondern auch von der Mehrwertsteuer: Diese kann für im Ausland erworbene Produkte zurückgefordert werden.

Wie funktioniert die Rückerstattung der Mehrwertsteuer?

Orientieren Sie sich an unseren Tipps, kann bei der Rückerstattung der Mehrwertsteuer nichts schieflaufen:

1. Bedingungen zur Rückforderung prüfen

Damit Sie die Mehrwertsteuer zurückfordern können, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Neben einem permanenten Wohnsitz in der Schweiz gilt folgendes:

Rückforderungsbedingungen der Nachbarländer

Bedingung Deutschland Österreich Italien Frankreich
Mindesteinkauf EUR 50.01 EUR 75.01 EUR 154.95 EUR 175.01
Ausfuhrfrist 3 Monate 3 Monate 3 Monate 3 Monate
Einlös-Frist MwSt. 4 Jahre 3 Jahre 3 Monate 6 Monate

Quelle: Global Blue

Zur Rückforderung gibt es also einerseits Fristen zu beachten. Andererseits muss in gewissen Ländern ein Mindesteinkaufbetrag erreicht werden. Dies gilt allenfalls auch in einem Geschäft als Bedingung, um eine Ausfuhrbescheinigung zu erhalten.

Wichtig: Für den Mindesteinkauf können Belege nicht kumuliert werden.

2. Steuerfreien Einkauf anfragen

Erkundigen Sie sich im Geschäft, ob Sie steuerfrei einkaufen können. Dies wird nicht überall angeboten – die Schweizer Nachbarn sind dazu nicht gesetzlich verpflichtet. Ob ein steuerfreier Einkauf möglich ist, zeigt meist das blau-weisse Logo von Global Blue. Es ist häufig am Eingang oder bei der Kasse angebracht.

Nach erfolgtem Einkauf kann direkt bei der Kasse oder beim Kundendienst eine Ausfuhrbescheinigung bzw. ein Tax-Free-Formular angefordert werden. Die Formulare verlangen Ihren Namen, Ihre Adresse und Ausweisnummer. Diese Angaben sollten genau geprüft werden: Stimmt ein Detail nicht, kann die Rückerstattung verweigert werden. Der Ausfuhrschein ist zudem nur im Zusammenhang mit der Rechnung gültig. Werden diese nicht bereits an der Kasse zusammengeheftet, sollten Sie das unbedingt nachholen.

Ausfuhrbescheinigung zum Download

Sie möchten in Deutschland einkaufen? Dann nehmen Sie das Ausfuhrformular am besten gleich mit – nicht jedes Geschäft hat diese vorrätig. Beim deutschen Zoll können Sie das Formular «Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr» einfach herunterladen und anschliessend ausdrucken.

3. Ausfuhrbescheinigung abstempeln lassen

Die Ausfuhrbescheinigung können Sie am Zoll des Ausreiselandes abstempeln lassen. Beim deutschen Zoll wäre dies beispielsweise beim entsprechenden Zollschalter an der Grenze. Zollbeamten verlangen jeweils den Ausfuhrschein inkl. Quittung und einen amtlichen Ausweis. Manchmal werden Stichproben durchgeführt, ob die Ware auch tatsächlich mitgeführt wird.

Achtung: Die Ware muss bei der Ausfuhr neu und unbenutzt sein.

Wurde die Ware einmal ausgeführt, darf der Zoll den Ausfuhrschein nicht nachträglich abstempeln. Es ist zum Beispiel nicht möglich, den Ausfuhrschein erst eine Woche nach Kauf abstempeln zu lassen, wenn die Ware bereits über der Grenze war.

4. Waren in der Schweiz deklarieren

Ab einem Gesamtwert von 300 Franken muss die im Ausland gekaufte Ware beim Schweizer Zoll deklariert werden – die Schweizer Mehrwertsteuer muss entrichtet werden. Für den Schweizer Zoll ist dabei der Netto-Einkaufswert ausschlaggebend. Dies ist der Warenwert abzüglich der deutschen Mehrwertsteuer. Bleiben Sie umgerechnet unter der 300-Franken-Grenze, können Sie den Schweizer Zollschalter ausser Acht lassen.

Diese Grenze gilt nicht für Paketsendungen: Wer Produkte aus dem Ausland bestellt, muss die Schweizer Mehrwertsteuer bereits ab einem Mehrwertsteuerbetrag von 5 Franken bezahlen. In unserem Artikel «Waren im Ausland bestellen: Welche Zollgebühren kommen auf mich zu?» erfahren Sie mehr zum Thema.

Wichtig: Die Menge bestimmter Produkte, die man zollfrei einführen darf, ist begrenzt. Insbesondere bei Lebensmitteln, alkoholischen Getränken und Tabakwaren gibt es Grenzen (pro Person):

  • Fleisch: insgesamt 1 kg

  • Alkoholische Getränke bis und mit 18% Vol.: 5 Liter

  • Alkoholische Getränke über 18% Vol.: 1 Liter

  • Zigaretten: insgesamt 250 Stück

  • Andere Tabakfabrikate: 250 g

Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Artilel «Einfuhrbestimmungen in der Schweiz für Alkohol, Fleisch und Tabak» oder bei der eidgenössischen Zollverwaltung.

5. Mehrwertsteuer zurückfordern

Die Rückzahlung der Mehrwertsteuer erfolgt nicht unmittelbar beim Zoll. Das Geld kann unterschiedlich zurückerstattet werden. In den Geschäften der Grenzregionen erfolgt die Rückerstattung oft direkt über das jeweilige Geschäft. Grundsätzlich hat man aber folgende Möglichkeiten:

  • Offizielle Ausfuhrdeklarationen

  • Mehrwertsteuer-Rückerstattungsfirmen

  • Refund Suisse

Für Schweizer ist es grundsätzlich die beste Lösung, den abgestempelten Ausfuhrschein beim nächsten Einkauf im Geschäft abzugeben. Dies ist die günstigste Variante der Rückerstattung. Sie ist jedoch nur für jene praktisch, die regelmässig am gleichen Ort einkaufen. Für andere können Tax-Free-Dienstleister oder das Ausfuhrlabel Refund Suisse durchaus eine Alternative bieten.

Tipp: Reisen Sie mit dem Zug? Ist im Zug Zollpersonal anwesend, können Sie die mitgeführten Waren direkt anmelden. Ist kein Zollpersonal anwesend, verzollen Sie die Ware entweder mit der App QuickZoll, verlassen Sie den Zug am Grenzbahnhof und melden die Ware schriftlich an (via Selbstanmeldung bei einer Anmeldebox) oder melden Sie die Waren nachträglich innerhalb von sieben Tagen bei jeder Zollstelle während der Öffnungszeiten an.

6. Mehrwertsteuer bei Online-Käufen zurückfordern

Beim Online-Kauf in der EU müssen Sie beim Abschluss den Händler fragen, ob er die Mehrwertsteuer rückerstattet. Erklärt er sich dazu bereit, ist er für die Zolladministration und für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer zuständig. Sie müssen ihm einzig die Rechnung mit dem Zollstempel zurücksenden. Der Händler erstellt Ihnen dann eine neue Rechnung ohne Mehrwertsteuer und überweist Ihnen die bereits bezahlte Mehrwertsteuer. In den meisten Fällen erhebt er dafür eine Gebühr.

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