Besser als ihr Ruf: Die Lebensversicherung

Wie viel Wahrheit steckt hinter der Kritik an Lebensversicherungen? Worauf ist bei der Police zu achten? Comparis erklärt.

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Lara Surber

19.02.2021

Die Vorbehalte gegen Lebensversicherungen unter der Lupe

iStock.com / skynesher

Unnötig, teuer, intransparent: Gegen Lebensversicherungen gibt es viele Vorbehalte. Comparis hat die gängigsten Kritikpunkte auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft und erklärt, worauf es beim Abschluss einer Versicherung ankommt.

Lebensversicherungen gehören zur privaten Vorsorge und können somit auch als Instrumente der dritten Säule a oder b des Schweizer Vorsorgesystems genutzt werden. Die klassische Säule-3a-Lösung bei einer Bank ist ein reines Sparinstrument. Eine Lebensversicherung hingegen bietet auch finanziellen Schutz für den Versicherungsnehmer oder seine Angehörigen beim Eintreffen von bestimmten Risiken.

Lebensversicherungen werden häufig als teuer, unflexibel oder unnötig bezeichnet. Doch stimmen die Vorbehalte?

Vorbehalt 1: Eine Lebensversicherung schützt nur im Todesfall.

Nein, mit einer Lebensversicherung können Sie auch die Erwerbsunfähigkeit abdecken und eine sogenannte Prämienbefreiung vereinbaren. Bei der Prämienbefreiung zahlt die Versicherung Ihre Prämien im Fall einer Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit.

Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten von Lebensversicherungen: Reine Risikoversicherungen zahlen ausschliesslich, wenn während der Vertragsdauer das versicherte Risiko – also der Tod oder die Invalidität des Versicherungsnehmers – eintritt.

Gemischte Lebensversicherungen kombinieren die finanzielle Absicherung von Todesfall oder Erwerbsunfähigkeit mit einem Sparanteil für die Altersvorsorge. Mit einer gemischten Lebensversicherung profitieren Sie so auch ohne Eintreffen des versicherten Risikos von den bezahlten Prämien.

Vorbehalt 2: Lebensversicherungen sind intransparent.

Ein häufiger Kritikpunkt beim Thema Lebensversicherungen ist mangelnde Transparenz über die Verwendung der Prämien. Die Kosten der versicherten Leistungen werden jedoch klar ausgewiesen. Zudem müssen Anbieter von Lebensversicherungen auf Antrag volle Transparenz gewähren, was etwa Rückkaufswert, Gebühren, Prognosen und Versicherungsbedingungen anbelangt.

Vorbehalt 3: Lebensversicherungen sind unflexibel.

Das stimmt nicht. Die Anbieter von Lebensversicherungen haben sich den Kundenbedürfnissen angepasst. Dazu gehört, dass sie flexibel angepasst werden können. Die meisten Versicherungen beinhalten heute unkomplizierte Anpassungsmöglichkeiten für Prämienhöhe, Zahlungszeitpunkt und verschiedene Versicherungsbausteine.

Vorbehalt 4: Schliesse ich eine Lebensversicherung ab, bin ich ewig gebunden.

Richtig ist, dass Lebensversicherungen grundsätzlich auf eine langfristige Bindung abzielen. Das heisst aber nicht, dass Sie mit Abschluss der Versicherung für alle Ewigkeit einen Vertrag eingehen. Sowohl eine reine Risikoversicherung als auch eine gemischte Lebensversicherung können Sie üblicherweise nach Ablauf einer Mindestvertragsdauer kündigen. Beachten Sie dazu aber auch den nächsten Punkt.

Erspartes in der Säule 3a können Sie zudem unter bestimmten Voraussetzungen vorbeziehen, etwa beim Kauf einer Immobilie für den Eigenbedarf. Eine Belehnung der Lebensversicherung ist in diesem Fall aber in der Regel attraktiver als ein Kapitalbezug.

Vorbehalt 5: Löse ich die Lebensversicherung vorzeitig auf, kommt mich das teuer zu stehen.

Das stimmt teilweise. Eine reine Risikoversicherung können Sie nach Ablauf der Mindestvertragsdauer in der Regel ohne Zusatzkosten kündigen. Anders sieht es bei einer gemischten Lebensversicherung aus. Ob Sie bei der vorzeitigen Auflösung einer solchen Versicherung Verlust machen, hängt stark von der Versicherungsdauer ab.

In den ersten Jahren nach dem Abschluss einer Police wird zunächst die Abschlussprovision für den Versicherungsagenten sowie die Administration amortisiert. Erst danach beginnt der Vermögensaufbau. In den ersten Jahren liegt der Rückkaufswert einer gemischten Lebenspolice deshalb bei null. Bei einer günstigen Anlageentwicklung können Sie aber bereits nach 10 bis 15 Jahren mit einem finanziellen Plus von der Police zurücktreten.

Lassen Sie sich am besten vor Vertragsabschluss vorrechnen, wie viel Sie eine Kündigung nach 5, 10 oder 20 Jahren kosten würde.

Vorbehalt 6: Lebensversicherungen sind nur etwas für Familien.

Nein, auch Alleinstehende profitieren von einer Lebensversicherung. Die Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit etwa macht schon für junge Erwachsene Sinn. Gerade jüngere Versicherungsnehmer profitieren zudem von einer Ausbaugarantie. Das heisst, sie können die Police beim Eintreten von Ereignissen wie Heirat oder Geburt eines Kindes ohne neuerliche Prüfung aufstocken. Auch für Selbstständige, die oft über keine 2. Säule verfügen, ist eine Lebensversicherung zum Abdecken des Erwerbsunfähigkeitsrisikos sinnvoll.

Eine gemischte Lebensversicherung mit Sparanteil lohnt sich unabhängig vom Zivilstand, um Vorsorgelücken in der ersten und zweiten Säule zu schliessen. Und schliesslich profitieren Sie beim Abschluss einer Police in der Säule 3a von Steuerabzügen.

Vorbehalt 7: Mit einer Lebensversicherung muss ich auch dann Prämien zahlen, wenn das Geld knapp ist.

Ja und nein. Schliessen Sie eine Lebensversicherung ab, verpflichten Sie sich langfristig zum regelmässigen Einzahlen der Versicherungsprämie. Dieser Sparzwang kann ein Vorteil sein, wenn Sie sich mit dem disziplinierten Einzahlen in die dritte Säule schwertun. Ist das Geld aber mal knapp, können die Prämien für die Lebensversicherung zu einer Belastung werden. Fällt das AHV-pflichtige Einkommen weg, dürfen Sie zudem gar nicht in die Säule 3a einzahlen.

Viele Anbieter ermöglichen mittlerweile eine vorübergehende Prämienpause. Aufgepasst: In der Regel ist eine solche Prämienpause frühestens ab dem zweiten Versicherungsjahr möglich. Grosse Unterschiede gibt es bei der Versicherungsdeckung während der Pause sowie bei der Maximaldauer des Unterbruchs.

Fazit: Vergleichen lohnt sich.

Ob und welche Lebensversicherung für Sie Sinn macht, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Fest steht: Die Zahlungen aus der ersten und zweiten Säule reichen in der Regel nicht aus, um nach der Pensionierung den gewohnten Lebensstandard beizubehalten. Umso wichtiger ist es, im Rahmen der dritten Säule privat vorzusorgen.

Sind Sie bereit, langfristig regelmässige Einzahlungen zu leisten oder sind Sie vielleicht sogar froh über einen gewissen Sparzwang? Dann sollten Sie den Abschluss einer gemischten Lebensversicherung prüfen. So sorgen Sie fürs Alter vor und sichern sich gleichzeitig gegen verschiedene Risiken ab.

Dabei lohnt es sich, unterschiedliche Anbieter genau zu prüfen. Achten Sie insbesondere auf den Deckungsumfang (auch während einer Prämienpause), den Rückkaufswert und die Flexibilität der Police. Die Expertinnen und Experten des Comparis-Partnerservices Optimatis unterstützen Sie gerne bei der Suche nach der passenden Lösung.

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