3 Schritte zur Auszahlung der Lebensversicherung

Haben Sie den Überblick, wie eine Lebensversicherung funktioniert? Wem in welchem Fall ein Betrag zusteht? Comparis erklärt es Ihnen in drei kurzen Schritten.

Leo Hug Foto
Leo Hug

24.07.2019

Männerhände halten einen Sonnenschirm in Puppengrösse. Davor stehen ein Spielzeughäuschen und ein Scherenschnitt einer Familie.

iStock / LightFieldStudios

1.Was für eine Lebensversicherung ist betroffen?
2.Wer ist begünstigt?
3.Was sind die Auszahlungsmodalitäten?

Die Lebensversicherungen bezahlen im Todesfall innerhalb einer festgelegten Laufzeit einen festgelegten Betrag an die Begünstigten aus. Mit diesen 3 Schritten finden Sie heraus, wer wann wie viel Geld erhält.

1. Was für eine Lebensversicherung ist betroffen?

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Lebensversicherungen. Diese werden erbtechnisch unterschiedlich behandelt:

  • Die reine Todesfall-Risikoversicherung dient ausschliesslich dem finanziellen Schutz der Begünstigten. Da die Risikolebensversicherung keinen Sparanteil enthält, fällt der auszahlbare Betrag bei der Versicherungsauflösung gering aus oder ist gar nicht vorhanden. Entscheidend für die Höhe des Betrages ist der Rückkaufswert. Die Auszahlung des Versicherungsbetrags ist in der freien Vorsorge weder vom Erbrecht noch durch das Steuerrecht betroffen. Sie können beim Abschluss der Police zusätzlich die Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit einschliessen.

  • Lebensversicherungen mit einem Sparanteil verbinden das Vorsorgesparen und die finanzielle Absicherung der Angehörigen im Todesfall und eventuell auch bei Erwerbsunfähigkeit. Zu dieser Produktekategorie zählen die gemischte Lebensversicherung und die lebenslängliche Todesfallversicherung. Beide haben einen Rückkaufswert und fallen deshalb in die Erbmasse.

2. Wer ist begünstigt?

  • Die reine Todesfallversicherung zahlt den Begünstigten bei vorzeitigem Ableben die gesamte Todesfallsumme aus.

  • Die Versicherten sind bei der reinen Risikoversicherung im Todesfall frei bei der Bestimmung der Begünstigten. Darum eignet sich dieses Versicherungsmodell besonders für die Absicherung von Konkubinatspartnern.

  • Mit einer reinen Todesfallversicherung können auch gesetzliche Erben abgesichert werden. Etwa wenn sich abzeichnet, dass diese das Erbe wegen Überschuldung ausschlagen werden. Gesetzliche Erben dürfen auch in einem solchen Fall die volle Summe der Todesfallversicherung beanspruchen.

  • Bei Policen mit Rückkaufswert hat der Begünstigte nur unter Berücksichtigung der erbrechtlichen Pflichtteile Anspruch auf die Leistung der Lebensversicherung. Die Erben können Pflichtteile einfordern und vom Versicherer jederzeit Auskunft über die Summe des Rückkaufswertes verlangen.

3. Was sind die Auszahlungsmodalitäten?

1. Informieren Sie die Versicherungsgesellschaft über den Tod. 2. Beschaffen Sie die entsprechenden Police(n). 3. Prüfen Sie sorgfältig die versicherten Leistungen.  4. Bereiten Sie die nötigen Unterlagen für den Versicherer vor:

  • Machen Sie Ihre Ansprüche mit eingeschriebenem Brief unter Bezugnahme auf die Policen- oder Mitgliedschaftsnummer geltend.

  • Als Beilage ist eine Kopie des amtlichen Todesscheins (erhältlich beim Zivilstandsamt des Sterbeortes) oder des Familienbüchleins nötig.

5. Fordern Sie für vorausbezahlte Prämien die Prämienrückerstattung ein.

Jetzt unverbindliche Lebensversicherungs-Beratung anfordern
Herzlich willkommen! Sie sind jetzt angemeldet.
Zum Benutzerkonto