Begünstigte
Als Begünstigte bezeichnet man die Personen, die Anspruch auf die Versicherungsleistung beim Eintreten des versicherten Ereignisses haben.
Als Begünstigte bezeichnet man die Personen, die Anspruch auf die Versicherungsleistung beim Eintreten des versicherten Ereignisses haben.
Begünstigte bei der Risikolebensversicherung:
Bei der Risikolebensversicherung auf Todesfall bekommen die Begünstigten je nach Vertrag eine Einmal- oder eine Rentenzahlung von der Versicherung, wenn die versicherte Person verstirbt.
Als Begünstigte können in der Regel beliebige Personen gewählt werden; diese Wahl lässt sich während der Vertragslaufzeit auch wieder ändern. Einschränkungen gibt es hierbei nur, wenn die Versicherung als Vorsorge im Rahmen der Säule 3a gewählt wird.