Alternativmedizin oder Komplementärmedizin: Was zahlt die Krankenkasse?

Die Alternativ- oder Komplementärmedizin gehört nicht zur Schulmedizin. Comparis zeigt die Unterschiede zur klassischen Medizin auf. Erfahren Sie zudem, in welchen Fällen die Krankenkasse alternativmedizinische Behandlungen bezahlt.

Elena Wetli Foto
Elena Wetli

05.07.2022

Grüne Tabletten aus der Alternativmedizin liegen auf einem Tisch.

iStock / Stock photo and footage

1.Was ist Alternativmedizin?
2.Unterschiede zwischen Schulmedizin und Alternativmedizin
3.Welche Methoden gehören zur Alternativ- bzw. Komplementärmedizin?
4.Alternativ- und komplementärmedizinische Leistungen der Krankenkasse
5.Anerkannte Leistungserbringer für alternativ- bzw. komplementärmedizinische Methoden
6.Medikamente in der Komplementärmedizin

1. Was ist Alternativmedizin?

Alternativmedizin umfasst Behandlungen und Therapien, die nicht zur Schulmedizin gehören. Sie wird auch als Komplementärmedizin bezeichnet. Ärzte, Naturheilpraktiker und anerkannten Therapeuten dürfen komplementärmedizinische Behandlungen durchführen.

2. Unterschiede zwischen Schulmedizin und Alternativmedizin

Beim Behandlungsansatz

Die Schulmedizin fokussiert auf die Behandlung von Symptomen und Veränderungen am oder im Körper.

Die Komplementärmedizin setzt bei der Behandlung von Symptomen auf einen holistischen Ansatz. Sie will ein Gleichgewicht zwischen Körper, Geist und Umwelt herstellen.

Bei der Wirkung

In der Schulmedizin heilen externe Einflüsse (z.B. Medikamente, Operationen) den Körper.

In der Komplementärmedizin steht die Selbstheilung des Körpers im Vordergrund. Sie geht davon aus, dass Patientinnen und Patienten eine aktivere Rolle beim Gesundwerden spielen als in der Schulmedizin.

Bei der Wissenschaft

Die Schulmedizin konzentriert sich stark auf mit naturwissenschaftlichen Methoden messbare Ergebnisse.

Die Anwendungen in der Komplementärmedizin beruhen unter anderem auf individuellen, positiven Erfahrungen – daher stammt der Begriff Erfahrungsheilkunde und ganzheitliche Medizin.

Wofür soll ich mich entscheiden?

Schul- und Komplementärmedizin können Sie gut miteinander kombinieren. Sie müssen sich nicht zwingend für das eine oder andere entscheiden.

3. Welche Methoden gehören zur Alternativ- bzw. Komplementärmedizin?

Es gibt viele alternativ- bzw. komplementärmedizinische Methoden. Ein und dieselbe Methode können Sie in unterschiedlichen Formen antreffen. Die Methoden eignen sich ausserdem für kombinierte Behandlungen. Eine Auswahl der bekanntesten Methoden:

  • Akupunktur-Methoden (z.B. Laser, Elektro, Ohrakupunktur)

  • Ayurveda (z.B. Massage, Ernährung, Heilmittel)

  • Bachblütentherapie

  • Bioresonanztherapie

  • Craniosacraltherapie

  • Elektrotherapie

  • Homöopathie

  • Kinesiologie

  • Magnetfeldtherapie

  • Osteopathie

  • TCM / Traditionelle chinesische Medizin (z.B. Akupunktur, Qigong, Schröpfen, chinesische Arzneimitteltherapie, Ernährung)

  • Phytotherapie

  • Weitere Methoden (EMR)

Was ist Homöopathie?

Die Homöopathie ist eine Arzneimitteltherapie, die vom deutschen Arzt Samuel Hahnemann Anfang des 19. Jahrhunderts entwickelt wurde. Ihr wichtigstes Kennzeichen ist die gezielte Arzneimittelwahl mit Hilfe der Ähnlichkeitsregel, die sich nach den individuellen Krankheitszeichen und Persönlichkeitsmerkmalen des Patienten richtet.

4. Alternativ- und komplementärmedizinische Leistungen der Krankenkasse

Fünf Methoden der Alternativmedizin sind in der Grundversicherung gesetzlich geregelt und werden wie die schulmedizinischen nach dem Ärztetarif TARMED abgerechnet:

  • Akupunktur

  • Anthroposophische Medizin

  • Arzneimitteltherapie der Traditionellen Chinesischen Medizin

  • Homöopathie

  • Phytotherapie 

Krankenkassen bieten aber auch komplementärmedizinische Zusatzversicherungen an. Zusatzversicherungen bezahlen z. B. auch die Leistungen von Naturheilpraktikern und Therapeuten. Die Stundensätze der Therapeuten sind verschieden. Ebenso die Kostenübernahme der Zusatzversicherungen. Oft wird ein fixer Betrag pro Stunde übernommen und es gibt ein Kostendach oder eine Selbstbeteiligung. Ein Vergleich der Zusatzversicherungen und eine genauere Abklärung vor Therapiestart lohnt sich.

Jetzt Prämien berechnen & vergleichen

5. Anerkannte Leistungserbringer für alternativ- bzw. komplementärmedizinische Methoden

Die Grundversicherung übernimmt nur komplementärmedizinische Leistungen, wenn die Behandlung von schulmedizinisch ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten mit einer entsprechenden Weiterbildung erfolgt.

In der Zusatzversicherung entscheiden Krankenkassen selbst, welche Kriterien Leistungserbringer für die Kostenübernahme mitbringen müssen. Lassen Sie sich von zertifizierten Leistungserbringern wie etwa Heilpraktikern, Masseuren und Therapeuten behandeln, übernimmt die Zusatzversicherung die Kosten. Bekannte Kriterien und Weiterbildungen:

  • EMR: Das Erfahrungsmedizinische Register (EMR) stellt Leistungserbringern mit bestimmten Diplomen das EMR-Qualitätslabel aus.

  • ASCA: Therapeutinnen und Therapeuten mit bestimmten komplementärmedizinischen Diplomen können sich bei der schweizerischen Stiftung für Komplementärmedizin ASCA anerkennen lassen.

  • Ärzte mit Weiterbildung: Ausgebildete Ärzte können sich ihre Weiterbildungen über den Ärzteverband (FMH) für spezifische alternativmedizinische Methoden bestätigen lassen. Sie erhalten dann Fähigkeitsausweise. Fünf Fähigkeitsausweise berechtigen zur Abrechnung der Leistungen zulasten der Grundversicherung.

6. Medikamente in der Komplementärmedizin

Arzneimittel aus der Komplementärmedizin werden in der Schweiz teilweise von der Krankenkasse bezahlt. Die Grundversicherung übernimmt Medikamente abzüglich der Kostenbeteiligung, wenn sie auf der Spezialitätenliste aufgelistet sind. Auf dieser Liste sind auch Arzneimittel aus der Phytotherapie, Anthroposophie und Homöopathie vertreten.

Ambulante Zusatzversicherungen übernehmen häufig Medikamente, welche von der Grundversicherung nicht bezahlt werden. Informieren Sie sich direkt bei Ihrer Versicherung, welche Arzneimittel vergütet werden.

Das könnte Sie auch interessieren

CBD-Hanf: Das müssen Sie über das legale Cannabis wissen

08.12.2021

LPPV-Liste und Nichtpflichtmedikamente: Was bedeutet das?

15.07.2022

Generika-Medikamente in der Schweiz: Was zahlen Krankenkassen?

30.01.2024

Warum Schwangere auf Akupunktur setzen

12.05.2020
Herzlich willkommen! Sie sind jetzt angemeldet.
Zum Benutzerkonto