Spezialitätenliste und SL-Limitation: Arzneimittelliste der Schweiz

Was ist die Spezialitätenliste (SL) und wofür steht SL Limitation? Comparis zeigt, was Sie über die Spezialitätenliste wissen müssen.

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Elena Wetli

13.07.2022

Eine Frau schreibt auf einem Klemmbrett. In der linken Hand hält sie verschiedene Medikamente.

iStock / Ridofranz

1.Was ist die Spezialitätenliste (SL)?
2.Welche Medikamente bezahlt die Krankenkasse?
3.Welche Arzneimittel sind in der Spezialitätenliste?
4.Limitierte Spezialitätenliste («SL Limitation»)
5.Was ist in der Spezialitätenliste definiert?
6.Zusatzversicherung für Arzneimittel und Medikamente, die nicht auf der Spezialitätenliste sind

1. Was ist die Spezialitätenliste (SL)?

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) führt die so genannte Spezialitätenliste (SL). Die Medikamente auf der SL müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • Wirksamkeit

  • Zweckmässigkeit

  • Wirtschaftlichkeit

Die Preise der SL-Präparate werden alle drei Jahre überprüft. Die SL ist online verfügbar und wird laufend aktualisiert. Ein Hersteller mit der Zulassung von Swissmedic kann beim BAG die Aufnahme auf die Spezialitätenliste beantragen.

Wie werden Medikamente definiert?

Medikamente sind Arzneimittel, die in bestimmten Dosen zur Heilung, Vorbeugung oder Diagnose einer Krankheit dienen. Medikamente können aus Pflanzen oder Tieren hergestellt werden oder synthetischen Ursprungs sein. Sie müssen vom Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic zugelassen sein, um in der Schweiz verkauft werden zu dürfen.

2. Welche Medikamente bezahlt die Krankenkasse?

Die Grundversicherung zahlt nach Abzug der Kostenbeteiligung  alle Medikamente, die auf der SL aufgelistet sind. Nebst den Medikamenten auf der Spezialitätenliste bezahlt die Grundversicherung auch Medikamente:

  • die in der Schweiz noch nicht zugelassen sind oder noch nicht oder für eine bestimmte Behandlung noch nicht auf der Spezialitätenliste sind, wenn alle anderen Therapien gescheitert sind (Art. 71 der Krankenversicherungsverordnung KVV);

  • die als Magistralrezeptur (in der Regel in der Apotheke) hergestellt werden. Dazu müssen die Inhaltsstoffe in der so genannten Arzneimittelliste mit Tarif (ALT) enthalten sein.

Die Grundversicherung zahlt für Erwachsene auch die Arzneimittel auf der Geburtsgebrechenliste (GGML). Diese Medikamente vergütet die Invalidenversicherung (IV) den Patientinnen und Patienten mit entsprechenden Geburtsgebrechen bis zum 20. Altersjahr.

Auf der Liste der pharmazeutischen Präparate zu Lasten der Versicherten finden Sie schliesslich die letzte Gruppe von Medikamenten. Diese müssen Sie in der Regel selber berappen. Es handelt sich dabei um von Swissmedic zugelassene Präparate, die nicht ausschliesslich der Heilanwendung dienen, also etwa Lifestylepräparate.

3. Welche Arzneimittel sind in der Spezialitätenliste?

Zurzeit sind rund 2500 Medikamente von der Arzneimittelbehörde Swissmedic für die Schweiz zugelassen und die meisten davon vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf der SL aufgenommen. Darunter sind Originalpräparate, Generika, Biologica, Biosimilars und auch Arzneimittel aus folgenden Methoden der Komplementärmedizin: Anthroposophische Medizin, Traditionelle Chinesische Medizin, ärztliche klassische Homöopathie und Phytotherapie.

Gut zu wissen: Medikamente können Sie online bestellen. Das hat aber seine Tücken. Informieren Sie sich hier zu Medikamentenbestellungen im Ausland.

4. Limitierte Spezialitätenliste («SL Limitation»)

Arzneimittel der Spezialitätenliste können mit einer Limitierung versehen werden. Dann sind sie nur beschränkt kassenpflichtig. In der SL wird die Limitation mit LIM angegeben.

Ob die obligatorische Grundversicherung die Kosten übernimmt, kann von der Anwendung, der Menge, der Behandlungsdauer oder dem Alter des Versicherten abhängen.

5. Was ist in der Spezialitätenliste definiert?

  • Präparat

  • Galen. Form/Dosierung

  • FAP = Fabrikabgabepreis

  • PP = Publikumspreis

  • SB = Arzneimittel mit einem erhöhten Selbstbehalt (X auf rotem Grund markiert)

  • Lim-Pkt = Limitationspunkte

  • LIM = Limitationen

  • Swissmedic-Code

  • Zulassungsinhaberin

  • Wirkstoff

  • BAG-Dossier-Nummer

  • Aufnahmedatum

  • Befristete Aufnahme oder befristete Limitation

  • PM = Preismodell

  • O/G = Original/Generikum

  • IT-Code

  • ATC-Code

6. Zusatzversicherung für Arzneimittel und Medikamente, die nicht auf der Spezialitätenliste sind

Nur im Einzelfall vergütet die Grundversicherung ein Arzneimittel, das in der Schweiz nicht zugelassen oder nicht auf der SL ist oder auf der SL ist, aber nicht für die vorliegende Indikationsstellung.

Viele andere Arzneimittel – vor allem aus der Alternativmedizin – decken die Krankenkassen über ambulante Zusatzversicherungen.

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