Nachbarschaftsstreit in der Schweiz: Was kann ich tun?

Immer wieder kommt es zu Streit mit Nachbarn. Streitpunkte sind meist Lärm, Gerüche, Gartenpflege und Bauprojekte. Comparis zeigt, wie Sie bei Zankereien am besten reagieren.

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Roman Heiz

17.08.2023

Nachbarn streiten im Garten am Gartenzaun.

iStock / mothy20

1.Nachbarschaftsstreit: Wie reagieren?
2.Rechtliche Schritte einleiten
3.Nachbarschaftsstreit: Wo finde ich professionelle Hilfe?

1. Nachbarschaftsstreit: Wie reagieren?

Ist Ihre Nachbarin oder Ihr Nachbar zu laut? Ragt Ihr Baum auf das Nachbargrundstück? Egal, was die Gründe für den Streit mit den Nachbarn sind – grundsätzlich haben Sie diese Möglichkeiten:

Kontakt zum Nachbarn suchen Oft lohnt sich ein klärendes Gespräch. Vielleicht wissen Ihre Nachbarn gar nicht, dass sie zu laut sind oder ein anderes Problem besteht.

Meist können Sie Streitigkeiten so schnell und friedlich beilegen.
Meldung bei Ihrer Vermietung Sind Sie Mieterin oder Mieter? Dann können Sie sich an Ihre Vermietung wenden.

Die Vermietung muss sich darum kümmern, dass sich andere Mietende an die gesetzliche Pflicht zur Rücksichtnahme nach Art. 257f OR und an die Hausordnung halten.

Bei Störungen über das Mass des Akzeptablen hinaus können Sie eine Mietzinsreduktion verlangen. Davor müssen Sie der Vermietung allerdings eine schriftliche Reklamation vorlegen.
Meldung bei Polizei Bei übermässigem Lärm, Nachtruhestörung, üblen Gerüchen, illegaler Abfallbeseitigung oder Sachbeschädigungen können Sie sich an die örtliche Polizei wenden.

Je nach Kanton oder Gemeinde droht der Verursacherin oder dem Verursacher eine Busse oder im schlimmsten Fall gar eine Gefängnisstrafe.

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2. Rechtliche Schritte einleiten

Bei anhaltenden Streitigkeiten werden möglicherweise rechtliche Schritte nötig. Bei Nachbarschaftsstreit können zahlreiche öffentlich-rechtliche und zivilrechtliche Gesetzestexte zur Anwendung kommen. Die folgende Tabelle zeigt Beispiele dafür, wann welches Gesetz greift.

Art der Klage Beispiel Kläger/Ankläger Beklagter/Angeklagter
Nachbarrechtliche Klage (Art. 679 ZGBArt. 684 ff. ZGB) Übermässiger Lärm, Schäden durch Grabungen und Bauten Eigentümer oder Mieter Eigentümer des Nachbargrundstücks
Eigentumsfreiheitsklage (Art. 641 Abs. 2 ZGB) Direkte Eingriffe wie Deponieren von Bauschutt auf Ihrem Grundstück Eigentümer alle
Klage aus Besitzesstörung (Art. 928 ZGB) Übermässiger Lärm oder Geruch Eigentümer oder Mieter alle
Mietrechtliche Klage (Art. 259a OR) Übermässiger Lärm oder Geruch Mieter Vermieter
Öffentlich-rechtliche Klage (diverse Erlasse des Bundes) Verstoss gegen Baugesetz des Kantons alle alle
Strafanzeige (StGB) Sachbeschädigung, Diebstahl alle alle

Was gilt bei Bauvorhaben und Gartengestaltung?

Unter benachbarten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern kommt es immer wieder wegen Bauvorhaben oder unzureichender Gartenpflege zu Nachbarschaftsstreit. Hier finden Sie wichtige Bestimmungen.

Beim Bauen und Graben auf Ihrem Grundstück müssen Sie dafür sorgen, dass das Nachbargrundstück dadurch nicht beschädigt wird.

Beispiel: Baustellen am Hang sind gut abzustützen, damit kein Erdrutsch entstehen kann (Art. 685 Abs.1 ZGB).

Sind Sie mit einem Baugesuch Ihrer Nachbarin oder Ihres Nachbarn nicht einverstanden, können Sie es anfechten.

Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde über Einsprachemöglichkeiten und Formalitäten.

Früchte von Ästen, die vom Nachbargrundstück auf das eigene ragen, dürfen Sie behalten (Art. 687 Abs. 2 ZGB).

Wer Hecken, Zäune, Mauern oder Sichtschutzwände errichtet, trägt die Bau- und Unterhaltskosten grundsätzlich selber.

Die einzuhaltenden Mindestabstände zum Nachbargrundstück sind je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich.

Wer die Grenzanlage direkt auf der Grundstücksgrenze errichtet, benötigt die Zustimmung des Nachbarn. Erteilt er diese, ist in der Regel die Anlage als gemeinsames Eigentum zu verstehen. Sofern nicht anders vereinbart, sind die Unterhaltskosten dann gemeinsam zu tragen.

Wie hoch darf eine Pflanze sein – und wie nahe darf sie an die Grundstücksgrenze ragen?

Die Antwort darauf finden Sie im sogenannten Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch (EG ZGB) Ihres Kantons.

Wie hoch dürfen Gebäude insgesamt sein – und wie weit müssen sie von der Grundstücksgrenze entfernt sein?

Das erfahren Sie in den Planungs- und Baugesetzen Ihres Kantons sowie in den Bau- und Zonenordnungen Ihrer Gemeinde.

Fragen Sie im Zweifelsfall direkt bei der Gemeindeverwaltung.

Die genauen Grundstücksgrenzen finden Sie im Grundbuch. Auch neue Abmachungen sind unbedingt dort einzutragen.

Grenzverletzungen sind in der Regel nicht zulässig und müssen beseitigt werden, wenn der Nachbar dies verlangt.

Aber: In den meisten Kantonen verjähren Beseitigungsansprüche nach einer bestimmten Zeit – im Kanton Zürich etwa bereits nach fünf Jahren.

Laut Kapprecht (Art. 687 Abs. 1 ZGB) dürfen Sie Wurzeln und Äste zurückschneiden, wenn sie sich auf Ihrem Grund befinden.

Voraussetzungen: Es muss Ihnen ein Schaden entstanden sein – und Ihr Nachbar hat die Wurzeln oder Äste nicht innert einer von Ihnen angesetzten angemessenen Frist beseitigt.

Sie sind dazu verpflichtet, die Pflanze fachgerecht zurückzuschneiden, sodass sie nicht unnötig beschädigt wird. Die abgeschnittenen Äste und Wurzeln dürfen Sie behalten.

3. Nachbarschaftsstreit: Wo finde ich professionelle Hilfe?

Fachstellen helfen Ihnen, angemessen und zielführend bei Nachbarschaftsstreit vorzugehen.

Hier finden Sie professionelle Unterstützung:

Mieterinnen- und Mieterverband Als Mieterin oder Mieter finden Sie beim Mieterinnen- und Mieterverband Unterstützung. Er bietet eine Rechtsberatung und hilft Ihnen, Ihren Anspruch auf ungestörten Gebrauch der Mietsache durchzusetzen.
Hauseigentümerverband Schweiz Der Hauseigentümerverband Schweiz bietet telefonische Rechtsauskunft rund um den Bereich Wohn- und Grundeigentum. Dazu gehören Streitigkeiten mit Nachbarn.
Mediation Ist der Streit verfahren und kompliziert, bietet sich eine professionelle Mediation an.

Ziel ist es, Vereinbarungen zu finden , die beide Konfliktparteien akzeptieren und das nachbarschaftliche Verhältnis verbessern.

Ein Verzeichnis von Mediatorinnen und Mediatoren in Ihrer Region finden Sie beim Schweizerischen Dachverband Mediation SDM.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 01.09.2013

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