Maklervertrag in der Schweiz kündigen: Mit Vorlage zur Kündigung des Maklermandats

Ob Unzufriedenheit mit dem Makler oder eine veränderte private Situation: Es gibt viele Gründe für eine Kündigung des Maklervertrags. Comparis gibt Tipps rund um die Kündigung und hilft mit einer praktischen Kündigungsvorlage.

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Elena Wetli

06.04.2023

Wie kündige ich den Vertrag mit meinem Makler?

iStock / jeffbergen

1.Was tun bei Unzufriedenheit mit dem Makler? 
2.Wann kann ich dem Makler kündigen?
3.Welche Kosten können nach der Kündigung des Maklers anfallen?
4.Vorlage für die Kündigung des Maklervertrags
5.Nach der Kündigung: Privat verkaufen?
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1. Was tun bei Unzufriedenheit mit dem Makler? 

Sind Sie unzufrieden mit Ihrer Maklerin oder Ihrem Makler? Suchen Sie das Gespräch. Legen Sie offen, womit Sie unzufrieden sind. Meistens liegt es im Interesse des Maklers, einen guten Eindruck bei Ihnen zu hinterlassen.

Ergibt sich aus dem Gespräch keine zufriedenstellende Lösung, können Sie den Vertrag mit der Maklerin oder dem Makler kündigen.

2. Wann kann ich dem Makler kündigen?

Der Maklervertrag ist ein einfacher Auftrag und somit grundsätzlich jederzeit und ohne Angaben von Gründen widerrufbar oder kündbar (Art. 404 Abs. 1 OR). Das gilt sowohl für unbefristete als auch befristete Verträge.

Mündlich abgeschlossene Maklerverträge sind zwar rechtskräftig, deren Inhalt aber schwer zu beweisen. Das gilt sowohl für die Maklerin oder den Makler als auch für die Immobilienbesitzenden. Bei Unstimmigkeiten kann das zu Problemen führen. Es empfiehlt sich, den Vertrag sowie Zusätze oder Änderungen immer schriftlich festzuhalten.

3. Welche Kosten können nach der Kündigung des Maklers anfallen?

Bei einer Kündigung können gewisse Kosten fällig werden. Viele Kostenpunkte sind im Maklervertrag festgehalten – überprüfen Sie deshalb den bestehenden Maklervertrag. Folgende Kosten sind möglich:

Schadenersatz bei Kündigung «zur Unzeit»

Sie haben das Recht, den Maklervertrag jederzeit zu kündigen. Aber: Sie dürfen den Vertrag nicht «zur Unzeit» kündigen. Tun Sie das trotzdem, werden Sie allenfalls schadensersatzpflichtig.

Das ist etwa der Fall, wenn Sie in einem ungünstigen Moment den Vertrag auflösen und das für den Vertragspartner Nachteile mit sich bringt. Fordert die Maklerin oder der Makler einen Schadenersatz, liegt die Beweislast bei ihr oder ihm.

Vereinbarung zum Aufwendungsersatz

Makler dürfen sich einen Teil ihrer Kosten zurückerstatten lassen. Das gilt auch bei einer vorzeitigen Kündigung. Im Maklervertrag ist meist die Rede von Aufwendungsersatz oder Aufwandsentschädigung.

Mögliche Kosten sind etwa Ausgaben für Inserate und Fotografien, Werbetafeln oder Reisespesen. In manchen Verträgen ist auch eine hohe Konventionalsstrafe bei frühzeitiger Kündigung vorgesehen. Dies ist unzulässig. Eine Konventionalsstrafe ist nur im Falle einer Vertragsverletzung zulässig.

Anspruch auf Provision bei späterem Verkauf

Verkaufen Sie die Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt und geht der Verkauf auf die Maklertätigkeiten zurück, kann die Maklerin oder der Makler die vertraglich vereinbarte Maklerprovision verlangen. Dieser Grundsatz gilt auch nach der Kündigung. Im Maklervertrag ist dies üblicherweise unter «Kausalität» festgehalten.

Zahlt eine Versicherung etwas an die Kosten?

Bei Rechtsstreitigkeiten mit der Maklerin oder dem Makler greift allenfalls eine Rechtsschutzversicherung. Wenden Sie sich am besten direkt an Ihre Versicherung.

4. Vorlage für die Kündigung des Maklervertrags

Den Maklervertrag können Sie sowohl mündlich als auch schriftlich kündigen. Am besten kündigen Sie schriftlich. So haben Sie im Streitfall einen Beweis für die erfolgte Kündigung. 

5. Nach der Kündigung: Privat verkaufen?

Nach einer erfolglosen Zusammenarbeit mit der Maklerin oder dem Makler sind Sie vielleicht versucht, die Immobilie privat zu verkaufen. Das hat sowohl Vor- als auch Nachteile. Meistens ist die erneute Beauftragung eines Maklers sinnvoller als ein privat durchgeführter Verkauf. Sind Sie unsicher? Verschaffen Sie sich einen Überblick zum Immobilienverkauf ohne Makler.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 08.05.2019

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