Wie kann ich einen Parkplatz reservieren für den Umzug?
Ohne freien Parkplatz in Wohnungsnähe wird das Zügeln ziemlich anstrengend. Comparis zeigt, wie Sie in verschiedenen Städten ein Parkverbotsschild reservieren können. Und Sie erhalten weitere Tipps rund ums Thema Parkplatz für den Umzug.
08.03.2023
Stadt Winterthur / Departement Bau
1. Wie kann ich einen Parkplatz reservieren für den Umzug?
Brauchen Sie einen Parkplatz für den Umzug? Mit einem mobilen Halte- oder Parkverbot können Sie einen Parkplatz reservieren. Die Schilder stellen Sie dann am gewünschten Parkplatz auf.
Die meisten Zügelunternehmen kümmern sich um die Organisation des Parkverbots. Teilweise zahlen Sie dafür keinen Aufpreis.
2. Wo erhalte ich ein Halteverbot für den Umzug?
Ein mobiles Park- oder Halteverbot erhalten Sie bei Polizeistellen oder einer anderen zuständigen Behörde. Das Vorgehen variiert von Stadt zu Stadt.
Parkverbotsschilder in Basel-Stadt
In Basel-Stadt können Sie Parkverbotsschilder fürs Zügeln im Areal des Güterbahnhofs Wolf beziehen und retournieren.
Alternativ können Sie gegen einen Aufpreis von 50 Franken die Schilder auch liefern und aufstellen lassen.
Schilder bestellen: spätestens zehn Tage vor Zügeltermin
Schilder aufstellen: 48 Stunden vor der Nutzung
Kosten: fünf Franken pro Tag
Depot: zehn Franken
Parkplatz sperren in Bern
In der Stadt Bern können Sie die Sperrsignale über die Kantonspolizei beziehen. Zuständig ist die Fachstelle Signalisationen. Sie müssen sich zuerst dort per E-Mail oder Telefon melden, bevor Sie die Schilder abholen können.
Schilder bestellen: spätestens acht Tage vor Zügeltermin
Schilder aufstellen: 48 Stunden vor der Nutzung in der weissen und blauen Zone sowie der unteren Altstadt; 24 Stunden vor der Nutzung bei gebührenpflichtigen oder Kurzzeitparkplätzen
Kosten: je nach Standort zwischen 100 und 300 Franken
Weisse oder blaue Zone reservieren in Zürich
In der Stadt Zürich ist die Stadtpolizei für die Sperrung von Parkflächen zuständig. Wenden Sie sich an die Polizeidienststelle in Ihrem Postleitzahl-Kreis.
Schilder bestellen: in der weissen Zone drei Tage; in der blauen Zone spätestens sieben Tage vor dem Zügeltermin
Schilder aufstellen: in der weissen Zone 24 Stunden vor der Nutzung; in der blauen Zone fünf Tage vor der Nutzung
Kosten: je nach Zone und Tarif zwischen 75 und 100 Franken
Sperren von Parkplätzen in Lausanne
Die Stadtpolizei Lausanne autorisiert das Sperren von Parkplätzen. Sie können via Formular einen Auftrag erteilen. Der Service umfasst das Anbringen und Entfernen der Beschilderung, die zur Reservierung der gewünschten Parkplätze erforderlich ist.
Schilder bestellen: spätestens sieben Tage vor dem Zügeltermin
Kosten für die Grundgebühr: 130 Franken (zuzüglich Mehrwertsteuer)
Zusätzliche Gebühren: je nach Parkzone zwischen acht und zwölf Franken pro Halbtag oder zwischen 15 und 24 Franken pro Tag
Parkplatz reservieren in Genf
Im Kanton Genf ist die jeweilige Gemeinde für die Parkplatzreservation verantwortlich. Die Gemeinde stellt Ihnen in der Regel die Parkverbotsschilder zu. Manche Gemeinden bieten diesen Service nicht. Dort können Sie sich alternativ bei privaten Anbietern (z.B. Traceroute oder Carbonie) melden.
Schilder bestellen: spätestens fünf Tage vor dem Zügeltermin
Schilder aufstellen: 72 Stunden vor der Nutzung
3. Parkplatz sperren: Wie viel Parkplatzfläche brauche ich?
Sie brauchen Platz fürs Zügelauto und genügend Raum zum Ein- und Ausladen. Die Faustregel lautet: Fahrzeuglänge plus 3 bis 5 Meter, um Waren ein- bzw. auszuladen. Hier finden Sie Tipps, welche Grösse Ihr Umzugswagen haben sollte.
4. Kann ich mit Absperrband einen Parkplatz freihalten für den Umzug?
Verzichten Sie auf selbst gebastelte Parkverbotsschilder und bringen Sie keine Absperrbänder an. Das ist ein Eingriff in die Strassenverkehrsordnung. Dafür können Sie eine Busse erhalten. Fehlt die offizielle Genehmigung für die abgesperrte Fläche, können Sie das Parkverbot gesetzlich nicht erzwingen.
5. Was, wenn jemand mein Halteverbot missachtet?
Steht ein Fahrzeug trotz organisiertem Parkverbot im abgesperrten Bereich? Versuchen Sie, den Halter des Fahrzeugs ausfindig zu machen. Gelingt das nicht, können Sie die Polizei kontaktieren. Sie organisiert das Abschleppen des Wagens.
6. Was gilt bei einem generellen Parkverbot?
Das Zügelauto dürfen Sie auch im Bereich eines generellen Parkverbots abstellen. Dabei müssen Sie die Regeln des Güterumschlags beachten. Ein Regelverstoss hat eine Busse zur Folge.
Das Zügelauto dürfen Sie nur für die Ent- bzw. Beladedauer parkieren. Sie dürfen sich strenggenommen nicht vom Auto entfernen, sondern müssen nach dem Ent- oder Beladen sofort das Auto wegfahren. Gefährdet das abgestellte Fahrzeug den Verkehr, müssen Sie ein Pannendreieck aufstellen.
Achtung: Parkieren in einem Halteverbot ist untersagt. Es ist in der Regel auch kein Güterumschlag erlaubt. Ausnahmen sind deutlich auf dem Halteverbotsschild vermerkt.
Ein Halteverbot gilt in bestimmten Fällen auch ohne Signalisation (Art. 18 Abs. 2 VRV). Zum Beispiel fünf Meter vor einem Fussgängerstreifen.
7. Darf ich den Umzugswagen in der blauen Zone parkieren?
Ihren Umzugswagen dürfen Sie in der blauen Zone parkieren. Auch hier gilt: Sie dürfen das Fahrzeug nur während des Ein- und Ausladens auf dem Parkplatz stehen lassen. Sie müssen die zulässige Parkzeit einhalten und die Parkscheibe gut sichtbar hinter der Scheibe platzieren. Die Parkscheibe dürfen Sie nicht nachstellen.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 04.11.2020