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von Frédéric Papp
01.09.2021

Bild: iStock / DaniloAndjus
Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt weiterhin 1,25 Prozent. Die Höhe Ihrer Mietzinsreduktion können Sie direkt auf comparis.ch berechnen.
Der hypothekarische Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen liegt aktuell bei 1,25 Prozent. Bis Anfang März 2020 betrug er 1,5 Prozent. Für viele Mieterinnen und Mieter eröffnet sich die Chance, eine Mietpreissenkung in der Höhe von mindestens 3 Prozent einzufordern.
Der Referenzzinssatz dient als Orientierung bei der Berechnung der Mieten: Sinkt der Referenzzins, sollten in der Folge auch die Mieten sinken. Allerdings: Vermieter sind nicht verpflichtet, die Mieten bei gesunkenem Referenzzinssatz automatisch anzupassen. Mieterinnen und Mieter müssen somit selber aktiv werden. Berechnen Sie vorab Ihren Senkungsanspruch.
Haben Sie bei der letzten Senkung keine Mietzinsreduktion beantragt? Dann sollten Sie jetzt handeln. In Ihrem Mietvertrag oder der letzten Erhöhungsanzeige finden Sie den aktuell verwendeten Zinssatz.
Wichtig: Eine Mietreduktion greift erst ab dem nächsten ordentlichen Kündigungstermin. Warten Sie nicht zu lange. Achten Sie beim Verfassen des Briefes darauf, dass alle im Mietvertrag aufgeführten Mieterinnen und Mieter unterschreiben müssen.
Jetzt Musterbrief herunterladenSeit September 2008 hat der hypothekarische Referenzzinssatz einen Einfluss auf die Mietzinsen. 2008 lag dieser noch bei 3,5 Prozent und sank seither kontinuierlich. Die aktuellen Daten werden jeweils vierteljährlich durch das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) bekannt gegeben.
Eine Senkung der Miete von Nebenobjekten wie Parkplätzen oder Bastelräumen ist grundsätzlich möglich, wenn ein sogenannter «innerer Zusammenhang» zwischen Mietwohnung (= Hauptobjekt) und Nebenobjekt gegeben ist. Der ist erfüllt, wenn beide Mietobjekte in demselben Vertrag geregelt sind. Ein «innerer Zusammenhang» besteht auch bei zwei separaten Mietverträgen, wenn a) Neben- und Hauptobjekt von derselben Verwaltung vermietet werden und b) klar ist, dass das Nebenobjekt nur deshalb gemietet wurde, weil das Hauptmietobjekt in derselben Liegenschaft ist.
Der Vermieter muss innert 30 Tagen antworten. Er kann die Senkung der Miete zum Beispiel wegen Teuerung oder gesteigerter Betriebskosten ablehnen. Mieter sollten entsprechende Einwände prüfen:
Achtung: Nicht alle Mieter profitieren vom tiefen Referenzzinssatz. Mietverträge mit indexierten oder staatlich verbilligten Mieten (oft bei Baugenossenschaften) sind nicht an den Referenzzinssatz gekoppelt. Wer einen solchen Vertrag hat, kann in diesem Fall auch keinen Senkungsanspruch geltend machen.
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