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3.5 Zimmer, 113 m²
Objektart
Wohnung
Verfügbar ab
nach Vereinbarung
Kaufpreis
CHF 1'010'000
7418 Tomils
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Online seit einem Monat

Objektart
Wohnung
Zimmer
3.5
Geschoss
nicht verfügbar
Wohnfläche
113 m²
Baujahr
2026
Verfügbar ab
nach Vereinbarung
Kaufpreis
Kaufpreis
CHF 1'010'000
Beschreibung
Grosszügige Gartenwohnung
Die letzte Gartenwohnung im Schlossblick Tomils
Der Piz Beverin Richtung Südwesten und das wunderbare Schloss Ortenstein im Nordosten, das ist was Sie sehen, wenn Sie morgens aufstehen.
Das Projekt wurde gemeinsam mit der Gemeinde Domleschg ausgearbeitet, die Zonenordnung erfordert gewisse Auflagen.
Hier die Wichtigsten:
Die Wohnungen dürfen nur als Erstwohnsitz im Sinne des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen genutzt werden.
Die Wohnungsnutzung ist nur durch Personen zulässig, welche das 50. Altersjahr vollendet haben. (*Lebenserfahrene)
Die Wohnungen dürfen von Personen gekauft werden, welche die Auflagen zur Bewohnung nicht erfüllen. (Z.B. Kinder der jeweiligen Person).
Langzeitvermietung ist ebenfalls erlaubt. (Renditeobjekt)
Bei Ehepaaren, Personen in gefestigtem Konkubinat oder Personen in eingetragenen Partnerschaften muss zumindest ein Partner das 50. Altersjahr vollendet haben.
Menschen mit Behinderungen im Sinne von Art. 2 des Behinderten-gleichstellungsgesetzes sind unabhängig von ihrem Alter berechtigt, die Wohnungen zu nutzen. Für ihre Partner/Partnerinnen oder Mitbewohner gelten dieselben Grundsätze wie für die Partner /Partnerinnen oder Mitbewohner von Personen, welche das 50. Altersjahr vollendet haben.
Das ist eine von verschiedenen Wohnungen, welche angeboten werden.
Gerne schicken wir Ihnen die weiteren Unterlagen wie Baubeschrieb und Verkaufsdossier zu.
Der Piz Beverin Richtung Südwesten und das wunderbare Schloss Ortenstein im Nordosten, das ist was Sie sehen, wenn Sie morgens aufstehen.
Das Projekt wurde gemeinsam mit der Gemeinde Domleschg ausgearbeitet, die Zonenordnung erfordert gewisse Auflagen.
Hier die Wichtigsten:
Die Wohnungen dürfen nur als Erstwohnsitz im Sinne des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen genutzt werden.
Die Wohnungsnutzung ist nur durch Personen zulässig, welche das 50. Altersjahr vollendet haben. (*Lebenserfahrene)
Die Wohnungen dürfen von Personen gekauft werden, welche die Auflagen zur Bewohnung nicht erfüllen. (Z.B. Kinder der jeweiligen Person).
Langzeitvermietung ist ebenfalls erlaubt. (Renditeobjekt)
Bei Ehepaaren, Personen in gefestigtem Konkubinat oder Personen in eingetragenen Partnerschaften muss zumindest ein Partner das 50. Altersjahr vollendet haben.
Menschen mit Behinderungen im Sinne von Art. 2 des Behinderten-gleichstellungsgesetzes sind unabhängig von ihrem Alter berechtigt, die Wohnungen zu nutzen. Für ihre Partner/Partnerinnen oder Mitbewohner gelten dieselben Grundsätze wie für die Partner /Partnerinnen oder Mitbewohner von Personen, welche das 50. Altersjahr vollendet haben.
Das ist eine von verschiedenen Wohnungen, welche angeboten werden.
Gerne schicken wir Ihnen die weiteren Unterlagen wie Baubeschrieb und Verkaufsdossier zu.
Lage & Attraktivität
Nachfrage-Index
99
Seitenansichten
99
Als Favorit markiert
99
Kontaktanfragen
99
Sichtbar in Suchresultaten
99
Anzeigen in Suchabos
Ruhe-Index
Preisvergleich
CHF 100’000
CHF 900’000
Regionaler Durchschnittspreis
CHF 300’000
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