Unfall mit dem Velo: Wer zahlt?

Wie ist das eigentlich, wenn ein Unfall mit dem Velo passiert? Was man zu diesem Thema wissen sollte, bevor man sich auf den Drahtesel schwingt, hat comparis.ch zusammengefasst.

22.06.2016

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Ein Fahrradpneu ist zu sehen.

Thinkstock

1.Unfall mit dem Velo: Was ist zu tun?
2.Kollision mit einem Auto: Wer zahlt?
3.Kurz-Info zur Veloversicherung

Die Velos stehen bereit – geputzt und zurechtgemacht für den sommerlichen Ausflug. Für den nicht ganz unwahrscheinlichen Fall der Fälle sollte man aber auch an den Versicherungsschutz denken: Wer zahlt eigentlich für die Schäden, wenn es zu einem Unfall kommt?

Eines vorweg: Wer eine Privathaftpflichtversicherung hat, kann beruhigt aufsteigen. Darin ist nämlich seit der Abschaffung der Velovignette 2012 die Veloversicherung integriert.

Unfall mit dem Velo: Was ist zu tun?

Nach einem Sturz oder einer Kollision mit Gegenständen, Tieren oder anderen Verkehrsteilnehmern gilt: Nachdem die Unfallstelle abgesichert wurde, unbedingt ein Unfallprotokoll ausfüllen. Wenn möglich Zeugen befragen und Daten aufnehmen. Je nach Schuldfrage übernimmt nun die eigene Haftpflichtversicherung oder jene des „Kontrahenten“ die Kosten des jeweils anderen. Die Polizei muss immer dann gerufen werden, wenn es Verletzte gibt, die zum Arzt müssen, oder wenn einer der Unfallbeteiligten dies verlangt.

Folgende Beispielsituation: Velofahrer Alex war für einen Augenblick unachtsam und hat mit seinem Velo einen Unfall verursacht. Seine Privathaftpflichtversicherung zahlt für die Sach- und Personenschäden der anderen Unfallbeteiligten. Für die Schrammen an seinem eigenen Velo kommt sie jedoch nicht auf. Weil Alex aber ein teures Velo hat und oft damit unterwegs ist, hat er eine Zusatzversicherung abgeschlossen – eine Velo-Unfallkasko. Da er sich bei dem Unfall den Knöchel verstaucht hat und zum Arzt muss, meldet er dies gleich auch noch seiner Unfallversicherung.

Kollision mit einem Auto: Wer zahlt?

Wegen der grundsätzlichen Gefahr und Überlegenheit von Autos gegenüber Velofahrern gibt es folgende gesetzliche Regelung: Die Versicherung des Autolenkers, der in einen Unfall mit einem Velo verwickelt ist, muss sich ungeachtet der Schuldfrage an den Kosten eines Schadens beteiligen. Aber Achtung: Dies gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit des Velofahrers. Wer mit Blick auf sein Smartphone ein Stoppschild missachtet und eine Kollision verursacht, wird nur schwer behaupten können, dass den Autofahrer eine Mitschuld trifft. Den grössten Teil der Kosten würde in diesem Fall die Privathaftpflichtversicherung des Velofahrers übernehmen.

Kurz-Info zur Veloversicherung

  • Eine Veloversicherung muss eigenverantwortlich abgeschlossen werden. Möglich ist dies mittels Privathaftpflichtversicherung.  E-Bikes bis 25 km/h sind mitversichert. Für stärkere E-Bikes braucht es eine Fahrzeugversicherung oder spezielle Elektroveloversicherung.

  • Damit sind Sach- und Personenschäden gegenüber Dritten für gewöhnlich abgedeckt. Prüfen Sie Ihre Police dennoch auf den Velo-Passus.

  • Für die Deckung der Schäden am eigenen Velo gibt es Zusatzangebote (z. B. Velo-Unfallkasko). Für die eigenen Arztkosten kommt die Unfallversicherung auf.

Velo-Unfälle passieren immer wieder: Alleine 2015 verzeichnete die Stadt Zürich 1361 polizeilich gemeldete Velounfälle – in den meisten Fällen gehen diese jedoch glücklicherweise glimpflich aus. Damit auch finanziell kein grosser Schaden entsteht, ist ein ausreichender Versicherungsschutz wichtig. 

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Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 22.06.2016

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