Umweltzone Deutschland: Auch Schweizer Autofahrer benötigen Umweltplakette

Nicht vergessen: Bei einem Ausflug mit dem Auto nach Deutschland ist in gewissen Zonen die Umweltplakette nötig. Comparis informiert.

09.05.2018

Email

Rote Umweltplakette und Verkehrsschild Umweltzone

iStock / EdnaM

1.Euro-Norm, Umweltplakette und Umweltzone
2.Welche Fahrzeuge sind betroffen?
3.Erste Fahrverbote für Dieselautos
4.Auch Schweizer Autofahrer benötigen Umweltplakette
5.Autofahrern ohne Plakette droht Busse

Frische Luft in deutschen Städten: Die Einführung von Umweltzonen in bereits mehr als 50 Innenstädten führt zu der Frage, ob auch Schweizer Fahrzeuge eine Feinstaubplakette benötigen. Schliesslich bietet sich das lange Auffahrt-Wochenende ideal für einen Ausflug über die Grenze an. comparis.ch zeigt, was es zu beachten gilt und welche Bussen drohen können. 

Umweltzonen spriessen wie Pilze aus dem Boden. Dadurch wird das Thema nicht nur in Deutschland immer bedeutungsvoller. Luftverschmutzung und einhergehender Klimawandel betreffen die ganze Welt – da spricht die Bezeichnung „Globale Erwärmung“ für sich. Mitverantwortlich sind Feinstaub und CO2-Emmissionen, grösstenteils verursacht durch Autofahren. Die Lösung: Umweltfreundlichere Technik, sparsame Fahrweise, geringer Kraftstoffverbrauch – und die Einführung von Umweltplaketten und -zonen.

Euro-Norm, Umweltplakette und Umweltzone

Am 01.03.2007 führten Gesetzgeber die Einteilung deutscher Städte in Umweltzonen ein. Mittlerweile gibt es in Deutschland 58 Zonen (Stand: Februar 2018), die nur von Pkw, Lkw und Bussen mit Umwelt- bzw. Feinstaubplakette befahren werden dürfen und dementsprechend gewisse Abgasstandards einhalten. Das Ziel: Schadstoffemissionen sollen reduziert werden.

Grenzwerte für den Ausstoss von Luftschadstoffen für Kraftfahrzeuge werden bereits seit Anfang der 90er definiert: 1992 mit der Euro-Norm 1. Mit stetig reduzierten Grenzwerten und immer relevanteren Schadstoffen folgten anschliessend in zeitlichen Etappen Euro-Norm 2 bis 6. 

Je nach Schadstoffemission wird das Fahrzeug heute einer roten (Klasse 2), gelben (Klasse 3) oder grünen (Klasse 4) Plakette zugeordnet. Je niedriger die Feinstaubemission, desto höher die Klasse. Welche der drei Plaketten dem Fahrzeug zugewiesen wird, hängt vom Typ des Kraftfahrzeugs ab und legt die Emmissionsschlüsselnummer bzw. der eigetragene Motor im Fahrzeugschein fest. 

Schadstoffgruppe 1 2 3 4
Plakette
Keine Plakette
Rote Plakette
Gelbe Plakette
Grüne Plakette
Diesel
Euro 1 oder schlechter
Euro 2 oder Euro 1 + Partikelfilter
Euro 3 oder Euro 2 + Partikelfilter
Euro 4 oder Euro 3 + Partikelfilter
Benziner
ohne geregelten Kat nach Anl. XXIII StVZO
-
-
mit geregeltem Kat nach Anl. XXIII StVZO bzw. Euro 1 oder besser

Quelle: Umweltbundesamt

Seit September 2009 gilt für neu hergestellte und zugelassene Pkw die Euro-Norm 5, seit 2014 die Euro-Norm 6. Mit Erfolg: Durch die Verringerung von Schadstoffemissionen und Treibstoffverbrauchs hat sich die Luftqualität seither deutlich verbessert.

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Pkw, Lkw und Busse müssen sich an die Feinstaubverordnung halten. Motorräder, 3-rädrige Fahrzeuge, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Arbeitsmaschinen, mobile Maschinen und Geräte, Oldtimer, Behinderten-Kraftfahrzeuge sowie mit Fahrzeuge mit Sonderrecht sind ausgenommen.

Erste Fahrverbote für Dieselautos

Vor einigen Jahren entschieden sich viele Kaufinteressierte für Dieselautos, da diese als sprit- und geldsparend galten. Heute sieht die Lage anders aus: 

Die Suchanfragen nach Fahrzeugen mit Dieselantrieb haben Ende März 2018 ein Rekordtief erreicht. In Deutschland ist das Diesel-Fahrverbot durch Überschreitung der Stickoxid-Belastung bald Realität. Diesel, die nicht die Euro-Norm 6 erfüllen, bleiben in der Garage. Oder dürfen zumindest nicht die Zentren mancher Städte befahren.

Erfahren Sie hier, ob sich der Kauf eines Dieselfahrzeugs trotzdem noch lohnt.

Auch Schweizer Autofahrer benötigen Umweltplakette

Selbstverständlich gilt die Regelung rund um die Umweltplakette und -zone auch für ausländische Fahrzeuge. Erfüllt Ihr Fahrzeug die Euro-Norm nicht, dürfen Sie entsprechende Umweltzonen nicht befahren. Zu beachten ist ausserdem, dass eine Umweltplakette selbst für Elektrofahrzeuge erforderlich ist.

Kümmern Sie sich rechtzeitig um die Plakette, wenn Sie einen Deutschlandbesuch mit dem Pkw planen: Sie erhalten diese zum Beispiel gegen 28 Franken (für TCS-Mitglieder 24 Franken) beim TCS. Dazu wird der Fahrzeugausweis benötigt. Innert rund 10 Arbeitstagen wird Ihnen die Plakette per Post zugestellt. 

Alternativ können Sie die Umweltplakette zu einem günstigeren Preis an vereinzelten Tankstellen, Autowerkstätten oder beim TÜV in Deutschland erwerben. Gegen Vorlage der Zulassungsbescheinigung erhalten Sie die passende Plakette und können diese direkt aufkleben. Informieren Sie sich am besten vor Anfahrt telefonisch, ob die Plakette an der gewünschte Stelle erhältlich ist. 

Autofahrern ohne Plakette droht Busse

Wer die Feinstaubverordnung missachtet oder die Umweltplakette nicht ordnungsgemäss anbringt, muss mit einer Busse rechnen. 80 Euro werden fällig, wenn Sie eine Umweltzone in Deutschland ohne Plakette befahren – das gilt sowohl für Deutsche, als auch für Ausländer. 

Bringen Sie die Umweltplakette deshalb möglichst gerade, an der Innenseite der Windschutzscheibe, rechts unten auf der Beifahrerseite an. Das Kennzeichen Ihres Autos muss dem der Plakette entsprechen. Diese ist demnach an Ihr Kontrollschild gebunden und zeitlich unbegrenzt gültig.

Jetzt Wunschauto finden

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Bussen in Europa: Der grosse Länder-Überblick

21.06.2022

Vier Motorradtouren in der Schweiz: Töfftouren & Ausflugsziele

06.06.2023
Herzlich willkommen! Sie sind jetzt angemeldet.
Zum Benutzerkonto