Auto Tuning

Wie steht es mit dem Versicherungsschutz und dem Strassenverkehrsgesetz, wenn das eigene Auto ein Tuning bekommen hat?

26.01.2021

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Ein getuntes Luxusauto steht in einer Garage. Tuning muss jeweils vom Strassenverkehrsamt bewilligt werden.

iStock / yucelyilmaz

1.Rechtslage Tuning
2.Versicherung von getunten Autos
3.Fazit

Heisser, lauter, schneller: Damit das Autotuning nicht im Fiasko endet, müssen die Änderungen meist offiziell abgenommen werden. comparis.ch klärt auf.

Ein überdimensionaler Auspuff, ein ausgefallener Frontspoiler, aerodynamische Montagen am Heck – der Modifikation von Autos sind rein von den Ideen der Tuningszene her keine Schranken gesetzt. Grenzen beim Tuning in der Schweiz gibt es dennoch in Sachen Paragrafen, Kontrollen und Vorschriften.

Rechtslage Tuning

In der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge ist geregelt, was schweizweit erlaubt ist. Da die Verordnung vieles nicht im Detail regelt, hat die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) zusätzliche Richtlinien erlassen. Weitere Informationen und Tipps bietet auch der Auto Tuning- und Design Verband Schweiz / Liechtenstein (ATVSL).

Ausserordentliche Prüfungspflicht

Gemäss Art. 34 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge besteht für Fahrzeughalter eine ausserordentliche Prüfungspflicht. Vor der Weiterverwendung muss das zuständige Strassenverkehrsamt die Änderungen am Auto abnehmen und im Fahrzeugausweis eintragen. Dadurch sind Sie vor Konsequenzen geschützt. Ansonsten müssen Sie mit einer Busse rechnen. Es kann sogar vorkommen, dass die Polizei ein Auto mit illegalen Tuning-Montagen konfisziert.

Die häufigsten Tuningbedingten melde- und prüfungspflichtigen Tatbestände sind:

  • Leistungssteigerung (Chiptuning)

  • Abgas- und geräuschrelevante Änderungen (Auspuff)

  • Fahrwerksänderung

  • Montage von Fremdfelgen

  • Wechsel der Reifendimension

  • Gewichtsänderung

Erlaubte Leistungssteigerung durch Chiptuning

Mit Chiptuning holen Sie mehr aus Ihrem Auto heraus: Bei dieser Art des Tunings werden die vorhandenen Leistungen des Motors nachträglich gesteigert – egal ob Ihr Auto ein Diesel- oder Benzinmotor hat. Dabei wird auf die Software der Motorsteuerung Einfluss genommen. Chiptuning ist eine einfache Art, wenn Sie die Leistung des Automotors bis zu einem gewissen Prozentsatz steigern möchten. Es ist aber Vorsicht geboten. Beachten Sie das Folgende:

  • In der Schweiz beträgt die gesetzlich erlaubte Leistungssteigerung 20 Prozent.

  • Eine Steigerung der Motorleistung um mehr als 20 Prozent darf nur vom Fahrzeughersteller vorgenommen werden oder dieser erklärt, dass sich das Fahrzeug dafür eignet.

  • Jede Form von Leistungssteigerung ist melde- und prüfungspflichtig.

  • Die Modifikation muss beim Kantonalen Strassenverkehrsamt gemeldet und im Fahrzeugausweis eingetragen werden.

Sie sollten sich zudem bewusst sein, dass nach einem Chiptuning meist auch die Herstellergarantie erlischt, wird die Leistungserhöhung nicht vom Hersteller selbst gemacht. Ausserdem kann ihr Fahrzeug danach ein Mehrverbrauch aufweisen. Daneben führt eine Leistungssteigerung zu mehr Verschleiss und einer deutlich kürzeren Lebenserwartung für den Motor und den Antrieb.

Sollten Sie sich für ein Chiptuning entscheiden: Wählen Sie einen guten Tuning-Anbieter. Lassen Sie das Chiptuning bei einem autorisierten Markenhändler machen, entfällt die Garantie nicht. Fragen Sie zudem nach einer Garantie auf das Tuning selbst.

Sportauspuff

Ebenfalls zur Leistungssteigerung beitragen kann ein Sportauspuff. Dies setzt aber voraus, dass die gesamte Anlage ausgewechselt wird. Das gehört aber zu den gehobenen Tuning-Massnahmen und ist äusserst aufwendig. Deshalb wird aus optischen und geräuschrelevanten Gründen oft nur der Auspuff-Endtopf aufgerüstet.

Die Änderungen am Auspuff sind meistens nicht melde- und prüfungspflichtig. Dazu muss aber eine Lieferantenbestätigung vorliegen. In dieser muss der Lieferant zum Beispiel bestätigen, für welchen Fahrzeugtyp die Anlage vorgesehen ist. Im Merkblatt über Austauschschalldämpfer, -katalysatoren und -partikelfilter ist gelistet, welche Anlagen genehmigt und somit nicht melde- und prüfungspflichtig sind. Die Lieferantenbestätigung müssen Sie dem Fahrzeugausweis beilegen und im Auto mitführen.

Anlagen, die über keine solche Bestätigung verfügen, müssen durch eine behördlich ermächtigte Prüfstelle (Z. B. DTC, FAKT, Abgasprüfstelle Nidau) getestet werden.

Versicherung von getunten Autos

Die Prüfung geschieht nicht nur für Polizei und Behörden. Sie sind auch versicherungstechnisch wichtig. Wer nämlich die gesetzlichen Vorgaben für die Fahrzeugausrüstung nicht befolgt und einen Unfall baut, dem kann die Haftpflichtversicherung im Extremfall die Leistung empfindlich kürzen oder sogar komplett verweigern. Die Versicherung kommt dann zwar für den Schaden auf, fordert das Geld aber vom Autohalter zurück (Regress).

Auch was die Schäden am eigenen Auto betrifft, gibt es den einen oder anderen Versicherungstipp. In der Kaskoversicherung gelten sämtliche Tuning-Teile als Zubehör. Standardmässig schliessen die Versicherungen 10 Prozent des Katalogpreises in die Deckung ein. Wer viel Geld in die Auto-Optimierung investiert, muss dies unbedingt der Versicherung melden. Dadurch werden zwar höhere Prämien fällig, der Vorteil ist jedoch klar: Sie riskieren keine Unterdeckung und müssen im Schadensfall nicht mit Leistungskürzungen rechnen.

Die Anpassung der Versicherungssumme ist eine gute Gelegenheit, um die eigene Versicherung mit anderen Angeboten zu vergleichen – und je nach Kündigungsfrist auf den nächstmöglichen Zeitpunkt zu wechseln. comparis.ch bietet die Möglichkeit, bei mehreren Versicherungen Offerten einzuholen.

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Fazit

Um böse Überraschungen bei der Abnahme oder im Schadenfall zu vermeiden: Informieren Sie sich im Vorfeld über die allfälligen Auflagen, wie auch über die möglichen Kosten bei der zuständigen Behörde und kommunizieren Sie Änderungen Ihrer Versicherung. In Zweifelsfällen kontaktieren Sie direkt das zuständige Strassenverkehrsamt bzw. Ihre Versicherung.

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