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Von Wechselschildern spricht man, wenn mehrere Fahrzeuge unter demselben Kontrollschild zugelassen sind.
Bei Wechselschildern gilt die Versicherung in vollem Umfang für das Fahrzeug, das vorschriftsgemäss mit den Schildern ausgestattet ist. Für das nicht mit den Wechselschildern versehene Fahrzeug gelten Haftpflicht- und Kaskoversicherung nur für Schäden, die sich nicht auf einer öffentlichen Strasse ereignen (z.B. auf einem privaten Parkplatz). Im Haftpflichtfall, für den die Versicherung gemäss Strassenverkehrsrecht aufkommen muss, wird die Versicherung die erbrachten Leistungen vom Versicherungsnehmer zurückfordern. Die Kaskodeckung kann in der Regel für jedes Fahrzeug individuell gewählt werden; möglich ist also zum Beispiel für das eine Fahrzeug die Vollkaskodeckung, für das andere nur Teilkasko.
Wechselschildprämien können noch nicht via comparis.ch berechnet werden, da diese Option auf den Onlinerechnern der Versicherungsgesellschaften in der Regel nicht verfügbar ist.
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