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Reiseversicherung in der Schweiz: Was ist versichert?

Unerwartete Ereignisse in den Ferien können teuer sein. Mit einer Reiseversicherung können Sie sich gegen finanzielle Risiken absichern. Comparis informiert.

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Magdalena Soll

03.07.2025

Eine Hand hält ein kleines Schild aus Holz, aus dem ein Flugzeug ausgeschnitten ist.

iStock / sommart

1.Was ist in der Reiseversicherung versichert?
2.Welche Risiken deckt eine Jahresreiseversicherung?
3.Für wen lohnt sich eine Jahresreiseversicherung?
4.Tipps zum Reiseschutz
5.Reiseversicherung als Ergänzung zur Krankenversicherung

1. Was ist in der Reiseversicherung versichert?

Die Deckungen der Reiseversicherung unterscheiden sich je nach Anbieter und Versicherungspaket. Teils können Sie verschiedene Versicherungs-Bausteine frei kombinieren. So können Sie den Versicherungsschutz auf Ihre Bedürfnisse anpassen.

Die Reiserücktrittsversicherung hilft, wenn Ihre Begleitperson oder Sie die Reise nicht antreten können. Versichert ist der Rücktritt von der Reise aber nur aus bestimmten Gründen – etwa bei Krankheit oder Naturkatastrophen.

Prüfen Sie Ihre Police auf die eingeschlossenen Ereignisse und Gründe.

Gut zu wissen: Teilweise wird die Reiserücktrittsversicherung auch Annullationsversicherung genannt.

Mögliche Gesundheitskosten im Ausland sind durch die obligatorische Krankenversicherung und Unfallversicherung (UVG) teilweise versichert. Die Höhe der Deckung ist aber vor allem bei Ländern ausserhalb von EU/Efta begrenzt – ein Notfall kann dann teuer werden.

Eine Reisekrankenversicherung lohnt sich besonders in Ländern mit hohen Gesundheitskosten. Dazu gehören etwa die USA und Japan.

Gut zu wissen: Die Reisekrankenversicherung wird teilweise auch Heilungskostenversicherung genannt.

Müssen Sie oder Ihre Begleitperson Ihre Reise aus bestimmten Gründen frühzeitig beenden oder den Aufenthalt verlängern? Dann hilft die Assistance-Versicherung. Sie zahlt zum Beispiel Kosten für:

  • den Rücktransport inklusive nötiger neuer Flugtickets

  • allenfalls ein Hotel bei einer nötigen Verlängerung des Aufenthalts

  • Bergung und Rettung

Gründe für den Unterbruch oder die Verlängerung der Reise können etwa Krankheit oder Unfall sein. Aber: Reiseversicherungen zahlen je nach Bestimmungen auch aus nicht-medizinischen Gründen.

Das Reisegepäck ist in der Reiseversicherung oft nicht versichert. Viele Versicherungen bieten deshalb eine separate Reisegepäckversicherung an. Dieser Zusatz deckt etwa die Risiken bei

  • Diebstahl und Raub

  • Beschädigung

  • Verlust und Beschädigung während der Beförderung durch ein Transportunternehmen

Nicht gedeckt sind in der Regel selbst verlorene oder liegen gelassene Gegenstände.

Gut zu wissen: Oft ist das Gepäck bereits über die Hausratversicherung oder Ihren Kreditkarten-Anbieter versichert. Prüfen Sie die entsprechenden Policen, um eine Doppelversicherung zu vermeiden.

Möchten Sie im Ausland ein Fahrzeug nutzen? Dann hilft Ihnen bei Verkehrsunfällen und Pannen ausserhalb der Schweiz eine Fahrzeug-Assistance-Versicherung. Das gilt für Ihr eigenes Auto wie oft auch für Mietfahrzeuge.

Die Fahrzeug-Assistance deckt unter anderem:

  • Pannenservice

  • Abschleppdienst

  • Rückführungskosten

  • Übernachtungskosten und Kosten für die Rückreise

Die Deckung ist oft auf Europa beschränkt. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise, ob die Versicherung auch in Ihrem Ferienland gilt.

Gut zu wissen: Es gibt auch extra Versicherungen für Mietwagen. Diese zahlen zum Beispiel den Selbstbehalt bei der Mietwagen-Versicherung.

Prüfen Sie vor Ihrer Reise auch den Abschluss einer Rechtsschutz-Versicherung. Denn: Ein Rechtsstreit kann teuer werden. Klären Sie vor dem Abschluss ab, in welchen Ländern die Versicherung gilt.

Gut zu wissen: In einigen Reiseversicherungen ist auch eine Reiserechtsschutz-Versicherung enthalten. Auch einige Krankenkassen-Zusatzversicherungen bieten einen Reiserechtsschutz.

Rechtsschutz-Versicherungen vergleichen

2. Welche Risiken deckt eine Jahresreiseversicherung?

Es gibt zwei verschiedene Arten der generellen, ganzjährigen Reiseversicherung: die Annulationsversicherung und die Assistance-Versicherung. Je nach Versicherung können Sie die Bausteine einzeln oder in Kombination abschliessen.

Annulationsversicherungen decken Kosten, wenn Sie eine Reise nicht antreten können. Die Assistance-Versicherung hilft Ihnen und deckt Kosten, wenn während der Reise etwas passiert. Dazu zählt auch, wenn Sie aufgrund einer versicherten Gefahr die Reise abbrechen oder unterbrechen müssen.

Bei welchen Gefahren zahlt die Versicherung?

Sie oder Ihre Begleitperson müssen Ihre Reise absagen, unterbrechen oder verlängern? Dann zahlen die Annullationsversicherung und Assistance-Versicherung nur aus bestimmten versicherten Gründen.

Dazu gehören etwa Krankheit und Todesfall von Ihnen und nahestehenden Personen. Auch berufliche Gründe wie ein Jobverlust ist ein versicherter Grund. Mehr Gründe sehen Sie in der Grafik.

3. Für wen lohnt sich eine Jahresreiseversicherung?

Eine Jahresversicherung lohnt sich oft, wenn Sie mehrmals pro Jahr verreisen. Auch bei mittel- bis hochpreisigen Reisen sollten Sie prüfen, ob die Jahresversicherung allenfalls günstiger ist. Denn: Bei einer Reiseversicherung sind die Kosten oft abhängig vom Reisepreis.

Planen Sie nur eine Reise im Jahr, kann sich aber eine Versicherung für die einzelne Reise eher lohnen. Vergleichen Sie am besten verschiedene Angebote.

Jahresreiseversicherungen laufen für ein Jahr. Die meisten verlängern sich danach automatisch. In der Regel liegt die Kündigungsfrist bei drei Monaten. Das kann aber je nach Versicherung anders sein – prüfen Sie also Ihre Police.

Wichtig: Bei Kündigungsbriefen gilt in der Regel das Eingangsdatum bei der Versicherung – nicht der Poststempel.

Sie müssen schriftlich kündigen. Einige Versicherungen bieten ein Online-Portal zur Kündigung an. Wichtige Informationen in der Kündigung sind

  • die Absenderin oder der Absender

  • die Empfängerin oder der Empfänger

  • das Datum

  • die Policennummer

  • Ihre Unterschrift, falls Sie nicht online kündigen

Gut zu wissen: Sie können Ihre Reiseversicherung bei einem Schadensfall ausserterminlich auflösen (Art. 42 VVG). Dazu müssen Sie spätestens 14 Tage nach Schadensabwicklung kündigen.

4. Tipps zum Reiseschutz

  • Prüfen Sie, ob Sie bereits eine Reiseversicherung haben. Auch Kreditkarten und Hausratversicherungen beinhalten teilweise einen Reiseschutz. Aber: Der Schutz der Kreditkarte gilt oft nur, wenn Sie die Reise auch mit der Karte bezahlt haben.

  • Die Rega ist keine Versicherung. Auch als Gönnerin oder Gönner haben Sie keinen Rechtsanspruch auf Leistungen.

  • Kontaktieren Sie bei Vorfällen im Ausland schnellstmöglich die Versicherung. Nehmen Sie dafür die Notfallnummer, Ihre Policennummer und Versicherungskarte in die Ferien mit.

5. Reiseversicherung als Ergänzung zur Krankenversicherung

Die obligatorische Grundversicherung und die Unfallversicherung (UVG) zahlen medizinisch notwendige Behandlungen im Ausland grundsätzlich. Aber: Es gibt Beschränkungen und Maximalbeträge.

Je nach Reiseziel und Bedürfnissen sind also nicht alle Kosten durch Krankheit oder Unfall gedeckt. Eine Zusatzversicherung kann sich deshalb lohnen.

Wichtig: Nehmen Sie auf Ihre Reise immer die «europäische Krankenversicherungskarte» mit. Meist ist sie auf der Rückseite Ihrer Krankenkassen-Karte aufgedruckt.

Die Heilungskostenversicherung deckt im Normalfall die Kosten von Notfallbehandlungen im Ausland. Das gilt für die Heilungskosten, die nicht über die Kranken- oder Unfallversicherung gedeckt sind.

Beispiel: Sie machen in den USA Ferien und haben Nierenschmerzen. Die ambulante Behandlung kostet 20'000 Franken. In der Schweiz kostet die gleiche Behandlung 3'300 Franken – Ihre Krankenkasse zahlt höchstens 2'970 Franken (maximal 90 Prozent von 3'300 Franken). Die Heilungskostenversicherung übernimmt die restlichen 17'030 Franken.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 29.07.2024

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