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Lenker, die über 25 Jahre alt, aber noch nicht zwei Jahre lang im Besitz eines Führerausweises sind, bezeichnet man gemeinhin als Neulenker. Der Lernfahrausweis gilt in diesem Fall nicht als Führerausweis.
Autoversicherungen verlangen bei Neulenkern in der Regel ein Selbstbehalt von 500 Franken im Schadenfall.
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