Motorrad importieren in die Schweiz: Checkliste & Kosten

Sie wollen beim Umzug Ihr Motorrad in die Schweiz importieren? Dann müssen Sie es beim Zoll deklarieren. Was Sie dabei beachten müssen, zeigt Comparis.

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Magdalena Soll

23.04.2024

Eine Person fährt mit dem importierten Motorrad durch die Schweiz.

iStock / Merpics

1.Welche Dokumente brauche ich, um mein Motorrad in die Schweiz zu importieren?
2.Nach der Einfuhr: Motorrad in der Schweiz zulassen
3.Motorfahrzeugkontrolle: Das Motorrad beim Strassenverkehrsamt in der Schweiz vorführen
4.Motorrad importieren in die Schweiz: Kosten

1. Welche Dokumente brauche ich, um mein Motorrad in die Schweiz zu importieren?

Beim Überqueren der Grenze müssen Sie Ihr Fahrzeug beim Zoll an der Schweizer Grenze unaufgefordert selbst deklarieren. Besitzen Sie das Motorrad oder Moped schon länger als sechs Monate, gilt es als Übersiedlungsgut. Es fallen dann keine Abgabegebühren für die Einfuhr an.

Gut zu wissen: Eine typische Schweizer Bezeichnung für Motorrad ist «Töff».

Generell gelten für Fahrzeuge die gleichen Bedingungen wie für Ihr restliches Umzugsgut. Sie müssen das Motorrad beim ersten Grenzübertritt beim Zoll vorführen. Wichtig: Die benötigten Unterlagen unterscheiden sich je nachdem, wie lange Sie Ihr Motorrad besitzen.

Motorräder, die Sie länger als sechs Monate besitzen

Sie besitzen Ihr Motorrad seit mehr als sechs Monaten? Dann sind folgende Dokumente für die Überführung des Motorrads in die Schweiz wichtig:

  • Amtlicher Ausweis

  • Fahrzeugausweis und wenn vorhanden Zulassungsschein. Den brauchen Sie auch, wenn er nicht mehr gültig ist.

  • Antragsformular 18.44 für Übersiedlungsgut

  • Nachweis der Wohnsitzverlegung, etwa Ihren Mietvertrag. Eine Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung ist für EU- und Efta-Staatsangehörige nicht nötig.

Bei der Eidgenössischen Zollverwaltung finden Sie ein Merkblatt zur Einfuhr von Fahrzeugen in die Schweiz.

Motorräder, die Sie weniger als sechs Monate besitzen

Ist das Motorrad seit weniger als sechs Monaten in Ihrem Besitz, gilt es als Neufahrzeug. Sie müssen es also verzollen. Dazu brauchen Sie folgende Dokumente:

  • Rechnung oder Kaufvertrag

  • Fahrzeugausweis oder Zulassungsschein

  • Identitätsnachweis: Das kann Ihre Identitätskarte, ein Personalausweis oder Ihr Reisepass sein.

  • Einfuhrzoll-Anmeldung mit e-dec

2. Nach der Einfuhr: Motorrad in der Schweiz zulassen

Nach der Einfuhr in die Schweiz müssen Sie Ihr Motorrad oder Moped innerhalb eines Jahres anmelden. Bis dahin dürfen Sie auch das ausländische Kennzeichen nutzen. Ist das Fahrzeug weniger als sechs Monate in Ihrem Besitz, gilt eine Frist von nur einem Monat.

Wichtig: Nehmen Sie vor dem Import Kontakt mit Ihrer Versicherung auf. Erkundigen Sie sich, ob Ihre Versicherung anfangs in der Schweiz gilt. Falls nicht, vergleichen Sie am besten schon vor der Einfuhr Motorradversicherungen. So haben Sie von Anfang an den passenden Schutz.

Motorradversicherung berechnen

Das müssen Sie tun, um ein Schweizer Kennzeichen für Ihr Motorrad zu bekommen:

  • Stellen Sie einen Antrag auf Zulassung beim Strassenverkehrsamt Ihres Kantons.

  • Schliessen Sie eine Haftpflichtversicherung für Ihr Motorrad ab. Diese Versicherung ist in der Schweiz verpflichtend.

  • Prüfung auf technische Mängel: Für die Zulassung muss ein Fahrzeug den Bestimmungen über Bau und Ausrüstung entsprechen. Dafür müssen Sie das Motorrad bei der sogenannten Motorfahrzeugkontrolle (MFK) vorführen.

3. Motorfahrzeugkontrolle: Das Motorrad beim Strassenverkehrsamt in der Schweiz vorführen

Für die Zulassung nach dem Import müssen Sie Ihr Motorrad technisch prüfen lassen. Das Strassenverkehrsamt Ihres Kantons nimmt die Inspektion vor.

Sie müssen Ihr Motorrad für die Fahrzeugprüfung anmelden. Das geht oft online. Nach einer Prüfung durch das Amt erhalten Sie einen Brief mit einem Termin. Auskünfte über die vorzulegenden Dokumente erteilt das jeweilige Strassenverkehrsamt. Dort bekommen Sie auch alle Informationen zur Anmeldung.

Sie haben Ihr Motorrad regelmässig warten lassen? Dann können Sie dem Prüftermin in der Regel gelassen entgegenblicken. Doch auch die meisten Beanstandungen können Fachpersonen in einer Werkstatt schnell beheben.

Dokumente für die Fahrzeugprüfung

Welche Dokumente Sie für die Fahrzeugprüfung brauchen, unterscheidet sich von Kanton zu Kanton. Für die Fahrzeugprüfung nach dem Import brauchen Sie aber meist folgende Dokumente:

  • Gesuch für die Verkehrszulassung eines Fahrzeuges

  • Gesuch für die Prüfung eines Fahrzeuges

  • Den elektronischen Versicherungsnachweis der Haftpflichtversicherung. Sie müssen ihn rechtzeitig bestellen. Ihre Versicherung schickt den Nachweis dann direkt an die Motorfahrzeugkontrolle.

  • Kopie der Aufenthaltsbewilligung

  • Ausländische Fahrzeugdokumente

  • Prüfungsbericht vom Zollamt mit Zollstempel (Formular 13.20 A). Den bekommen Sie bei der Einfuhr direkt bei der Zollstelle.

  • Erklärung vom Zollamt für Übersiedlungsgut (Formular 18.44) mit Stempel für die Fahrzeugabfertigung.

  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Abgas- und Lärmzertifikat vom Schweizer Generalimporteur. Alternativ können Sie auch das Certificate of Conformity (COC) einreichen. Falls nicht vorhanden, können Sie es beim Generalimporteur oder Markenvertreter bekommen.

  • Ausländische Kennzeichen

Gut zu wissen: Es kann mehrere Wochen dauern, bis Sie einen Termin bei der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) bekommen. Kümmern Sie sich deshalb schon frühzeitig um die Zulassung.

In einigen Kantonen können Sie die Fahrzeugprüfung auch beim Touring Club Schweiz (TCS) durchführen lassen. So sparen Sie allenfalls Wartezeit. Geben Sie dem kantonalen Strassenverkehrsamt in dem Fall über den auswärtigen Termin Bescheid.

Bei der Prüfung sollte Ihr Motorrad gereinigt sein. Ausserdem sollten Sie das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand vorführen. Das heisst:

  • Reinigen Sie Ihr Motorrad.

  • Prüfen Sie die Einstellungen von 

    • Lichtern

    • Blinkern

    • Scheinwerfern

  • Kontrollieren Sie, ob die Bremsen gleichmässig arbeiten.

  • Kontrollieren Sie 

    • Lenkung

    • Achsen

    • Räder

    • Reifen

    • Aufhängung

Funktioniert etwas nicht so, wie es soll? Dann bringen Sie Ihr Motorrad vor der Fahrzeugprüfung zur Werkstatt. Provisorische Reparaturen akzeptieren die Strassenverkehrsämter in der Regel nicht.

Ein Fahrzeug in der Schweiz müssen Sie regelmässig zur Nachprüfung bringen. Dabei beurteilen die Prüfenden, ob es nach wie vor die gesetzlichen Vorschriften der Betriebssicherheit erfüllt. 

4. Motorrad importieren in die Schweiz: Kosten

Beim Einführen Ihres Motorrads in die Schweiz kommen diverse Kosten auf Sie zu. Die Höhe der Kosten ist abhängig davon, wie lange Sie Ihr Motorrad besitzen.

Diese Kosten kommen auf alle Fahrzeughaltenden zu:

  • Prüfbericht (Formular 13.20A): 20 Franken.

  • Vignette: 40 Franken.

  • Fahrzeugprüfung: etwa 60 Franken plus allenfalls Kosten für die vorherige Prüfung der Dokumente.

  • Zulassung: je nach Kanton zwischen 50 und 100 Franken.

  • Allenfalls Ausfuhr-Kennzeichen: Ist Ihr Motorrad nicht in Ihrem Heimatland angemeldet, können Sie damit über die Grenze fahren.

    • Kosten in Deutschland: 45 bis 90 Euro plus Autoversicherung und KFZ-Steuer.

    • Kosten in Österreich: 203,40 Euro plus Autoversicherung. Geben Sie die Kennzeichen innerhalb eines Jahres zurück, bekommen Sie 36 Euro Kaution zurück.

  • Allenfalls Ausfuhr-Kosten Ihres Herkunftslandes.

  • Umtausch Ihres Führerscheins innerhalb eines Jahres: Je nach Kanton bis zu 500 Franken.

Diese Kosten kommen zusätzlich auf Sie zu, wenn Sie Ihr Motorrad weniger als sechs Monate besitzen:

  • Mehrwertsteuer: 8,1 Prozent. Der Zoll berechnet den Betrag anhand der Rechnung oder des Kaufvertrags. Haben Sie diese nicht, berechnet der Zoll den Betrag anhand des Marktwerts. Anschliessend kommen noch die Kosten im Zusammenhang mit dem Import dazu.

  • Bei Import aus einem Land ausserhalb der EU oder eines Freihandels-Abkommens: 37 Franken pro 100 Kilogramm.

Gut zu wissen: Ist Ihr Motorrad weniger als sechs Monate alt, können Sie es zunächst unverzollt einführen. Dann können Sie es noch für zwei Jahre ohne Zollabgaben benutzen. Nach Ablauf der zwei Jahre müssen Sie Ihr Fahrzeug entweder ausführen oder verzollen. Sie müssen in jedem Fall spätestens nach einem Jahr Schweizer Kontrollschilder beantragen.

Unter Umständen können Sie die Mehrwertsteuer Ihres Herkunftslandes zurückverlangen. Das geht allerdings nur bei gewerblichen Verkäufen. Dazu müssen Sie sich an die Verkäuferin oder den Verkäufer wenden.

Bei Privatverkäufen zahlen Sie im Normalfall keine Mehrwertsteuer. Deswegen können Sie sie auch nicht zurückfordern.

Nach der Einfuhr kommen regelmässige Kosten auf Sie zu. Dazu gehören etwa die Motorradversicherung und die Motorrad-Steuer.

Denken Sie an die Autobahnvignette für Ihr Motorrad

Auf Schweizer Autobahnen und Autostrassen ist die Autobahnvignette auch für Motorräder Pflicht. Werden Sie ohne Vignette erwischt, riskieren Sie eine Geldbusse von 200 Franken. Zusätzlich müssen Sie die Vignette kaufen. 

Seit 2024 können Sie eine elektronische Vignette kaufen. Sie können Autobahnvignetten auch im Ausland kaufen:

Weitere Verkaufsstellen im Ausland finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 28.02.2014

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