Hund kaufen: Worauf muss ich achten?
Möchten Sie einen Hund kaufen oder adoptieren, sollten Sie auf eine seriöse Herkunft und den richtigen Import achten. Was dabei wichtig ist, erklärt Comparis.

22.01.2025

iStock / K_Thalhofer
1. Worauf sollte ich achten beim Hundekauf von privat?
Möchten Sie einen Hund adoptieren? Dann sollten Sie sich eine seriöse Anbieterin oder einen seriösen Anbieter suchen. Denn: Im Internet gibt es viele Inserate, bei denen das Wohlergehen der Tiere nicht im Vordergrund steht.
Welpen aus schlechten Zuchtbedingungen leiden häufig unter folgenden Problemen:
Krankheiten: Die Welpen sind häufig schon bei der Übergabe krank und zum Teil ein Leben lang anfällig für Krankheiten. Manche sterben früh.
Verhaltensstörungen: Die Welpen werden oft zu früh von der Mutter getrennt. Das führt häufig zu:
Ängstlichkeit
Aggressivität
Hyperaktivität
Trennungsangst
Das zeigt sich unter anderem in ständigem Bellen und Jaulen.
Tierversicherung schützt vor hohen Tierarztkosten
Der Besuch beim Tierarzt ist meist ganz schön teuer. Mit einer Tierversicherung sind Sie abgesichert: Sie übernimmt etwa Tierarztkosten oder Aufenthalte im Tierspital.
Verbotene und bewilligungspflichtige Hunderassen
Je nach Kanton brauchen Sie für bestimmte Hunderassen eine Bewilligung – oder die Haltung der Hunde ist gar verboten.
2. Hunde kaufen im Internet: So erkennen Sie seriöse Anbieter
Seriöse Züchtende sind bei ihren Anzeigen meist informativ und transparent. Deswegen veröffentlichen sie alle wichtigen Informationen zum Tier und zur verkaufenden Person. Dazu gehören:
Informationen über das Tier: Rasse, Geschlecht, Alter oder Geburtsdatum, Herkunftsland
Gesundheitsinformationen zu Impfungen und Entwurmungen
Informationen zur Mikrochip-Implantation
Besichtigungsmöglichkeiten und detaillierte Kontaktdaten. Allenfalls steht auch eine Website im Inserat.
Preis: Der sollte realistisch, ortsüblich und dem Rassestandard entsprechend sein.
Teils ist in Inseraten nicht angegeben, woher der Hund kommt. In der Schweiz müssen gemäss Tierschutzverordnung (Art. 76a TSchV) aber folgende Angaben in Inseraten stehen:
Vollständiger Name und Adresse der Züchterin oder des Züchters
Herkunftsland des Hundes
Zuchtland des Hundes
Gut zu wissen: Ab dem 1. Februar 2025 dürfen Hundewelpen unter 15 Wochen nicht gewerblich in die Schweiz eingeführt werden. Das ist dann nur noch für Privatpersonen erlaubt, die das Tier beim Züchter abholen. Bietet Ihnen also jemand ein jüngeres importiertes Tier aus dem Ausland an, ist das nicht seriös.
Seriöse Züchtende zeichnen sich meist durch folgende Punkte aus:
Sie möchten die zukünftigen Haltenden vor dem Verkauf kennenlernen. Deswegen laden sie Interessierte meist zu Besuchsterminen ein.
Bei einem Besuch dürfen Sie die Mutter und allenfalls auch den Vater der Welpen kennenlernen. Sie können sich auch einen Eindruck von der Zuchtstätte machen.
Sie bekommen Informationen über rassespezifische Eigenschaften und Besonderheiten. Die Züchterin oder der Züchter klärt Sie auf über die Fütterung und die Entwicklung der Welpen.
Die Züchtenden beraten Sie auch nach der Übergabe weiterhin. Sie zeigen ein Interesse am Wohlergehen der Hunde.
Bei der Übergabe bekommen Sie sämtliche Dokumente des Hundes. Dazu zählen etwa der Heimtierpass inklusive Impfbestätigung und der Abstammungsnachweis. Sie bekommen auch einen Kaufvertrag mit allen wichtigen Informationen.
Private Züchtende können nicht mehr als zwei bis drei Würfe pro Jahr vernünftig betreuen. Deswegen sind Wartezeiten und frühzeitige Reservationen üblich. Verantwortungsvolle Züchtende bieten in der Regel höchstens zwei verschiedene Rassen an.
Gut zu wissen: Gewerbsmässig Züchtende und mit Tieren handelnde Personen sind ausbildungs- und bewilligungspflichtig. Das stellt sicher, dass die Betriebe die Mindestanforderungen der Tierschutzverordnung einhalten.
3. Hunde aus dem Tierheim und Tierschutz-Hunde in der Schweiz
Statt von privat können Sie auch einen Hund aus dem Tierheim oder vom Tierschutz adoptieren. So schenken Sie allenfalls einem Tier ein Zuhause, das sonst keins hat.
Hund aus dem Tierheim adoptieren
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Die Pflegerinnen und Pfleger können den Charakter des Hundes einschätzen. Sie beraten Sie und vermitteln entsprechend. | Wer sich einen Welpen einer bestimmten Rasse wünscht, wird hier eher nicht fündig. |
Hunde aus dem Tierheim bekommen Sie meist gegen eine geringe Schutzgebühr. | Tierheime stellen oft hohe Anforderungen ans neue Zuhause. |
Hunde aus dem Tierheim werden vor der Adoption im Normalfall medizinisch versorgt. Sie werden oft auch kastriert. | Teilweise sind die Hunde durch ihre Vorgeschichte geprägt. Sie zeigen allenfalls Verhaltensauffälligkeiten oder haben gesundheitliche Probleme. |
Sie können das Tier langsam kennenlernen. Sie können etwa vor der Adoption mit ihm spazieren gehen oder den Hund für ein paar Tage zu sich mitnehmen. | Nicht bei allen Hunden sind Informationen zu Herkunft und Genetik bekannt. Es kann zum Beispiel sein, dass der Hund eine unbekannte Erbkrankheit hat. |
Funktionieren die Eingewöhnung oder das Zusammenleben am neuen Ort nicht, nehmen Tierheime teilweise den Hund zurück. |
Hund vom Tierschutz adoptieren
Es gibt verschiedene Organisationen, die Strassenhunde aus dem Ausland zur Adoption anbieten. Aber: Nicht alle Organisationen sind seriös. Seriöse Organisationen versuchen, langfristig das Tierwohl in verschiedenen Ländern zu verbessern. Unseriöse Organisationen möchten vor allem Geld verdienen.
Informieren Sie sich vor der Adoption eines Tierschutz-Hundes über die Organisation. So erhöhen Sie die Chancen, dass die Fellnase gesund ist und sich bei Ihnen eingewöhnen kann. Ausserdem importieren seriöse Organisationen Hunde korrekt und unter Beachtung des Tierwohls – bei unseriösen Organisationen ist das teils nicht der Fall.
Unseriöse Organisationen erkennen sie etwa daran, dass der Onlineauftritt nicht transparent ist. Es fehlen etwa Informationen zu
Kontaktmöglichkeiten
Strukturen
Tätigkeiten
Finanzierung
Unseriöse Organisationen sprechen auch oft das Mitleid der Adoptionswilligen an. Teils vermitteln sie damit auch Dringlichkeit und Zeitdruck.
Bei Hunden aus dem Ausland besteht auch die Gefahr länderspezifischer Krankheiten. Dazu gehören durch Insekten und Zecken übertragene Krankheiten oder Tollwut. Die sind teils auf andere Hunde und Menschen übertragbar.
Hunde aus dem Ausland zeigen manchmal auch Verhaltensauffälligkeiten. Diese kommen beispielsweise von schlechten Erfahrungen mit Menschen und anderen Tieren. Auch fällt einigen Tieren die Umgewöhnung auf ein Leben in einem Haus oder einer Wohnung schwer.
Seriöse Tierschutzorganisationen vermitteln nicht nur Hunde ins Ausland. Sie versuchen oft auch, den Tieren vor Ort zu helfen. Dabei verschaffen sie etwa Hunden bessere Lebensbedingungen.
Tierschutzorganisationen klären unter anderem die Bevölkerung auf, wie sie Tiere besser schützen können. Sie organisieren auch Kastrationen von Strassenhunden, um die unkontrollierte Vermehrung zu verringern. Manche Organisationen betreiben Tierheime.
4. Hund importieren: Kann ich einen Hund aus dem Ausland adoptieren?
Für den Import von Hunden gilt grundsätzlich:
Kupierte Hunde sind verboten. Kupiert heisst: Der Schwanz ist künstlich verkürzt oder die Ohren sind beschnitten. Es gelten Ausnahmen bei medizinisch bedingten Verkürzungen und Umzug in die Schweiz.
Der Hund muss gekennzeichnet sein. Das passiert im Normalfall durch einen Mikrochip. Der Mikrochip muss vor der Tollwutimpfung eingesetzt werden.
Hunde mit einem Alter ab zwölf Wochen müssen gegen Tollwut geimpft sein. Das Tier darf frühestens 21 Tage nach der letzten Impfung in die Schweiz einreisen. Die Wartefrist entfällt bei Nachimpfungen.
Es gelten die aktuellen Einschränkungen zu Schutzmassnahmen.
Gut zu wissen: Beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) können Sie die Einreisebedingungen nach Hundealter und Land prüfen.
Hund aus Deutschland und anderen EU-Ländern
Beim Import von Hunden aus EU-Ländern brauchen Sie einen EU-Heimtierausweis pro Hund. Ausserdem unterscheiden sich die grundsätzlichen Importregelungen teils je nach Alter leicht:
Hunde mit einem Alter von bis zu 12 Wochen können Sie ohne Tollwutimpfung einführen. Dafür müssen Sie bescheinigen, dass die Tiere seit Geburt keinen Kontakt zu Wildtieren hatten.
Die Pflicht entfällt, wenn die Jungtiere noch von der Mutter abhängig sind und von ihr begleitet werden. Welpen unter 8 Wochen dürfen Sie nur mit der Mutter einführen.
Für die Tollwut-Erstimpfung muss der Hund mindestens 12 Wochen alt sein. Die typische Wartefrist von 21 Tagen nach der Impfung entfällt unter Umständen. Dafür müssen Sie bescheinigen, dass der Hund seit der Geburt keinen Kontakt zu Wildtieren hatte.
Die Kennzeichnung des Hundes kann mit Mikrochip oder Tätowierung erfolgen. Aber: Tätowierungen sind nur gültig, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 erfolgt sind. Die Tätowierung muss vor der Tollwutimpfung erfolgt sein.
Hund aus Drittländern
Bei Hunden aus Drittländern wird zwischen Ländern mit und ohne Tollwutrisiko unterschieden. Je nach Risiko gelten unterschiedliche Bestimmungen. Welche Länder als Tollwut-Risikoländer gelten, steht auf der Liste des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.
Grundsätzlich gilt für den Hundeimport aus Drittländern:
Sie brauchen eine Veterinärbescheinigung und eine Besitzererklärung. Beides muss in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch vorliegen. Ist das nicht möglich, brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung.
Die Veterinärbescheinigung muss ein Amtstierarzt im Herkunftsland ausstellen. Sie darf nicht älter als zehn Tage sein.
Bei Einreise mit dem Flugzeug müssen Sie den Hund dem Zoll präsentieren. Dazu gehen Sie durch den roten Ausgang am Flughafen. Sind nicht alle Voraussetzungen erfüllt? Dann kommt Ihr Tier in die grenztierärztliche Kontrollstelle des Flughafens. Da erfolgen weitere Abklärungen.
Für die Einreise gilt ausserdem:
Bei einer begleiteten Einreise checken Sie den Hund als «AVI in hold» oder «excess baggage» ein. Ansonsten gilt der Hund als separate Frachtsendung und wird nach der Landung in den Tierraum gebracht. Das führt zu zeitlichen Verzögerungen und zusätzlichen Kosten.
Eine unbegleitete Einreise erfolgt am besten fünf Tage vor oder nach Ihrer Einreise. Ansonsten müssen Sie nachweisen, dass Sie schon vor der Einreise Obhut über den Hund hatten. Hunde können teils nur über Genf und Zürich unbegleitet einreisen.
Sie dürfen das Tier nach dem Import nicht an eine andere Halterin oder einen anderen Halter weitergeben. Es muss sich schon im Herkunftsland in der Obhut der haltenden Person befinden.
War der Hund in den sechs Monaten vor Einreise in die Schweiz in einem Tollwut-Risikoland? Dann gelten die Bedingungen für Tollwut-Risikoländer.
Ist der Hund jünger als 16 Wochen? Dann gelten bei Nicht-Risikoländern die gleichen Tollwut-Impfbedingungen wie bei EU-Ländern.
Möchten Sie einen Hund aus einem Tollwut-Risikoland importieren? Dann gilt:
Sie brauchen eine Bestätigung der Wirksamkeit der Tollwutimpfung mittels Blutanalyse. Nach dem Test gibt es noch eine Wartezeit von drei Monaten, bevor der Hund in die Schweiz einreisen darf.
Sie müssen eine Einreisebewilligung beim BLV beantragen. Sie können damit nur über die Flughäfen in Basel, Genf und Zürich einreisen.
5. Qualzucht: Welche Hunderassen sind betroffen?
Qualzucht heisst: Hunde werden hauptsächlich für ihre äusseren Merkmale gezüchtet. Dabei ignorieren Züchtende mögliche Folgen für die Gesundheit der Tiere. Beispiel: Einige Rassen haben eine kurze Schnauze – haben aber deswegen Probleme beim Atmen. Bekannte Qualzuchten sind etwa Möpse und Chihuahuas.
Wichtig: Nicht alle Zuchten der gezeigten Rassen sind Qualzuchten. Problematisch sind Zuchtpraktiken, bei denen gesundheitsschädliche Merkmale bewusst angestrebt werden. Es gibt auch verantwortungsvolle Zuchtprogramme, die auf Gesundheit, Wesensfestigkeit und eine funktionale Anatomie achten. Sie entsprechen nicht den Kriterien der Qualzucht.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 05.04.2016