Gebühren

Radio- und Fernsehabgabe (Serafe, früher Billag)

Die Radio- und Fernsehabgaben in Höhe von 335 Franken werden durch die Firma Serafe (Nachfolgerin der Billag) eingezogen.

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Lara Surber

29.07.2022

1.Wer ist von der Radio- und Fernsehgebühr ausgenommen?

Seit Januar 2019 kassiert die Firma Serafe (Nachfolgerin der Billag) die Radio- und Fernsehabgaben in Höhe von 365 Franken und seit 1. Januar 2021 von 335 Franken. Die Serafe-Gebühr fällt ab 2023 auch ohne empfangsbereites Gerät an.

Bis dahin können Sie ein Gesuch auf Befreiung stellen, wenn in Ihrem Haushalt bzw. Ihrer Firma keine empfangsbereiten Geräte vorhanden sind; also auch keine Computer. Radio- und Fernsehabgaben werden – mit Ausnahmen – bei allen Firmen und Haushalten erhoben. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wer ist von der Radio- und Fernsehgebühr ausgenommen?

Diplomaten, Personen die Ergänzungsleistungen des Bundes zur AHV oder IV beziehen sowie taubblinde Personen, sofern ihrem Privathaushalt keine abgabepflichtige Person angehört.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 11.07.2019

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