Die Kinderbetreuung im Hort, in Krippen oder bei einer Tagesmutter wird von den Gemeinden sehr unterschiedlich subventioniert. Die Höhe der Subvention hängt vom Einkommen der Eltern ab. Die Tagessätze in subventionierten Kindertagesstätten (Kitas) können zwischen 10 und 90 Franken betragen. Rein privat finanzierten Kitas kosten mehr. Spielgruppen sind in der Regel nicht staatlich subventioniert.
Werden nur die Kita-Plätze finanzschwacher Familien finanziert?
Der Blick auf die Bedingungen für Kita-Beiträge in den Städten Basel, Bern und Zürich zeigt, dass auch Personen mit mittleren Einkommen (und ohne nennenswerte Vermögen) mit Vergünstigungen rechnen können.
In Basel-Stadt gilt für Beiträge an die Kita ein Grenzbetrag von 150'000 Franken (Stand 2019). Er berechnet sich aus dem steuerbaren Einkommen plus zehn Prozent des Vermögens abzüglich unterschiedlicher Freibeträge (alleinerziehende Person: 37'500 Franken, je Kind: 10'000 Franken). Wer nach allen Abzügen unter die Schwelle von 150'000 Franken fällt, erhält Beiträge an die Kita.
In Bern müssen Eltern erst den Maximaltarif für die Kita bezahlen, wenn ihr Nettoeinkommen plus 10 Prozent ihres Vermögens über 161'880 Franken liegt (Stand 2019). Bei diesem Schwellenwert besteht noch ein Anspruch auf einen monatlichen Betreuungsgutschein von 332.90 Franken. Bessergestellte erhalten keine Kita-Gutscheine.
Zürich geht vom steuerbaren Einkommen plus 10 Prozent des Vermögens aus. Davon können ein Haushaltsabzug von 6’000 Franken sowie 6’000 Franken je Person im Haushalt gemacht werden (Stand 2019). Bei einem Ergebnis unter 100'000 Franken besteht ein Anspruch auf eine Vergünstigung bei öffentlichen Kindertagesstätten.